Moin,
wie müssen Ermittlungsakten, also alles von Vernehmungen bis zu Protokollen oder sonstigem, aufbewahrt werden? Bzw. wie lange und wann/wie müssen sie vernichtet werden?
Wichtig währe für mich auch eine Quelle in der ich das ganze nachvollziehen kann.
Gruß und vielen Dank
Butschi
Moin moin,
entweder den Datenschutzbeauftragten in der Einheit kontaktieren oder hier,
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R II 4
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