Grüße,
Ich hätte ne Frage zur zentralen Dienstvorschrift 46/1. Ich habe bei meiner Musterung nämlich Ausschlüsse bekommen, die sich aus meinen Krankheitsbildern gemäß der ZDv eigentlich nicht ergeben. Der freundliche musterungsarzt hat mir nach telefonischer Nachfrage noch mal genau gesagt was ich nicht machen kann (an Verwendungen) durch die ausschlussziffern. Ich hab das so verstanden, dass die ZDv wie sie im Internet frei verfügbar ist irgendwie nicht mehr gültig ist, als ich aber beim Ärztlichen Dienst eines anderen karrierecenters angerufen habe, wurden mir exakt die Ausschlüsse genannt wie sie sich aus der ZDv 46/1 ergeben.
Daher die Frage: ist diese ZDv unter dem Link http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/09-Anlage-3-1.pdf die aktuell gültige? Oder eine andere frei zugängliche?
Und unabhängig davon, ist diese ZDv bindend für den musterungsarzt (weil heißt ja Vorschrift) oder kann er nach seinem eigenen Ermessen noch Verwendungen rausstreichen oder erlauben bei einer bestimmten Gesundheitsziffer? Ich kann es gerade nicht so nachvollziehen:/
Danke euch! :)
Es gibt in der Tat seit einiger Zeit eine neue Vorschrift, die einige Punkte verschärft hat. In den meisten Teilen hat sich aber nichts geändert.
Um welches Krankheitsbild geht es denn und welchen Ausschluss soll der Musterungsarzt deswegen dazugedichtet haben? Sicher dass es nicht noch andere Auffälligkeiten gegeben haben könnte, die dem Arzt aufgefallen sind, aber nicht bis ins Detail erläutert hat?
Danke für die so schnelle Antwort!
Also es müsste um die 42/III gehen, bei der eigentlich u.a. die Gebirgsjäger (hätte ich gerne gemacht) und Fernmeldeaufklärung nicht dabei sein dürften. Fernmeldeaufklärung kann ich mir nur so erklären, dass ich angegeben habe, mal Cannabis probiert zu haben. Bei Gebirgsjägern kann ich auch sagen dass ich definitiv keine Plattfüße habe.
Ist letztlich nicht so schlimm da ich jetzt SaZ bei der Artillerie machen darf, die Frage ist halt vor allem wenn ich evtl. danach ne höhere Laufbahn einschlagen will.
Nach der Aga werd ich deswegen auch noch mal den Truppenarzt dazu befragen:)
Hä? Du hast doch angerufen und die GZ genannt bekommen mit den Ausschlüssen dazu.
Eigentlich werden die Kreuze automatisch generiert wenn der Musterungsarzt die GZ eingibt.
Ja, früherer Drogenkonsum schließt Fernmeldeaufklärung aus.
Ne, er hatte mir nur diese eine gesundheitsziffer genannt, deshalb ja die Frage ob der Arzt dazu noch weitere Verwendungen kicken kann. Sonst muss es natürlich noch was anderes geben, daran kann ich mich wirklich aber nicht erinnern. Kann es sein dass da Körpergewicht mittlerweile ein Kriterium ist? Bin gerade mal bei nem BMI von 20
Tja für die die Fernmeldeaufklärung machen wollen wird das ziemlich doof sein:D erscheint mir in diesem Fall ja nicht so Verhältnismäßig zu sein, aber wird schon seinen Hintergrund haben.
Zitat von: Kanoniergast am 06. Juli 2018, 19:58:04
Daher die Frage: ist diese ZDv unter dem Link http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/09-Anlage-3-1.pdf die aktuell gültige?
Oder eine andere frei zugängliche?
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59326.msg614286.html#msg614286
Zitatbei nem BMI
Beim BMI beachten.... Seit 01.07.2018 wird der BMI nicht mehr bewertet.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,44971.msg654298.html#msg654298
Okay danke! :)
Diese Bezeichnung habe ich noch nie gehört beim ärztlichen Dienst...
Habe ich auf die Zugriff wenn ich dann Soldat bin? :)
Also bekommt man während der Aga ein Passwort für das Intranet oder so?
Nein, während der Grundausbildung nicht.
Also du hast die III42 und ne II oder III15. Dazu passen doch die beiden Ausschlüsse. Sogar nach der etwas veralteten Vorschrift im Internet. Also was ist jetzt das Problem?
Tut mir leid, ich hab mich wohl ein wenig umständlich ausgedrückt.
Also die fernmeldeaufklärung wurde mit Sicherheit wegen der 15/II gekippt.
Nachder Tabelle im Internet, aber auch meiner telefonischen Nachfrage im KarrC fällt bei der 42/III aber nicht die Gebirgsjäger weg. (Erst bei ner 42/IV, aber dann wäre ich zu fast gar nix tauglich)
Deswegen meine Frage: kann der Musterungsarzt bei ner 42/III wegen seines Ermessens mir auch andere Verwendungen wie Gebirgsjäger kicken oder ist er an die vorschrift gebunden? In letzterem Fall hätte ich dann wohl noch nen weitere gesundheitsziffer. Mir gehts nur darum ob die gesundheitsziffern zu festen Ausschlüssen führen ohne ermessensspielraum :)
Also mir Nachfrage im KarrC mein ich in dem Fall nicht meinen Musterungsarzt, sondern nem Arzt in nem anderen KarrC, den ich dazu befragt habe
Wenn er der Meinung ist, dass eine bestimmte Verwendung nicht in Frage kommt, muss er dieses Anforderungssymbol ausschließen. Das macht er nicht "einfach so", sondern aufgrund einer bestimmten Gesundheitsziffer. Aufgrund der III/42 ist es jedenfalls kein Ausschluss für A400 (GebJg).
Einen Ausschluss aufgrund II/15 sehe ich für keine Verwendung.
Man muss dabei auch aufpassen: das vorher in II/15 war muss nun nicht mehr II/15 sein, könnte nunmehr bspw. jetzt III/15 sein. Deswegen auch die Stichtagsregelung. Wer vor dem 01.07. untersucht war wurde nach der alten A1-831/0-4000 (nicht ZDv 46/1) begutachtet, wer danach mach der nun gültigen.
Danke Ralf!!
Gut zuwissen dass zumindest die 42/III nicht für diese Ausschlüsse sorgt. Dann werd ich nochmal den musterungsarzt bemühen :)
Gebirgsjäger hat aber gar nicht so wenige Ausschlüsse. Vielleicht hat das der Arzt, mit dem du gesprochen hast, übersehen.
Gäbe es denn eine Möglichkeit an die aktuelle Vorschrift zu kommen.
Würde gerne wissen ob sich im Bereich Refraktiv-chirurgische Eingriffe was geändert hat.
Wichtig wäre mir die GNr. 21 und 22 der alten ZDV 46/1.
Danke
Nur aus dem aktiven Dienst. Frei im Internet derzeit nicht
Ja, vielleicht könnte da ja mal einer so nett seit und nachsehen.
Wäre ich sehr dankbar.
Naja, solange der Dienstherr diese nicht veröffentlicht, ist es irgendwie wenig zielführend, wenn aktive nun anfangen, hier raus zu zitieren. :-\
Ich will nur wissen ob sich in den beiden GNr. 21 und 22 was geändert hat, mehr nicht.
Vielleicht ist ja einer so nett und macht das.
Danke
Ja, hat sich was verändert. Auf den ersten Blick einiges weniger hohe, bei anderen höhere Anforderungen.
Auch Teilzitate aus nicht öffentlichen Vorschriften können eine Dienstpflichtverletzung sein - deswegen macht das keiner ....
Sie können ja, wenn Ihnen etwas sehr unter den Nägeln brennt, jemandem Ihren persönlichen Fall per PN schildern und der kann das dann ggf nachschauen oder jemandem der sich damit auskennt weiterleiten.