Tag Kameraden,
ich suche eine Regelung darüber unter welchen Bedingungen Frühsport erlaubt ist. Es geht, wie es die meisten von uns u.a. aus der AGA kennen, um ein paar Liegestütz etc. zum warm werden in den Morgenstunden.
1.Muss im Anschluss Zeit zum duschen gegeben werden, wenn es sich wirklich nur um 10-15 Minuten handelt?
2. Wird ein Ausbilder MilFit benötigt, wenn das Ganze "in grün" stattfindet?
Wurde selbst nicht fündig, aber leider muss man sowas ja mittlerweile vorher abklären, um Beschwerden ansatzweise zu entgehen. Zumal die Gerüchte um diese Thematik in unserer Einheit ziehmlich umherschwirren.
Danke für eure Hilfe/ Erfahrungen/ Quellen
Ist das dein Ernst?
Steh halt morgens 15 Minuten eher auf, mach deinen Frühsport, geh duschen und dann ab zum Dienst.
Körperlich fit und munter sein sollte einem auch mal ein paar private Zeit wert sein.
Was hat denn der Disziplinarvorgesetzte dazu befohlen?
Zitat von: grande6033 am 30. Juli 2018, 15:51:13
Ist das dein Ernst?
Steh halt morgens 15 Minuten eher auf, mach deinen Frühsport, geh duschen und dann ab zum Dienst.
Körperlich fit und munter sein sollte einem auch mal ein paar private Zeit wert sein.
Die Frage war ja, ob's eine Regelung dafür gibt. Was er letztendlich vorhat ist doch nicht ersichtlich :-p
Zitat von: grande6033 am 30. Juli 2018, 15:51:13
Ist das dein Ernst?
Steh halt morgens 15 Minuten eher auf, mach deinen Frühsport, geh duschen und dann ab zum Dienst.
Körperlich fit und munter sein sollte einem auch mal ein paar private Zeit wert sein.
Ist das dein Ernst?
Darum geht es mir mit der Fragestellung nicht. Das Problem ist, dass wenn man immer mehr körperlich unfitte Soldaten in die Einheit bekommt, die Auftragsdichte für die fitteren Soldaten zunimmt, wenn es um körperlich anstrengendere Aufgaben geht. Und um diesem entgegen zu wirken meine Frage.
Das mit der privaten Zeit sehe ich genau so wie du, aber manche muss man eben zum Glück zwingen.
Zitat von: KlausP am 30. Juli 2018, 15:53:23
Was hat denn der Disziplinarvorgesetzte dazu befohlen?
Noch nichts. Dazu wird erst die rechtliche Lage geklärt ;)
Daher rührt auch meine Frage.
Sport auf den Dienstplan setzten, Chef von der Einheit / Kompanie ect. unterschreiben lassen und gut ist.
Würde bei den Temperaturen auch sinn machen und dafür etwas früher Dienstschluss geben.
Duschen sollte schon mit einbezogen werden! Es gibt genug Menschen, die nach 5 min. Sport wie sonstwas schwitzen. Ist nicht böse gemeint, einige haben es eben, ich gehöre dazu. ::)
Und warum muss die rechtliche Lage geklärt werden??
@AlphaF: In den letzten 2 Jahrzehnten bin ich sehr gut damit gefahren, an meinen eigenen Fehlern und
Fähigkeiten zu arbeiten.
Erst wenn ich persönlich unter Kollegen zu "leiden" hatte bin ich zu meinem Vorgesetzten gegangen.
Das ist nämlich eine Aufgabe des direkten Vorgesetzten oder/und DV.
Mißstände erkennen und abstellen.
Boah Grande- lass doch dein dummes Getrolle.
Es geht nicht drum, dass der TE keinen Sport machen will, sondern unter welchen Bedingungen offizieller Frühsport möglich ist.
Weitere Trollbeiträge werden direkt gelöscht.
Zitat von: -AlphaFoxtrott- am 30. Juli 2018, 14:55:40
Tag Kameraden,
ich suche eine Regelung darüber unter welchen Bedingungen Frühsport erlaubt ist...
A1-224/01 Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit
302. Allgemeine Grundsätze für beide Ausbildungsteilgebiete Die Allgemeine Sportausbildung und das Militärische Fitnesstraining sowie das Erbringen von Leistungsnachweisen sind im Dienstplan zu befehlen bzw. in Weisungen zu regeln (vgl. Abschnitt 3.6)
304. Allgemeine Sportausbildung ist regelmäßig und planmäßig mit mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche26 durchzuführen27.
Dabei ist eine Verteilung der Unterrichtseinheiten auf 3 Trainingseinheiten pro Woche anzustreben28. Das Training ist vorrangig auf die Steigerung bzw. den Erhalt der KLF in der Bw gemäß Stufenmodell (vgl. Abb. 1) sowie auf die Erfüllung der Leistungsnormen zur Überprüfung der KLF auszurichten.
Von diesen Vorgaben abzuweichen ist nur aus zwingenden dienstlichen Gründen und nach Entscheidung des bzw. der nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten (oder vergleichbar)29 zulässig.
306. Allgemeine Sportausbildung muss von qualifiziertem Personal durchgeführt werden30:
• Übungsleiterin bzw. Übungsleiter Bw oder
• Fachsportleiterin bzw. Fachsportleiter.
Soldatinnen bzw. Soldaten mit einer Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), eines Sportfachverbandes oder mit vergleichbaren Voraussetzungen31 können auch mit der Durchführung beauftragt werden. ZivPersBw mit einer Lizenz des DOSB, eines Sportfachverbandes oder mit vergleichbaren Voraussetzungen kann eingesetzt werden.
330. Im Rahmen der Organisation und Durchführung des Militärischen Fitnesstrainings sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der jeweiligen Dienststellen zu berücksichtigen53.
Insbesondere muss Militärisches Fitnesstraining von Ausbilderinnen bzw. Ausbildern MilFit durchgeführt werden.
Grundsätzliche Bestimmungen
Sicherheitsbestimmungen
401. Die Sicherheitsbestimmungen im Ausbildungsgebiet KLF in der Bw gelten für die Allgemeine Sportausbildung, das Militärische Fitnesstraining, den freiwilligen Sport bzw. das freiwillige Militärische Fitnesstraining im Verantwortungsbereich der Bw, Sportveranstaltungen, MilFitWettkämpfe und die Besondere Sportausbildung.
402. Die Sportausbilderinnen bzw. Sportausbilder und Ausbilderinnen bzw. Ausbilder MilFit tragen im Bereich der KLF-Ausbildung die Verantwortung für die Gesundheit der ihnen anvertrauten Soldatinnen und Soldaten. Sie müssen die für die einzelnen Sportarten und Trainingsmaßnahmen geltenden Sicherheitsbestimmungen kennen und ihre Einhaltung gewährleisten.
403. Im Rahmen der Unfallverhütung ist dafür zu sorgen, dass • das Sicherheitsbewusstsein der Soldatinnen und Soldaten durch sinnvolle Anleitung und Gewöhnung an ein geordnetes, umsichtiges und eigenverantwortliches Verhalten geweckt wird, • die Planung, Organisation und Durchführung der jeweiligen Zielgruppe und der Ausbildungssituation angepasst und insbesondere die körperliche Belastung richtig dosiert wird, • bei Dunkelheit im Rahmen des Trainings außerhalb von Sporthallen und Fitnessräumen von jeder Soldatin bzw. jedem Soldaten ein Signalband72 zu tragen ist und • bei Unfällen die Bestimmungen des Arbeitsschutzes (z. B. Meldewesen) beachtet werden