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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: ChrisNorden am 22. Mai 2018, 20:52:12

Titel: Familienzuschlag Kind, wenn Kind nicht bei mir lebt.
Beitrag von: ChrisNorden am 22. Mai 2018, 20:52:12
Moin,
habe bereits vieles abgesucht und bis jetzt keine passende Antwort gefunden.
Vielleicht gibt es hier ja jemanden der in der gleichen Situation ist und der mir dadurch die passende Antwort geben kann.

Ich habe ein Kind aus einer vorigen Beziehung, zahle auch Unterhalt etc..
Kriege ich für dieses Kind Familienzuschlag, Ja oder nein?
Titel: Antw:Familienzuschlag Kind, wenn Kind nicht bei mir lebt.
Beitrag von: Jens79 am 22. Mai 2018, 21:50:26
Ja
Titel: Antw:Familienzuschlag Kind, wenn Kind nicht bei mir lebt.
Beitrag von: didi62 am 23. Mai 2018, 07:08:35
Ja, aber nur wenn keine andere Person vorrangig berechtigt ist.
Titel: Antw:Familienzuschlag Kind, wenn Kind nicht bei mir lebt.
Beitrag von: ChrisNorden am 23. Mai 2018, 07:23:05
Zitat von: didi62 am 23. Mai 2018, 07:08:35
Ja, aber nur wenn keine andere Person vorrangig berechtigt ist.

Was meinst du mit vorrangig berechtigt?
Das Kind lebt halt bei der Mutter und nicht bei mir, deswegen ja auch der Unterhalt.
Titel: Antw:Familienzuschlag Kind, wenn Kind nicht bei mir lebt.
Beitrag von: it-soldat am 23. Mai 2018, 07:48:46
Ja, bekommst du, außer die Kindsmutter ist Zuschlags berechtigt, d.h. wenn sie im öffentlichem Dienst arbeitet oder auch bei der BW ist dann ist Sie berechtigt und erhält den Zuschlag.