Hallo zusammen, über ein wenig Hilfe bei meiner Zukunftsplanung würde ich mich freuen.
Ich bin m25 und werde nächstes Jahr mein erstes juristisches Staatsexamen ablegen, wobei ich dann auch schon 26 Jahre alt sein werde. Mein Studium gefällt mir sehr, seit jeher verfolgt mich aber mein Jugendwunsch Soldat zu werden.
Dies würde ich mir gerne erfüllen.
In Frage kommen würde für mich eine Laufbahn als StOffz-Recht. Allerdings würde dieser Berufswusch die Wahl bei verschiedenen Stationen im Referendariat und bezüglich anderer Zusatzqualifikationen beeinflussen. Daher kam mir die Idee, direkt nach dem ersten Staatsexamen 7-12 Monate FWDL (möglichst zeitnah nach Abschluss, am liebsten Gebirgsjäger) zu machen, um zu schauen ob die BW etwas für mich ist und ob bei der Musterung etc. alles glattläuft. Danach würde ich mein Referendariat beginnen.
Seit Jahren stell ich mir diese Frage und ich denke dass dieser FWDL mir einiges an Ruhe und Konzentration verschaffen würde, anstatt noch weitere Jahre im Unklaren zu bleiben ob es jemals hinhaut zur BW zu kommen. Auch eine Ablehnung der Bewerbung würde mir Klarheit verschaffen.
Daher die Frage, würde solch ein FWDL mit 26 Jahren Sinn ergeben?
Über eine ANtwort würde ich mich sehr freuen.
Einfach machen. 8)
Du solltest dich direkt mit absehbarem Abschluss für die StOffz-R-Laufbahn bewerben. Diese Tätigkeit ist so unterschiedlich zu allem FWD-Verwendungen, dass ein Vergleich nicht zielführend ist.
Bitte auch dazu das hier lesen, was gefordert ist: https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/stabsoffizier-recht/44288
Also zunächst mal werde ich ja das erste Examen ablegen. Ein FWD wäre eine Möglichkeit in die Bundeswehr hineinzuschnuppern und eventuelle Schwierigkeiten bei der Musterung etc auszuloten. Wenn schon dies zum Problem führt, dann würde ich mich in meinem Referendariat anderweitig orientieren. Ist dies eine abwegige Überlegung?
Du willst während des Studiums FWD machen?
Mit dem ersten Staatsexamen ist das Studium, der universitäre Teil der Ausbildung, abgeschlossen. Das Referendariat ist der "praktische" Teil; Richteramt, StA, Verwaltung, Anwalt und Wahlstage. Dazwischen ist regelmäßig eine Wartezeit, wo man 7 Monate FWDL sogar unterbringen könnte. Den Haken, den ich an der Sache sehe, ist, dass je geringer die FWDL-Dauer, umso geringer auch die Chance, wirklich in einer Jägerkompanie zum GebJg ausgebildet zu werden.
Was noch interessant sein könnte, wäre eine Bewerbung als Z2/Z3 ROA und zusehen, im Anschluss direkt ins Referendariat einzusteigen. Dann nimmt man wirklich eine Ausbildung und Einblick in die Bw mit, aber es wirft einen natürlich zeitlich auch ein gutes Stück zurück.
Sie müssen sich mit ihrem Wunsch bewusst sein, dass FWDL eher Hilfstätigkeiten warnehmen, vor allem wenn sie nur 7 Monate bei der Bundeswehr sind, da sich eine tiefere Ausbildung, zB zum Infanteristen schlicht nicht lohnt. Es kann also sein, dass sie nach der AGA irgendwo drei Monate Kaffee kochen, Akten ordnen usw. Zwar versucht man natürlich, die Erfahrung älterer FWD irgendwie bei der Dienstpostenwahl zu berücksichtigen, gerade bei einemm Jurist könnte das aber schwierig sein.
Oder man startet wie geplant die AGA - dann hat man die gewünschte Klarheit über die formellen Voraussetzungen.
Wer will, steigt dann nach den drei Monaten wieder aus, hat was grünes gesehen, hat mal gedient, und kehrt dann als Reservist in eine dankbare Kommandobehörde zurück. Da sind dann auch doch noch sehr zeitnah adäquate Tätigkeiten drin (nur eben nicht ohne Weiteres passend zum Dienstgrad).
Toller Tipp ::)
Dadurch wird ein Dienstposten nicht besetzt wird und die Einheit wartet vergebens/länger auf einen Regeneranten.
Weiterhin wird einem wirklich Willigen damit mglw. die Chance auf seinen Dienstposten genommen.
Und es wird immer bei einer erneuten Eignungsfeststellung hinterfragt und kann damit ggf. das Genick brechen.
Manchmal frage ich mich, aus welchem Blickwinkel solche Tipps gegeben werden. Ist ja alles "nur fun".
Natürlich nicht, sondern aus dem Blickwinkel, den Willigen an passender Stelle einzusetzen.
Der TE _ist_ ja wohl willig; der will da nicht just4fun hin. Er nutzt dann die Möglichkeiten, um genau das zu tun, was er tun soll: beide Seiten stellen fest, ob es passt. Es ist völlig legitim, wenn er hingeht und feststellt, dass er die dann - ab dem vierten Monat - folgenden Tätigkeiten nicht weiter ausüben möchte (oder eben doch).
Wenn er im Anschluss als Reservist weitermacht, ist er höchstwahrscheinlich sehr viel nützlicher, als wenn er noch vier Monate irgendwo einen furchtbar wichtigen FWDL7-Dienstposten absitzt.
Bei einer erneuten Eignungsfeststellung lässt sich das auch wunderbar rüberbringen: Er wollte die Bundeswehr kennenlernen und sehen, ob das was für ihn ist und ob er überhaupt genommen wird. Er stellt nach den ersten drei Monaten fest, nun genug gesehen zu haben und dass die dann folgenden Aufgaben für niemanden sinnvoll würden, und zog daraus die Konsequenzen. Er sah aber sehr wohl eine gute Verwendungsmöglichkeit als Reservist und folgte dieser.
Das ist ein bisschen viel Konjunktiv oder? Denn -wenn das planbar und gewollt wäre- würde man ja auch nur die GA anbieten. Von daher ist das für mich nur konstruiert.
Und als Reservist mit lediglich absolvierter Grundausbildung leistet er dann was für einen sinnvollen Beitrag? ???
Einzig bliebe dann eine Einstellung mit höherem Dienstgrad auf Grund wissenschaftlicher Vorbildung. Und dazu braucht es die drei Monate GA nicht.
Würden sich denn 12 Monate mehr lohnen als 7 bzw andere Möglichkeiten der Verwendung bieten? Eine RO Ausbildung wurde etwas lange dauern dann wäre ich bei meinem 2. Staatsexamen bereits 30 Jahre alt obwohl mich RO natürlich sehr reizt...
Vg
@Ralf. Stimmt schon, das ist durchaus konstruiert. Ein pragmatischer Ansatz :D Ich kenne auch die Problematik, wenn mal wieder von oben jemand nach Abschluss seiner Ausbildung spontan von der geplanten Einheit wegversetzt wird. Das sehe ich bei einem FWDL7 nicht ganz so dramatisch.
@wolverine: Sinnvoller Beitrag? Du sagst ja selbst, dass er aufgrund seiner wissenschaftlichen Vorbildung durchaus eingesetzt werden kann - er müsste halt auf den Dienstgrad verzichten. Finanziell ließe sich das ja trotzdem sehen. Aufgaben als Akademiker, zumal Jurist, gibt es in der Personalabteilung. Er erledigt dort ja nichts allein - das tut im Stab ohnehin niemand. Da gibt es genug Mangel und Möglichkeiten. Konkret denke ich an das Vorbereiten, wenn nicht sogar Fertigen von Ermittlungsaufträgen, (Widerspruchs)bescheiden und Stellungnahmen. Bei mehreren Monaten am Stück ist mehr als genug Zeit zur Einarbeitung mit anschließender produktiver Verwendung. Selbst wenn nur vorbereitende Tätigkeiten ausgeführt würden, wäre das eine Hilfe und gewährte dem Fragenden Einblicke in die Stabsarbeit.
Klar wären das lediglich Möglichkeiten für eine vorübergehende Verwendung, so wie ich den Wunsch des Fragenden auch verstehe inkl einer geschlossenen grünen Zeit (Wunsch nach Gebirgsjäger?). Eine Einstellung mit höherem Dienstgrad würde mir prima facie doch nach etwas zu Ernstem aussehen - an _dieser_ Stelle würde ich es mir dann doch etwas schwerer machen, das Reinrausspiel überzeugend zu erklären. Aber da will ich mich gar nicht so festlegen; mag sein, dass das sogar eine bessere Alternative wäre.
Die wirklich sínnvollste Antwort haben sie hier schon gehört:
Zitat von: Ralf am 19. August 2018, 19:57:39
Du solltest dich direkt mit absehbarem Abschluss für die StOffz-R-Laufbahn bewerben. Diese Tätigkeit ist so unterschiedlich zu allem FWD-Verwendungen, dass ein Vergleich nicht zielführend ist.
Ich gebe aber gerne mal ein anderes Beispiel:
Ein ziviler Medizinstudent könnte sich vorstellen nach seinem Studium zur Bundeswehr zu gehen und dann als SanStOffzArzt einzusteigen.
Um festzustellen, ob das etwas für ihn ist, möchte er zwischen zweitem und drittem StEx (also analog zu Dir), während, vor oder nach dem PJ einen FWD absolvieren,
um die Bundeswehr kennenzulernen und festzustellen, ob das etwas für ihn ist. Leider wird keine Verwendung als FWDLer dem, was ein SanStOffzArzt später in der Bundeswehr tut auch nur annähernd nahekommen. Genau das gleiche Problem würdest du als Jurist haben. Bewirb dich gleich nach dem zweiten StEx als Stoffz-R. Während deiner Eignungsübung kannst du feststellen, ob dies das richtige für dich ist oder nicht. Du klaust dir keine wertvolle Lebenszeit als unterforderter, unterbezahlter und überqualifizierter Hilfsarbeiter und die Bundeswehr hat die Chance auf einen motivierten und leistungsfähigen Juristen mehr.
Also wenn wirklich doch kein Interesse daran besteht, auch mal in einer ganz normalen Grundausbildungseinheit Zeit zu verbringen, könnte ich dem Plan was abgewinnen. Aber sind denn StOffz R nicht ohnehin schon sehr rar? Wenn er dann da - zu seinen eigenen Versuchszwecken - überhaupt reinkäme, würde er doch erst wirklich jemandem, der es ernst meint, "den Platz wegnehmen"?
Aber vor allem wenn ihm diese Tätigkeit dort nicht liegt: würde er danach der Bundeswehr als Reservist erhalten bleiben? Wenn ich mich nicht irre, würde ihm doch der Dienstgrad nur vorläufig verliehen und er würde diesen wieder verlieren?
Der TE schreibt doch, dass für ihn die Laufbahn Stoffz-R in Frage kommt.
Warum sollte er sich dann eine komplett andere Verwendung angucken, als die, für die er sich interessiert?
Genau dafür ist eine Eignungsübung da.
Die "komplett andere Verwendung" habe ich vorgeschlagen, weil er ja nur vorübergehend da sein möchte. Wie oben gesagt würde ich mich mit dem Reinrausspiel etwas schwerer tun, wenn ich mich schon direkt bei der StOffz R-Bewerbung durchsetze.
Es blieben dann auch die anderen angesprochenen Punkte. Vllt hätte er ja Gefallen daran, bis zum Ref einige Zeit als Reservist zuzubringen; das dürfte als abgebrochener Eignungsübender nicht möglich sein.
Okay das klingt so als wäre ein fwd nicht die beste Wahl. Dann werde ich meine juristische Ausbildung so schnell wie möglich beenden. Wäre es denn möglich nach dem zweiten Examen vor der StOffz-R Bewerbung eine ROA anzustreben? Vg
Um das deutlich zu sagen: bis jetzt ging ich bei meinen Antworten davon aus, dass du unbedingt vor dem Ref sehen möchtest, ob die Bundeswehr etwas für dich ist, um danach dein Ref auszurichten.
Wenn dieser Gedanke wegfällt, hängt das Weitere wiederum davon ab, was du überhaupt genau machen möchtest. Für was willst du denn zB nach dem zweiten Examen, wenn du StOffz R werden möchtest, ROA anstreben? An _dieser_ Stelle würde wohl wirklich gar nichts mehr dagegen sprechen, direkt in die Eignungsübung StOffz R einzusteigen, wenn du nicht aus irgendwelchen sonstigen Gründen Interesse am ROA hast.
Vllt wäre vor dem Ref ja der "Reserveoffizieranwärter außerhalb des Wehrdienstes" etwas für dich, wenn dich sonst nur die Dauer des "normalen" ROA-Werdegangs gestört hat.
Der Überlegung zugrunde liegt der Wunsch vielleicht eine Zeit bei den Gebirgsjägern zu verbringen. Gut wäre es vorher bescheid zu wissen ob überhaupt Musterung etc kein Problem darstellen, allerdings klingt es bisher nicht so als wäre FWD sinnvoll da in der kurzen Zeit eh nicht vertieft ausgebildet wird. Die Bewerbung für StOffZ oder zumindest RO werde ich in jedem Falle zu späterem Zeitpunkt vornehmen, da der Wunsch bei der Bundeswehr, und sei es nur vorübergehend, zu arbeiten immer groß war. Dass ich nach dem Abitur nicht FWD gemacht habe ist leider Gottes an privaten Umständen gescheitert, weshalb es mir auf der decke brennt mir Klarheit zu verschaffen.
Bisher schon mal vielen dank.
Vg
Wenn du einfach mal eine Zeit bei den Gebrigsjägern verbringen willst, was hält dich denn dann vom FWDL ab, abgesehen davon natürlich, dass es dich juristisch wohl kaum fordert oder gar weiterbringt? Aber was schließlich gedachtest du dort für Aufgaben wahrzunehmen in den wenigen Monaten, die du erübrigen wolltest?^^
Das sieht mir dann in der Tat etwas orientierungslos aus.
Zitat von: LeK am 20. August 2018, 20:50:56
@wolverine: Sinnvoller Beitrag? Du sagst ja selbst, dass er aufgrund seiner wissenschaftlichen Vorbildung durchaus eingesetzt werden kann - er müsste halt auf den Dienstgrad verzichten. Finanziell ließe sich das ja trotzdem sehen. Aufgaben als Akademiker, zumal Jurist, gibt es in der Personalabteilung. Er erledigt dort ja nichts allein - das tut im Stab ohnehin niemand. Da gibt es genug Mangel und Möglichkeiten. Konkret denke ich an das Vorbereiten, wenn nicht sogar Fertigen von Ermittlungsaufträgen, (Widerspruchs)bescheiden und Stellungnahmen. Bei mehreren Monaten am Stück ist mehr als genug Zeit zur Einarbeitung mit anschließender produktiver Verwendung. Selbst wenn nur vorbereitende Tätigkeiten ausgeführt würden, wäre das eine Hilfe und gewährte dem Fragenden Einblicke in die Stabsarbeit.
Sie wissen so ungefähr, wovon Sie da schreiben? ??? Liest sich nicht so. Glauben Sie ehrlich, eine PersAbt oder gar eine Kdo Beh plant einen Gefr mit GA und abgebrochenem FWD ein, um dann Bescheide zu kloppen? Ich bin seit fast zwei Dekaden in diesem Bereich und kann daher beichten, dass dem nicht so ist.
Also für mich ist das Stuss. FWDL deutlich über 12 Monaten oder eben RoA Z 2. Sonst nach dem Zweiten als StOffz R oder WDA bewerben.
So ungefähr weiß ich das schon, ja. Allerdings zugegeben auch nur mit FWDL-Fällen, in denen man länger als nur die AGA-Zeit zugebracht hat. Es ist - wiederum zugegeben - lediglich meine ganz persönliche Einschätzung, dass der Gefreite in der Kommandobehörde als Reservist genauso "militärisch" wachsen kann wie der FWDL23, der aus bloßem Zufall ab dem vierten Monat in der Kommandobehörde eingesetzt ist. Und in fachlicher Hinsicht: Ganz sicher gibt es Kommandobehörden, die sich für einen Juristen bedanken würden; besser wäre es freilich auch da, wenn er Offz ist, aber von der Bettkante stoßen, bloß wegen des Dienstgrades? Wozu? Ich weiß von mehreren Jurastudenten, die als Reservisten/Mannschaftssoldaten in InFü-Bereichen in verschiedenem Umfang tätig sind; dann (in fachlicher Hinsicht) ja wohl erst recht jemanden, der fertig studiert hat.
edit: Wort auf Bitten des TE korrigiert