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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Gast20062018 am 20. Juni 2018, 15:16:46

Titel: Überweisung an einen zivilen Arzt
Beitrag von: Gast20062018 am 20. Juni 2018, 15:16:46
Guten Tag zusammen,

da ich mich gerade im Sommerurlaub befinde, wollte ich erstmal hier nachfragen.

Ich bin erst wieder in 5 Wochen in der Einheit und wollte vorab schon mal ein Termin im BWK (FU 6) vereinbaren, weil man meist nicht zeitnah einen Termin bekommt.
Leider ist ein Termin vor September nicht möglich. Wie läuft es ab, wenn ich zum zivilen Arzt möchte? Einfach zum Truppenarzt gehen, dem sagen, dass ich zeitnah keinen Termin bekomme und dann ist es kein Problem?

Meine Stammeinheit ist 450 km entfernt. Angenommen, ich könnte bereits im Urlaub einen Termin bekommen. Brauche ich meine G-Akte für den zivilen Arzt oder kann ich zu einem San-Bereich in meiner Nähe und mir von dem Arzt eine Überweisung ausstellen lassen?

MkG
Titel: Antw:Überweisung an einen zivilen Arzt
Beitrag von: dunstig am 20. Juni 2018, 15:18:41
Unbedingt in deiner San-Einheit anrufen und denen den Sachverhalt erläutern. Die sagen dir dann, wie du weiter vorgehen darfst.
Titel: Antw:Überweisung an einen zivilen Arzt
Beitrag von: KlausP am 20. Juni 2018, 15:21:19
Wollen Sie zu einem zivilen Facharzt für Psychiatrie? Ich denke, da werden Sie auch keinen früheren Termin bekommen als im BWK.
Titel: Antw:Überweisung an einen zivilen Arzt
Beitrag von: ulli76 am 20. Juni 2018, 15:21:37
Die G-Akte bekommt der zivile Arzt in der Regel nicht. Ggf. Kopien relevanter Befunde.
Ob die Überweisung zu einem zivilen Arzt erforderlich ist, entscheidet dein Truppenarzt. Mit dem solltest du sprechen. Gerade wenn es um FU 6- Diagnosen geht, ist es sinnvoll den Truppenarzt deines Standortes zu kontaktieren. Ansonsten ist der Standortarzt deines Wohnortes zuständig.