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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: _Nils am 26. Mai 2018, 12:42:35

Titel: T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: _Nils am 26. Mai 2018, 12:42:35
Guten Tag!
Da ich sowohl unter drei Pollenallergien und einer Sehschwäche "leide" wollte ich jetzt einmal herausfinden, wie es aussieht wenn man die beiden Probleme aus der Welt geschafft bekommt, also in Form von Lasern & Desensibilisierung. Aktuell bin ich noch Schüler auf dem Weg zum Abi, jedoch spiele ich mit dem Gedanken zur Bundeswehr zu gehen.
Mir ist bewusst, das man T1 für die wenigsten Verwendungen wirklich benötigt, jedoch wäre es mir schon recht wichtig  [/le[/pre]ft]
MFG Nils
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: dunstig am 26. Mai 2018, 12:43:54
Man braucht für keine einzige Verwendung T1 und wem das wichtig ist, hat den Sinn hinter dem Einstellungsverfahren nicht verstanden und legt deutlich den falschen Schwerpunkt. Denn das ist der einzige Punkt, den man nicht wirklich beeinflussen kann.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: _Nils am 26. Mai 2018, 12:54:15
Für wirklich gar keine? Nicht mal KSM/KSK? Ich habe heute im Internet nur mehr oder weniger seriöse Antworten auf die Frage gefunden.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: Ralf am 26. Mai 2018, 12:56:27
Für keine.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: _Nils am 26. Mai 2018, 13:10:55
Wie siehts den bei den beiden Einheiten aus? Die nehmen ja allemal nicht alles und jeden auf. Wenn man die beiden oben genannten Dinge erfolgreich behandelt, hat man dann da eine Chance?
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: KlausP am 26. Mai 2018, 13:15:40
Noch mal: Das hat damit nichts zu tun. Und nach einer Laserbehandlung ist man erst einmal "D4 - vorübergehend nicht dienstfähig".
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: Ralf am 26. Mai 2018, 13:16:50
Die gesundheitliche Eignung setzt sich aus verschiedenen Aspekten zusammen, sogar ziemlich viele.
Wenn deine Dinge behandelt, ausreichend Rekonvaleszenzzeit (weil OP) erfolgte und durch den Musterungsarzt als einwandfrei bescheinigt werden, warum sollte dann ein Ausschluss erfolgen?
Aber ob das nach dem Lasern und einer Desensibilisierung ist, wird der med. Dienst im KarrC Bw entscheiden. Ferndiagnosen taugen nichts.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: KillBurn93 am 26. Mai 2018, 13:24:09
Das Problem bei den beiden Versendungen ist außerdem nicht die körperliche Tauglichkeit sondern auch das entsprechende notwendige "Mindsetting"...
Viele beginnen die Ausbildung aber müssen die Ausbildung abbrechen weil sie das hohe Anforderungspensum nicht schaffen...
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: _Nils am 26. Mai 2018, 13:35:06
Das ihr mir nicht sagen könnt, ob meine Laser OP zB erfolgreich genug war, ist mir schon bewusst. Jedoch wollte ich wissen, ob ich bei KSM eine theoretische Chance hätte, falls ich es schaffe meine physischen Probleme in Ordnung zu bekommen. Und das die Ausbildung dort physisch und psychisch sehr hohe Anforderungen hat (70% schaffen es nicht meines wissens nach?!) ist mir bewusst.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: HubschrauBär am 26. Mai 2018, 13:38:20
Davon abgesehen bedeutet ein erreichter Tauglichkeitsgrad ja noch nicht, dass man auch die notwendigen verwendungsfähhgkeiten (z.B. Springen, Tauchen, etc) erhält

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Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: KlausP am 26. Mai 2018, 13:41:26
Die Frage nach der theoretischen Chance finde ich total unsinnig. Natürlich haben Sie die, egal ob mit oder ohne Augenlasern.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: _Nils am 26. Mai 2018, 13:54:20
Hätte ich ernsthafte körperliche Behinderungen hätte ich wohl nicht mal eine theoretische Chance oder?
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: TomTom2017 am 26. Mai 2018, 14:44:49
Zitat von: _Nils am 26. Mai 2018, 13:54:20
Hätte ich ernsthafte körperliche Behinderungen hätte ich wohl nicht mal eine theoretische Chance oder?
Ähm, was soll die Frage? Ob Sie gesundheitlich geeignet sind oder ein Verwendungsausschluss vorliegt, entscheidet alleine der Musterungs- bzw. Truppenarzt. M.E. führen diese Planspiele  und "was wäre, wenn..." zu nichts.

Wenn Sie tatsächlich eine "ernsthafte körperliche Behinderung" haben, steht es ihnen frei, diese hier - im Schutze der Anonymität - zu nennen... vermutlich bekommen Sie dann eine fundiertere Meinung.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: KlausP am 26. Mai 2018, 14:58:07
Es sind schon Bewerber wegen Erkrankungen ausgemustert worden von denen sie selbst nicht einmal geahnt haben, dass sowas bei ihnen vorliegen könnte. Wenn das mit Ferndiagnosen praktikabel wäre könnte sich die Bw einen Haufen Musterungsärzte sparen.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: _Nils am 26. Mai 2018, 15:39:16
Also meinen sie, man soll es einfach versuchen und sich um die zwei Problemen keine Sorgen machen
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: LwLauch am 26. Mai 2018, 16:03:07
Ja.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: dunstig am 26. Mai 2018, 16:10:10
Arbeite lieber an den Dingen, auf die du auch einen Einfluss hast.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: TomTom2017 am 26. Mai 2018, 16:47:52
Zitat von: dunstig am 26. Mai 2018, 16:10:10
Arbeite lieber an den Dingen, auf die du auch einen Einfluss hast.
Absolut +. Zum Beispiel das Abi mit ordentlichen Noten bestehen. 8)
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: LwLauch am 26. Mai 2018, 17:26:23
Und sollte das KSM/KSK Ihr angestrebtes Ziel sein (aber auch sonst), würde ich mich eher um die sportliche Aktivität kümmern. Da kann man nicht zu früh anfangen. Dazu gibt es hier auch ausreichend Threads.. hier mal ein erster Anlaufpunkt. Aber da finden Sie hier sicherlich noch ausreichend mehr Beiträge mit der Suchfunktion hier im Forum. Viel Erfolg dabei! :)
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: _Nils am 26. Mai 2018, 22:10:30
Ja, damit fange ich jetzt demnächst an, sowohl mit Fitness als auch mit Apnoe Übungen. Ich denke da kann man nie zu früh anfangen Freizeit habe ich ja wohl genug, aber die Noten in der Schule sind natürlich erstmal das wichtigste. Eine kleine Sache hätte ich noch: Kann es passieren das man bei irgendwas überqualifiziert ist und deshalb nicht genommen wird?
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: _Nils am 26. Mai 2018, 22:30:52
Edit: Weil ich es noch gar nicht erwähnt habe: ich will mich natürlich nicht gleich zum KSM stürzen, sondern erstmal meine Erfahrung bei einer anderen Verwendung sammeln. Direkteinstieg soll ja nicht so das gelbe vom Ei sein.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: TomTom2017 am 26. Mai 2018, 23:08:22
Überqualifiziert... naja, wenn Sie als Offizier eingestellt werden, bekommen Sie keine Fw-Dienstposten zugewiesen. Und ein Fw hat andere Aufgaben als ein Offizier. Von daher kann es schon passieren, dass Sie nicht "genommen" werden, wenn Sie sich als Offizier auf einen Fw-Dienstposten "bewerben".

Es ist aber Ihre Entscheidung, ob Sie sich mit Abitur für die Laufbahn der Offiziere oder Feldwebel bewerben. Hängt davon ab, was Sie konkret machen wollen, wohin Sie wollen und evtl. wie es nach der Bundeswehr weitergehen soll (Stichwort: Studium). Auch der Verdienst ist natürlich unterschiedlich. Aber das schöne ist: Mit einem Abi stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen.

Ansonsten hilft Ihnen vielleicht dieser Thread weiter (zum Thema Kampfschwimmer und Offizierslaufbahn):
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55063.0
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: _Nils am 01. Juni 2018, 00:11:17
Ok, der Thread ist natürlich interessant, vielen Dank!.
Ob Brille&Pollenallergie (im allgemeinen, nicht auf mich bezogen)
ein Auschlusskriterium sind kann mir also keiner sicher sagen?
Und falls es eins ist: Gibt es bei der Marine ( bis auf natürlich dann auch die Minentaucher) noch andere Verwendungen die mit den beiden Problemchen unmöglich sind?
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: LwLauch am 01. Juni 2018, 00:55:17
Ich frage mal andersherum: Wieso ist das für Dich soo wichtig? So ein Verhalten ist mir ehrlich gesagt noch nie untergekommen. Ich hätte auch nicht erwartet, dass man das Pferd so von hinten aufzäumen will. Für mich war der erste Schritt, dass ich schaue, was ich die nächsten Jahre meines Lebens machen möchte und danach stellte sich glücklicherweise heraus, dass ich dafür geeignet bin; für ganz viele andere Sachen hingegen nicht. Das geht über leichte Skoliose, von der ich bisher nichts wusste über andere Sachen, die mich noch nie im Alltag bisher beeinträchtigt hatten. Man kann also immer Pech haben, dass irgendwas unerwartet auftritt, was man bisher nicht so offensichtlich auf dem Schirm hatte.

Du hingegen erkundigst Dich nach dem, was du alles machen könntest und willst dann danach aussuchen. Soweit verständlich. Nur bekomme ich im Gesamtkontext so einen komischen Beigeschmack, dass Du hier alle Eventualitäten auskundschaftest, wie man der "Krasseste" sein kann. Also Du etwas machen willst, was nur die wenigsten Leute dürfen, da die Toleranz bei der Musterung dafür zu gering ist. Damit möchtest du zeigen, wie toll du bist (weitere Ausführungen lasse ich mal..). Liege ich falsch? Wenn schon, wieso gehst du nicht einfach nach Deinen Interessen und fragst explizit dafür nach? Ich meine - Du willst keine Kosten und Mühen scheuen, um an Dir rumdoktorn zu lassen, bis zu der makellose und perfekte Mensch bist. Wenn Dich das so sehr beeinträchtigt, okay. Aber so willst Du das doch nur auf Dich nehmen, um eine möglichst spezielle Verwendung zu machen (und Dich damit besser zu fühlen, weil andere es nicht dürfen).

Verzeih meine harten Worte, aber anders kann ich mir diese Fragerei nicht erklären. Mein Tipp: fokussiere Dich auf die bestmöglichen Noten, halte Dich sportlich und erforsche Deine Interessen. Nachher kannst Du zwar die exotischsten Verwendungen machen, weil Du so körperlich fehlerfrei bist, aber am Ende ist es auch nicht das, was Dich eigentlich interessiert. Ich interessiere mich auch für IT, habe mich dafür beworben und trotzdem noch eine Stelle für etwas "höherwertiges" (ist es im Grunde gar nicht, aber wohl in Deinen Augen) bekommen, wofür ich hätte nochmal eine extra Testung machen müssen. Die habe ich dann aber abgelehnt, weil es nichts mehr mit IT gewesen wäre, wie ich mir das vorstelle. Werde lieber glücklich in Deinen Interessen als es der Welt oder wem auch immer beweisen zu wollen. :)
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: _Nils am 01. Juni 2018, 08:56:58
Juhu, rechtfertigen!
Ja ich kann sehr gut nachvollziehen was du da schreibst. Ich wollte schon etwas länger zur Marine.
Und nein, nicht als KSM oder sonstwas, mein Ziel war es (und ist es immernoch) Schiffstechniker zu werden. Also kein krasser Typ der allen etwas beweisen will  (was auch nicht mein Ziel ist)
Jedoch hab ich immer mal wieder was über die Kampfschwimmer gelesen und da ich selber begeisterter Sporttaucher bin, dementsprechend mich nicht davor fürchte Unterwasser zu atmen etc,
habe ich mich gefragt ob das, abgesehen von sportlichen Leistungen an denen ich, wie du schon sagtest, selber im gegensatz zu den beiden anderen Sachen etwas bewirken kann, überhaupt möglich wäre. Mein Ziel ist es nicht zum KSM zu kommen, aber eben ein kleiner ,,Traum"
Und wenn mir hier einer sagt ,,ne, kannste vergessen" dann bleibt das für auch nur ein ,,Traum".
Wenn mir jetzt jedoch einer erzählt, das ich theoretisch die Möglichkeit hätte dorthin zu kommen, wäre es eben ein erreichbarer Traum. Und ich habe gerade echt das Gefühl das Traum der falsche Ausdruck ist.
Jetzt zum Thema perfekt sein wollen. Ich will die beiden Dinge ja nicht für die BW machen, jedenfalls nicht ausschließlich. Die Hauptbewegründe sind aktuell die Tatsache, das einem eine Pollenallergie im Frühling echt extremst auf die nerven gehen kann und das ich es auch sehr viel angenehmer ohne Brille finde, da sie einen dann doch manchmal einschränkt und ich dieses Gefühl nach den paar Jahren immernoch nicht mag.
Titel: Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
Beitrag von: LwLauch am 01. Juni 2018, 13:01:44
Gut, kann ich alles nachvollziehen, aber warum dann nicht gleich mit der Sprache rausrücken? In diesem Post hast Du jetzt mehr relevante Informationen zu dir und deinem Wunsch preisgegeben als irgendwo anders. Für mich erscheint die Sache nun in einem komplett anderen Licht.
Zitat von: _Nils am 26. Mai 2018, 13:54:20
Hätte ich ernsthafte körperliche Behinderungen hätte ich wohl nicht mal eine theoretische Chance oder?
Solche Fragen kommen nämlich etwas komisch rüber..

Die Geschichte mit den Pollen verstehe ich durch Freunde, die das auch haben. Mit der Brille ist es eben so, wie es einem persönlich gefällt. Ich habe mich nach mittlerweile fast drei Jahren an sie gewöhnt, wobei ich Kontaktlinsen doch lieber trage; beides hat seine Vor- und Nachteile. ;D

Zitat von: _Nils am 01. Juni 2018, 00:11:17
Ob Brille&Pollenallergie (im allgemeinen, nicht auf mich bezogen)
ein Auschlusskriterium sind kann mir also keiner sicher sagen?
Ich bin zwar kein Arzt und kann Dir hier keine verbindliche Auskunft geben (kann hier eigentlich keiner, wenn es nicht offensichtlich klar ist), aber nach der Gradiationstabelle (rügt mich bitte nicht für diesen Ausdruck) hängt es eben von der jeweiligen Ausprägung ab und ist damit wohl eher eine Einzelfallentscheidung. Darin geht es vor allem darum, wie gut die Allergie therapeutisch ansprechbar ist und ob die Leistungsfähigkeit dadurch unwesentlich, geringgradig, mäßig, vorübergehend wesentlich oder wesentlich eingeschränkt wird. Deshalb kann es Dir wohl keiner via Ferndiagnose sagen. Da hilft nur mustern lassen und Glück haben. Ich wünsche Dir aber trotzdem viel Glück bei Deinem Weg und dass sich Dein Wunsch von den Kampfschwimmern erfüllt. ;)