Hallo,
Bei der Einstellungsuntersuchung wurde mitgeteilt, dass ich 12 Wochen Zeit habe um 3kg zuzunehmen. Ich musste eine Belehrung unterschreiben und später einen Nachweis über mein Gewicht vom Hausarzt schicken. Ansonsten wird das Annahmeverfahren nicht weiter geführt.
Heißt das wirklich, dass ich ohne die 3kg keine Chancen beim Bund habe? Oder geht es hier vielleicht nur um den Tauglichkeitsgrad?
MfG
Was wiegen Sie und wie groß sind Sie?
ZitatAnsonsten wird das Annahmeverfahren nicht weiter geführt.
Ist doch deutlich - Untauglichkeit wegen Untergewicht (also am besten gleich 5 kg "drauf" und dauerhaft halten ... viel Erfolg).
Naja du hast ja eine Auflage bekommen. Warum erfüllst du die dann nicht einfach? 750g pro Monat zuzunehmen sollte wohl gut zu schaffen sein.
Außerdem tut man sich selbst kein Gefallen, wenn man gerade so das Mindestgewicht mitbringt. Stichpunkt ist da unter anderem das Verhältnis von Körpergewicht zum Gewicht der Ausrüstung. Bestes Beispiel ist da immer die 1,50m große und 50kg schwere Rekrutin, die neben 25kg Gepäck noch einen Kameraden im Verwundetentransport bewegen soll.
Mir war schon vorher bewusst, dass ich zu wenig auf die Waage bringe. Deshalb habe ich vorher monatelang 2x Mittag gegessen, gut gefrühstückt und und und
Aber durch den ganzen Abiturstress konnte ich anscheinend nicht zunehmen.
Und jetzt klappt es auch noch nicht so recht.
Übrigens 63kg auf 186cm
Wenn eine waist to height ratio von unter 0,40 zu einer absoluten Untauglichkeit führt, dann müssen Sie aber 12 Kg zunehmen, weil erst ab knapp 75 Kg Ihre Waist to height ratio bei über 0,4 ist.
Du kennst den Taillenumfang des TEs? :o
Wir können festhalten - der BMI des TE ist unter 19 - also nach alter Vorschrift UNtauglich.
1,86 m ist ja fast "meine" Größe mit 1,88 m - und bei 80 kg Gewicht habe ich ein WtHR von 0,43 - also nicht "so weit" von dem kritischen 0,4 entfernt.
WENN die Verteilung des Gewichtes beim TE ähnlich wie bei mir ist, kann man von einem WtHR deutlich unter 0,4 ausgehen - also sowohl nach "alten" als auch nach "neuen" Kriterien UNtauglich.
Zitat von: dunstig am 09. Juli 2018, 13:34:15
Du kennst den Taillenumfang des TEs? :o
Meine Güte, ich glaub ich bin noch im Schlaf :o
Frag mich nicht, aber ich habe irgendwie das Gewicht durch die Körpergröße geteilt....
Zitat von: sx42 am 09. Juli 2018, 12:44:32
... Belehrung unterschreiben ...
... Ansonsten wird das Annahmeverfahren nicht weiter geführt ...
Eindeutiger kann man sich doch nicht ausdrücken.
Also ... nicht grübeln ... sondern so gut wie nur möglich die Bedingung erfüllen.
Dann abwarten ... was der Arzt daraus macht.
.. und wenn es "schlecht" läuft, damit rechnen, dass 66 kg NICHT ausreichen, weil jetzt nach WtHR beurteilt wird, und die Taille selbst bei 66 kg zu schmall sein kann (muss ja dann 75 cm haben).
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,44971.0.html
Bitte den entsprechenden Thread nutzen.