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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Michoo89 am 24. Juli 2018, 11:10:14

Titel: Ermessensfreistellung möglich?
Beitrag von: Michoo89 am 24. Juli 2018, 11:10:14
Guten Tag,

Ich habe eine Frage bezüglich der Ermessensfreistellung und hoffe hier auf eine hilfreiche Antwort.
Kurz zu mir: SAZ 12(altes recht), BFD Anspruch 1.10.2019, DZE 30.06.2020

Anfang des Jahres hatte ich ein Beratungsgespräch beim BFD und dort wurde mir von meinem Berater gesagt das ich die Möglichkeit habe durch die Ermessensfreistellung 5 Monate eher in den vollzeitsnspruch gehen könnte und man noch 1 Monat durch zb EU erweitern könnte, so dass man auf 6 Monate kommt.
Nun habe ich Bewerbungen für Ausbildungen im öffentlichen Dienst (BF) zum 01.04.2019 geschrieben und schon teilweise Tests durchlaufen.
Heute im Beratungsgespräch bei einem anderen Berater wurde mir direkt der Wind aus den Segeln genommen, nun heißt es das diese Verkürzung nicht möglich wäre, da die Ausbildung immer wiederkehrend stattfinden u.a. eben auch in manchen Kommunen ab 1.10.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Waren meine bisherigen Bewerbungen nun für die Katz oder gibt es ggf eine Möglichkeit das diese Verkürzung trotzdem durchgehen könnte?

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Ermessensfreistellung möglich?
Beitrag von: LwPersFw am 24. Juli 2018, 11:29:46
Lesen Sie einmal A1-1355/0-5019 , 5.2.2 Freistellung vom militärischen Dienst...   i.V.m.   GAIP des BAPersBw  KennNr 90-01-00 Berufsförderung

...vergleichen Sie das dort Genannte mit Ihrer konkreten Situation...

Dann weiter sehen...