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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Shizoe am 15. August 2018, 11:29:40

Titel: Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Shizoe am 15. August 2018, 11:29:40
Schönen guten Tag zusammen,

kurz zu meiner Person :

Ich bin Hg(saz 8 ) im 2 dienstjahr.

Nun zu meinem Anliegen und bitte nicht zu voreilig urteilen.

Ich wurde im Rahmen des 90/5 Einsatz positiv auf Drogen getestet. Der Dv hat natürlich dann nach der Kenntnisnahme ermittelt und das Ende vom Lied war ein Antrag auf ausdrücklichen Hinweis und eine Geldbuße von 1400 €. Soweit so gut Strafe muss sein vorallem für ein solch schweres vergehen wo ich noch Glück haben kann das er mich nicht sofort entlassen hat.

Nun hat sich aber nach der Meldung über ein meldepflichtiges Ereignis das BaPers Köln eingeschaltet und hat ebenfalls angefangen zu ermitteln obwohl dies schon längst geschehen ist.
Köln beabsichtigt nun mich zu entlassen und der Berater meinte auf gut Deutsch das denen alles **** egal ist und das die bei Drogen eine Null Toleranz schiene fahren.
Denen ist auch die Tatsache guter oder schlechter soldat egal und Stellungnahmen auch.
Jetzt soll ich bis November meine Zeit absitzen um dann erst entlassen zu werden.

Ich weiß selbst das es ein Fehler war aber es ist nun mal passiert und es ist ja insgesamt auch kein Geheimnis dass Drogen in der bundeswehr ein großes Thema sind.

Nun aber zu meiner Frage. Ist das alles so richtig wie Köln das im Moment dreht? Das dort absolut nicht objektiv entschieden wird? Anwalt ist natürlich schon informiert denn ich habe absolut kein Interesse die Bundeswehr zu verlassen.
Ich hoffe ihr habt einen guten Rat f<r mich.


Edit: Das SaZ 8 lesbar genmacht!
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Rollo83 am 15. August 2018, 11:38:41
Na das man wegen einem Drogendelikt in den ersten 4. Dienstjahren entlassen wird hat wohl seine Richtigkeit.
Charakterliche Nichteignung 55.5 Soldatengesetzt.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Shizoe am 15. August 2018, 11:42:43
Das ist mir soweit auch bekannt. Allerdings hat anscheinden mein Dv doch noch was gutes in mir gesehen und das Kreuz bei ausdrücklichen Hinweis gemacht.
Dann muss seine Stellungnahme auch eher positiv ausgefallen sein sonst hätte er mich auch entlassen können.
Die von der Vp war warscheinlich auch mehr als positiv.
Was aber am Ende anscheinend egal ist weil es Köln eh nicht interessiert.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Ralf am 15. August 2018, 11:44:25
Die PersBerabStelle kann ein Entlassungsverfahren einleiten. das tut sie auch ohne Ansicht der Person und Gründe. Im Zuge der Einleitung werden ja dann die Gründe gegeneinander abgewogen und dann entschieden.
Die bloße Einleitung ist ja noch kein Urteil.

Und ja, meiner persönlichen Meinung ist das auch korrekt, ich habe das als PersFhr auch immer so gehandhabt. Der Soldat hat das ja sogar unterschrieben und trotzdem hält er sich nicht dran. Jeder weiß zudem, wie es sich mit Drogen und Waffen/Bundeswehr verhält. Und trotzdem wird's gemacht. Das ist schon eine ganz schön hohe Hausnummer. Da kann man schon an der charakterlichen Reife zweifeln.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Shizoe am 15. August 2018, 11:51:45
Das weiß ich auch das es ne große Hausnummer ist aber vllt sollte man nicht gleich alle über einen Kamm scheren. Ich habe in keinster Weise danach den Gedanken gehabt irgendwas dummes mit einer Waffe anzustellen. Zumal ich seit April eh keine mehr in die Hand bekommen habe.
Die Bundeswehr macht es sich da leider zu einfach. So eine Entlassung geht natürlich schneller als den jenigen zu prüfen.

Trotz allem ist es trotzdem seltsam das direkt gesagt wird Tschüss. Vllt liegt es auch daran das ich dort eigenmächtig als Mannschafter angerufen habe aber ich sitz nun mal im Moment hier auf heißen Kohlen.

Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: BulleMölders am 15. August 2018, 11:57:07
Warum sollte die Bundeswehr da anders handeln als die meißten zivilen Arbeitgeber?
Wenn Sie dort scheiße bauen, dabei erwischt werden und ihre Pflichten verletzt haben, droht auch der rausschmiss.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Shizoe am 15. August 2018, 12:02:29
Das ist doch auch richtig aber es hat doch schon eine Strafe! Was aber offensichtlich völlig außer Acht gelassen wird! Aber hier liest man immer wider das was aus Köln kommt immer eine einzelfallentschidung ist!

Vllt währe auch noch interessant das in der Entlassungsniederschrift mir eine Tat unterstellt wurde die nie passiert ist. Die dann eine Woche danach in einem neuen Brief plötzlich verschwunden war.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Rollo83 am 15. August 2018, 12:05:38
Hä, versteh ich nicht diese letzte Aussage.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: KlausP am 15. August 2018, 12:10:48
Ja, das ist völlig richtig so, was das BAPersBw da eingeleitet hat. Ich frage mich nur, wieso Ihr Chef das nicht schon getan hat.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Shizoe am 15. August 2018, 12:13:58
Ich zitiere :

Sie stehen in Verdacht Betäubungsmittel konsumiert zu haben.

Desweiteren sollen sie diese Handlung massiv unterstützt haben, indem sie das Opfer gewaltsam festhielten.

Vorwurf eins stimmt aber der 2 nicht und das muss ja dann schon einer großer flüchtigkeitsfehler sein den allerdings auch keiner versteht.

In dem Schreiben 1 Woche danach wurde der Satz allerdings entfernt.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Shizoe am 15. August 2018, 12:16:35
Weil es dem Chef ja mehr oder wenig wohl freisteht wie er entscheidet. Warum sollte er einen guten Soldaten der sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat gehen lassen. Jeder hat eine 2 Chance verdient und mit unregelmä#igen urintests weise ich auch im Moment nach das es bei dem einen Fehler geblieben ist.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: KlausP am 15. August 2018, 12:18:25
Ja, und? Sie sind aktenkundig belehrt worden, dass die Einnahme von BTM innerhalb der ersten vier Dienstjahre regelmäßig zur fristlosen Entlassung nach § 55(5) SG führt.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Shizoe am 15. August 2018, 12:19:51
Ist das jetzt eine "kann" Entscheidung oder eine Richtlinie die in jedem Fall dazu führt?
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: wolverine am 15. August 2018, 12:20:33
Offensichtlich sind Ihnen doch bereits Bescheide eröffnet worden und Ihnen wird dabei auch Gelegenheit gegeben, Ihre Sicht der Dinge sowie Entlastendes vorzutragen.
Das muss dann aber am anderen Ende nicht unbedingt überzeugen! Wie Sie selbst schreiben, ist ein Anwalt involviert und Ihnen steht der Rechtsweg offen bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Sie haben den Stein ganz allein ins Rollen gebracht und jetzt rollt er eben.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: KillBurn93 am 15. August 2018, 12:22:13
Zitat von: Shizoe am 15. August 2018, 12:02:29
Das ist doch auch richtig aber es hat doch schon eine Strafe! Was aber offensichtlich völlig außer Acht gelassen wird!
Was Ihnen bis jetzt passiert ist war "nur" Erziehung durch den Vorgesetzten die Strafe wird jetzt aus Köln folgen. An Ihrer Stelle würde ich mit einer Entlassung rechnen wenn Köln eine Null Toleranz Linie fährt.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: wolverine am 15. August 2018, 12:23:49
Die Entlassung ist keine "Strafe" sondern eine reine Verwaltungsentscheidung.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Shizoe am 15. August 2018, 12:43:24
Gut dann stelle ich mich wohl erstmal auf die Entlassung ein und warte darauf was was sich mit dem Anwalt noch machen lässt. Scheint mir alles trotzdem ein wenig suspekt zu sein. Vllt besteht ja am Ende doch noch Hoffnung und eine 2 Chance.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: KlausP am 15. August 2018, 13:07:53
Sie haben es also immer noch nicht begriffen ...  ::)
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Shizoe am 15. August 2018, 13:41:12
Doch das habe ich keine Sorge.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: LwPersFw am 15. August 2018, 13:43:28
Zitat von: Shizoe am 15. August 2018, 12:16:35
Weil es dem Chef ja mehr oder wenig wohl freisteht wie er entscheidet.
Warum sollte er einen guten Soldaten der sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat gehen lassen.
Jeder hat eine 2 Chance verdient und mit unregelmä#igen urintests weise ich auch im Moment nach das es bei dem einen Fehler geblieben ist.

Unabhängig von der disziplinaren Entscheidung wird bei BTM-Vergehen immer die vorzeitige oder fristlose Entlassung geprüft.
Diese Prüfung auf Entlassung hat grundsätzlich Vorrang vor einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Ob eine fristlose Entlassung notwendig ist oder noch die Erteilung eines ,,Ausdrücklichen Hinweises" ausreicht,
hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind dabei insbesondere Dienstgrad, Auswirkungen des Vorfalls auf den Dienstbetrieb
(Störung des Dienstbetriebes, Nachahmungsgefahr) sowie Häufigkeit und Intensität des Konsums von Betäubungsmitteln (Wiederholungsgefahr).

Wie schon gesagt, Sie haben ja im Entlassungsverfahren die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern.
Ebenso gibt Ihr Disziplinarvorgesetzter eine Stellungnahme ab. (So wie Sie schreiben ... könnte diese ja in Ihrem Sinne erfolgen - wenn er will)

Nach Vorlage aller Unterlagen wird dann entschieden.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Shizoe am 15. August 2018, 13:46:17
Zitat von: LwPersFw am 15. August 2018, 13:43:28
Zitat von: Shizoe am 15. August 2018, 12:16:35
Weil es dem Chef ja mehr oder wenig wohl freisteht wie er entscheidet.
Warum sollte er einen guten Soldaten der sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat gehen lassen.
Jeder hat eine 2 Chance verdient und mit unregelmä#igen urintests weise ich auch im Moment nach das es bei dem einen Fehler geblieben ist.

Unabhängig von der disziplinaren Entscheidung wird bei BTM-Vergehen immer die vorzeitige oder fristlose Entlassung geprüft.
Diese Prüfung auf Entlassung hat grundsätzlich Vorrang vor einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Ob eine fristlose Entlassung notwendig ist oder noch die Erteilung eines ,,Ausdrücklichen Hinweises" ausreicht,
hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind dabei insbesondere Dienstgrad, Auswirkungen des Vorfalls auf den Dienstbetrieb
(Störung des Dienstbetriebes, Nachahmungsgefahr) sowie Häufigkeit und Intensität des Konsums von Betäubungsmitteln (Wiederholungsgefahr).

Wie schon gesagt, Sie haben ja im Entlassungsverfahren die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern.
Ebenso gibt Ihr Disziplinarvorgesetzter eine Stellungnahme ab. (So wie Sie schreiben ... könnte diese ja in Ihrem Sinne erfolgen - wenn er will)

Nach Vorlage aller Unterlagen wird dann entschieden.

Danke endlich mal eine hilfreiche Antwort! Darum ging es mir. Also führt Köln doch keine Null Toleranz schiene und ich hatte wohl nur Pech mit Berater am anderen Ende der Leitung.

Ja ich denke die Stellungnahme wurde schon geschrieben.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: LwPersFw am 15. August 2018, 13:52:00
ZitatAlso führt Köln doch keine Null Toleranz schiene

Das habe ich nicht geschrieben.

Grundsätzlich gilt bei BTM Null Toleranz.

Es kann aber im Ausnahmefall davon abgesehen werden.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: StOPfr am 15. August 2018, 13:59:49
Zitat von: Shizoe am 15. August 2018, 12:43:24
Vllt besteht ja am Ende doch noch Hoffnung und eine 2 Chance.

Hoffen kannst du im laufenden Verfahren. Am Ende steht die Entscheidung, vielleicht eine zweite Chance oder der Klageweg mit seinem Ergebnis.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: LwPersFw am 15. August 2018, 15:13:36
Im Anhang ein Beispiel zur rechtlichen Würdigung bei BTM und u.a. auch der Trennung zwischen Disziplinar- und Entlassungsverfahren.
Titel: Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
Beitrag von: Ralf am 15. August 2018, 15:43:46
Zitat
Danke endlich mal eine hilfreiche Antwort! Darum ging es mir. Also führt Köln doch keine Null Toleranz schiene und ich hatte wohl nur Pech mit Berater am anderen Ende der Leitung.
Du musst schon richtig lesen, das hatte ich bereits im allerersten Beitrag geschrieben.
Zitat von: Ralf am 15. August 2018, 11:44:25
Die PersBerabStelle kann ein Entlassungsverfahren einleiten. das tut sie auch ohne Ansicht der Person und Gründe. Im Zuge der Einleitung werden ja dann die Gründe gegeneinander abgewogen und dann entschieden.
Die bloße Einleitung ist ja noch kein Urteil.