Grüße,
Neulich ist mir aufgefallen dass es ja gar keine Zahnärzte unter den (wenigen) Generalärzten der Bundeswehr gibt, die nur von Humanmedizinern gestellt werden. Selbst der Dienstposten des Inzipienten der Zahnmedizin in der Bw ist nun auf den Rang eines Oberst(Arztes) gestellt.
Weiß jemand dafür ne Erklärung
Ehrlich? Wusste ich noch gar nicht. Da sollte man auf jeden Fall eine Quotenregelung einführen, die sowohl Zahnärzte, aber auch Gynäkologen und Tierärzte berücksichtigt
Zitat... Selbst der Dienstposten des Inzipienten der Zahnmedizin in der Bw ist nun auf den Rang eines Oberst(Arztes) gestellt. ...
Des was, bitte?
ZitatDes was, bitte?
Habe ich mich auch gefragt, KlausP. Und bisschen gegoogelt.
Diesen Inspizienten gibt es wohl wirklich. Laut Wikipedia aber eben nur kein General mehr.
"Ab der Einführung des Dienstpostens bis März 2015 war der Amtsinhaber im Dienstgrad General- beziehungsweise Admiralarzt. Seitdem wird die Funktion von einem Zahnarzt im Dienstgrad Oberstarzt bzw. Flottenarzt wahrgenommen. In der derzeit gültigen Struktur ist er gleichzeitig der Unterabteilungsleiter III im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr."
Aber mach dir nichts draus Jaksosok. Im Heer hat auch die ein oder andere Truppengattung beim General ihre Truppengattung mittlerweile einen Oberst sitzen.
Dass es Inspizienten für alles Mögliche gibt ist mir durchaus bekannt. ;) Ich weis nur nicht, was ein Inzipient sein soll. ::)
Man müsste mal schauen, ob alle Generalsdienstposten approbationsgebunden sind. Sonst gäbe es tatsächlich auch für Zahnärzte eine Möglichkeit auf so einem DP General zu werden.
Der "General der Truppengattung" hat auch unmittelbar überhaupt noch nie etwas mit einem entsprechenden Dienstgrad zu tun, auch wenn ihm aufgrund des Wortes diese Bedeutung oft zugesprochen wird. Der General der XY-Truppe hat schlicht und ergreifend die Verantwortung für die truppengattungsspezifische Ausbildung der Soldaten seiner Truppengattung. Diese Verantwortung wird umgesetzt zum einen durch die lehrgangsgebundene Ausbildung an seinem Ausbildungszentrum, aber auch durch die federführende Mitarbeit an Ausbildungsvorschriften, die im Ausbildungskommando H erstellt werden.
Beispiel: Der "General der Feldjägertruppe" war solange es diese Funktion gab immer ein Oberst.
Lustiger Weise gibt es diese Funktion nicht mehr (Die SKB hat nämlich, auch wenn der Volksmund es immer noch so nennt, keine Truppengattungen mehr), aber der höchste Feldjäger, also der "Kommandeur Kommando Feldjäger der Bundeswehr und Feldjägerführer der Bundeswehr" ist mittlerweile General. Gleiches gilt z.B. auch für die ABC-Abwehr, die auch immer einen Oberst als "General der ABC-Abwehr-Truppe" hatte.
Abgesehen davon kann ich mir den Hinweis nicht verkneifen, dass wir uns eher die Frage stellen sollten, wie wir die ganzen Ärzte raus aus Verwaltung und "Führungsaufgaben" kriegen, damit hunderte Ärzte und Apotheker das machen, was in der Fläche zu oft fehlt: Dienst leisten als Truppen- oder Facharzt. Dafür können wir gerne auch jeden Dienstposten mindestens mit einer Bündelung zum Oberstarzt ausstatten.
Gruß Andi