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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: LastCommander am 07. Juni 2018, 22:26:29

Titel: Nicht verwendungsfähig und Überweisungen?
Beitrag von: LastCommander am 07. Juni 2018, 22:26:29
Abend zusammen,

und zwar habe mich bei der Bundeswehr beworben und bis zur "Musterung"
geschafft, aber da ich ein einmaligen Drogenkonsum gemacht habe wurde ich als "nicht verwendungsfähig" eingestuft bis zum bestimmten Zeitpunkt.
Jetzt steht muss ich mich vom Hausarzt bestätigen lassen, dass der Drogentest negativ ist per Labor. Ich habe schon den Hausarzt gefragt, wieviel es kostet und er erzählte mir 55,40€, diese müsste ich selber bezahlen, da die Krankenkasse es nicht übernimmt und die Bundeswehr bezahlt diese auch nicht, was ich jetzt verstanden habe. Im ärztlichen Brief steht irgendwas mit Überweisungen. Kann jemand mich aufklären?

...Für notwendige Überweisungen wenden Sie sich zeitgerecht im Vorfeld...

Ich bedanke mich für jegliche Hilfe

Mit freundlichen Grüßen
LastCommander
Titel: Antw:Nicht verwendungsfähig und Überweisungen?
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2018, 06:31:47
Das heißt, wenn/falls Facharztbefunde der Bw notwendig sind, kannst du nicr einfach da hin gehen, sondern brauchst vom KarrC Bw eine Überweisung dorthin.
Titel: Antw:Nicht verwendungsfähig und Überweisungen?
Beitrag von: Guest113 am 10. Juni 2018, 10:03:11
Zitat von: Ralf am 08. Juni 2018, 06:31:47
Das heißt, wenn/falls Facharztbefunde der Bw notwendig sind, kannst du nicr einfach da hin gehen, sondern brauchst vom KarrC Bw eine Überweisung dorthin.

Vielen Dank :)