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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Proximus1904 am 05. Juni 2018, 13:21:50

Titel: Rückversetzung ins Inland nach Auslandsverwendung
Beitrag von: Proximus1904 am 05. Juni 2018, 13:21:50
Glück auf!

Ich befinde mich momentan in einer integrierten Verwendung und habe nun die Vororientierung über die geplante Versetzung eines Kameraden in der Hand gehabt. Dort steht "Herr [...] kann sich auch mit dem ,,Antrag auf bevorzugte Bereitstellung einer Wohnung im Inland nach beendeter Auslandverwendung" an das für ihn im Inland zuständige BwDLZ wenden."

Da ich in 10 Monaten ebenfalls wieder ins Inland versetzt werde und noch nie was von diesem Antrag gehört habe, würde es mich doch sehr interessieren was es damit auf sich hat.
Wenn mich jemand aufklären könnte, wäre ich sehr dankbar!

MkG
Titel: Antw:Rückversetzung ins Inland nach Auslandsverwendung
Beitrag von: LwPersFw am 05. Juni 2018, 18:37:09
Wenn Sie sich nicht nur auf dem freien Wohnungsmarkt umsehen wollen...

...können Sie mit diesem Antrag um Zuteilung einer Wohnung durch die "Wohnungsfürsorge" der Bw bitten.

Als Auslandsrückkehrer werden Sie dann auch bevorzugt behandelt.