Guten Tag Allerseits,
ich habe eine Frage zum Verantwortungsbereich der BPL.
Ist es möglich, gleichzeitig in einer Kompanie eines Bataillons als BPL bestellt zu sein und zeitgleich auch noch für den Stab in einer Brigade?
Kommandierungen in den Stab der Brigade liegen vor und laufen jeweils um die 3 Monate bis zum Jahresende.
Vielen Dank schon mal für die Beteiligungen
Zu der rechtmäßigkeit der bestellung in zwei Einheiten kann ich nichts sagen, aber:
Zitat... Kommandierungen in den Stab der Brigade liegen vor und laufen jeweils um die 3 Monate bis zum Jahresende. ...
Da versucht wohl jemand, den Erlass zur nicht dienstpostengerechten Verwendung zu unterlaufen! Wie viele Kommandierungen sind denn das?
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Sowas Ähnliches dachte ich mir. Die nicht dienstpostengerechte Verwendung eines Soldaten ist nach meiner Kenntnis bei mehr als 6 Monaten durch das BAPersBw genehmigungspflichtig (wenn der entsprechende Erlass nicht inzwischen aufgehoben oder geändert wurde, was ich nicht ausschließen kann).
Ja ganz richtig ist das wohl nicht.
Mir geht's aber eher drum ob man dann auch als BPL bestallt werden kann oder ob es nur während des jeweiligen Kommandierungszeitraumes geht, da zwischen den Kommandierungen immer Wochenenden liegen
Zitat von: M400 am 21. August 2018, 17:56:03
[...]
Ist es möglich, gleichzeitig in einer Kompanie eines Bataillons als BPL bestellt zu sein und zeitgleich auch noch für den Stab in einer Brigade?
[...]
IMHO, ist das nicht möglich. Mit der Kommandierung in einen anderen Verband (anderer Dienststellenleiter) wird zwangsläufig die alte Bestellung aufgehoben. Das Btl muss hier eine neue BPL bestellen.
Richtig, die BPL ist von jeder Dienststelle vorzuhalten, in der Ladung für den Transport zu sichern ist. Rein rechtlich muss die hierzu bestimmte Person also Angehörige/r dieser Dienststelle sein. Wer kommandiert ist, gehört während dieser Zeit nicht mehr zu dieser Dienststelle. Insofern könnten Sie für den Kommandierungszeitraum von der Brigade zur BPL bestimmt werden, können es aber nicht mehr gleichzeitig bei der anderen Dienststelle sein.
Im Übrigen hat KlausP recht, dass diese Kommandierungen über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus genehmigungspflichtig durch das BAPers sind. Denn das müsste dann prüfen, ob dieser Soldat dann nicht versetzt werden müsste.
Ok Dankeschön für die Infos.