Wenn man nach Trennungsgeld nach §3 TGV bezieht, bekommt man ja taglich den TG-Satz von ca. 9 € (Single ohne Kind).
Wie schaut das am Wochenende aus? Da man ja beim Verbleib am Dienstort auch von Zuhaus getrennt ist, gehe ich mal davon aus, dass für das Wochenende am Standort weiterhin TG bezieht, oder?
Ja.
Ich warne Neugierige, hier wegen ein paar Euronen falsche Angaben zu machen...
Ich denke darum geht es auch gar nicht. Wichtig ist durchaus, dass der Trennungsgeldberechtigte die Wahl hat ob er heim fährt oder nicht und er wenn er am Standort verbleibt eben Anspruch auf den entsprechenden Trennungsgeldsatz hat.
Gruß Andi