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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Leopard am 23. August 2018, 13:23:25

Titel: Vereidigung
Beitrag von: Leopard am 23. August 2018, 13:23:25
Guten Nachmittag Admins und Leser,
Ich habe eine Frage bzgl. der Vereidigung... Wenn man seine Grundausbildung abgeschlossen hat, wird man vereidigt, soweit ich weiss. Ich möchte nach der schule erstmal den freiwilligen Wehrdienst auf 2 Jahre leisten und wenn's mir gefällt und ich noch länger bleiben möchte, mag ich mich auf noch verpflichten. Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn man nach dem freiwilligen Wehrdienst vereidigt wurde und man sich dann nochmal als SaZ verpflichtet, wird man dann erneut vereidigt, oder bleibt der "alte Eid" sozusagen "erhalten"?
Vielen Dank schonmal im Vorraus,
MfG Leopard
Titel: Antw:Vereidigung
Beitrag von: KlausP am 23. August 2018, 13:36:13
Man wird nach der Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit überhaupt erst vereidigt. FWDL leisten keinen Eid sondern sie legen ein Feierliches Gelöbnis ab.
Siehe auch im § 9 Soldatengesetz. 

https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__9.html
Titel: Antw:Vereidigung
Beitrag von: KlausP am 23. August 2018, 13:45:17
Noch vergessen:

Zitat... Ich möchte nach der schule erstmal den freiwilligen Wehrdienst auf 2 Jahre leisten ...

Das können Sie nicht, der FWD dauert maximal 23 Monate.