Moin,
ist bei jeder Umbeorderung wieder eine Untersuchung beim zuständigen KarrC Bw fällig
oder wird man nach Prüfung durch neuen Beorderungstruppenteil und BWPers bez. Verwendung
einfach umbeordert, sozusagen ein Verwaltungsakt?
Danke und Gruß
Eine Tauglichkeitsuntersuchung ist dann notwendig, wenn nicht nach Aktenlage entschieden werden kann - das ist Regelmäßig der Fall, wenn die letzte Untersuchung mehr als 3 Jahre zurück liegt.
Ne 90/5 oder was wird da genau gemacht oder wie eine nochmalige Musterung?
Musterung