Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: NavGast am 01. September 2018, 16:01:57
-
Hintergrund:
- Vordienstzeit Anfang 2000er
- Bewerbung nach § 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV im Herbst 2016
- Beorderung im Herbst 2017
Voraussetzungen für den OL ROA a.d.W. sind die gesundzeitliche Eignung, EEH-A, Vorsorge Lärm und Ausbildung nSAK. Um die ersten drei Punkte habe ich mich bereits erfolgreich gekümmert. Leider bin ich über meinen Beorderungstruppenteil bisher daran gescheitert, die Ausbildung nSAK zu absolvieren. Daher konnte ich noch an keinem OL teilnehmen.
Kennt jemand Wege (kurzfristig) in eine Ausbildung nSAK hineinzukommen, damit ich zumindest nächstes Jahr mit dem OL starten kann?
Danke und Gruß
NavGast
-
Warum. bekommt es der BeordTrT nicht hin?
Wir reden hier bei Ausbildung in Kleingruppen (weniger als 6 Soldaten pro Schiesslehrer) immerhin von min. 3 Tagen RDL, sofern genug Munition und Schiessbahn zur Verfügung steht.
-
M.E. hat kaum ein RO/ ROA nSAK vor den ROL Modulen. Meine Empfehlung: Weisen Sie Ihren Personalführer und die OSH auf die schwierige Ausbildungssituation hin und beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Das hat bei mir funktioniert.
-
Warum. bekommt es der BeordTrT nicht hin?
Im Winter/Frühjahr wurde mir (auch auf mehrfache Nachfrage) kein Lehrgang angeboten. Möglicherweise war der BeordTrT nicht organisatorisch darauf vorbereitet, mich zeitnah einzuplanen. Diesen Sommer habe ich einen Heranziehungsbescheid zur RDL (5 Tage) erhalten, der aber wieder aufgehoben wurde, da der Lehrgang aus "organisatorischen Gründen" nicht stattfinden kann. Alle weiteren Lehrgänge des BeordTrT in diesem Jahr sind jetzt bereits ausgebucht.
M.E. hat kaum ein RO/ ROA nSAK vor den ROL Modulen. Meine Empfehlung: Weisen Sie Ihren Personalführer und die OSH auf die schwierige Ausbildungssituation hin und beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Das hat bei mir funktioniert.
Danke für den Hinweis. Das werde ich probieren. Gibt es dafür ein Formular oder ein passendes "Wording"? Sind erfahrungsgemäß E-Mail, Telefon oder Post der erfolgsversprechendste Kommunikationskanal?
-
Hi,
Telefonieren hilft m.E. am Besten. Bei mir waren es 25 Telefonate, bei Kameraden um die 60. Aber vielleicht hat sich das ja mittlerweile gebessert:-)
-
Wir hatten einen Reservisten bei uns in der GA der mit uns geschossen hat. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit.
-
Geht natürlich - nur sind in der GA mehrere Termine zu absolvieren, bis NSAK implementiert ist.
Da ist ein kompakter Lehrgang günstiger - Herausforderungen: Schiessbahn Verfügbarkeit...
-
Voraussetzungen für den OL ROA a.d.W. sind die gesundzeitliche Eignung, EEH-A, Vorsorge Lärm und Ausbildung nSAK. ...
Ist das eigentlich sicher? Im Gespräch mit BAPersBw über die Lehrgangsmodalitäten waren bei mir IGF/KLF, EEH-A genannt worden die im Laufe der drei Jahre (nicht vorher) nachgewiesen werden müssen, aber neuSAK nicht. Ich habe das auch auf keiner der Folien gesehen.
-
Voraussetzungen für den OL ROA a.d.W. sind die gesundzeitliche Eignung, EEH-A, Vorsorge Lärm und Ausbildung nSAK.
Vorab Ausbildung nSAK wäre wohl neu... habe einen Kameraden der das Modul 1 mit den drei Blöcken diesen Sommer in Dresden gemacht hat und nSAK war Teil des Blocks 2.
EEH-A hatten wohl auch nicht alle...
Sprich mit dem BAPersBw selber... vermutlich weiss die Rechte Hand nicht was die Linke Hand macht...
-
Vorab Ausbildung nSAK wäre wohl neu... habe einen Kameraden der das Modul 1 mit den drei Blöcken diesen Sommer in Dresden gemacht hat und nSAK war Teil des Blocks 2.
Wie geht das denn? In 3 Tagen Präsenzphase neben Unterricht auch noch die Schießausbildung? Oder geht das auch während der Telelernphase? ;D
-
FYI: Beim ROL 1 werden lediglich einige nSAK Übungen G36 geschossen, eine vollständige Ausbildung erfolgt nicht.
-
Anmerkung:
Nur ein Teil der NB I Übungen - d. h. man ist weder G36 NSAK implementiert, noch mit Pistole P8 implementiert, geschweige denn NB II oder. NB III geschossen.
-
Da der TE Vordienstzeit hat, braucht er "nur" eine Umschulung, Zeitansatz 4-5 Tage. Der einzige Lehrgang der im Katalog Umschulung NeuSAK heißt, wird von den SanRegimentern angeboten. Der ist zwar lt Katalog nur für klinisches Personal, aber vielleicht kann man da mal nachfragen.
Ich weiß, das einige Einheiten/Ämter/Stäbe "Nachzügler"- Schulungen (immer noch) anbieten, die inerhalb der Einheiten organisiert werden, Dauer auch 4-5 Tage. Ich kenne sogar einen Fall wo das gesplittet wurde, also die Trockenübungen zwei Tage lang, und dann später 2 Tage Praxis, und schwupps waren wieder 10 Mann (und Frauen)NBI P8 und G36 implementiert.
Ich weiß nicht wie gut der TE vernetzt ist, aber mit ein bisschen rumfragen sollte es klappen..
Und Mun ist kein Problem, es ist eher die Erreichung der Lärmhöchstgrenze die die Kapazitäten einschränkt.
mkg
Eisensoldat
-
FYI: Beim ROL 1 werden lediglich einige nSAK Übungen G36 geschossen, eine vollständige Ausbildung erfolgt nicht.
Danke für die Richtigstellung... wie gesagt, habe nicht selbst daran teilgenommen... und laufe der nSAK Ausbildung auch hinterher :(
BeordTrT steuert nSAK nur an, wenn Einsatz...
-
Leider bin ich über meinen Beorderungstruppenteil bisher daran gescheitert, die Ausbildung nSAK zu absolvieren. Daher konnte ich noch an keinem OL teilnehmen.
Kennt jemand Wege (kurzfristig) in eine Ausbildung nSAK hineinzukommen, damit ich zumindest nächstes Jahr mit dem OL starten kann?
Frag den PersFhr nach den Umschulungsangeboten von ZSan - die sind für Res geöffnet und haben auch häufig freie Plätze.
-
ZSan wäre jetzt auch meine Empfehlung gewesen.
Dort werden regelmäßig Trainings zur "Umschulung neuesSAK (5900514)" an den Standorten Delmenhorst, Berlin, Koblenz und Dornstadt angeboten.
Einige davon sind für explizite Teilnehmerkreise reserviert (z. B. klinisches Personal BwKRhs), die meisten sind allerdings frei buchbar - auch für Reservisten.
Aber Obacht - es kann passieren, dass in diesen Kurztrainings nicht immer die ATN nach den geänderten Richtlinien vom 01.01.18 erteilt werden kann. Danach dauert die Ausbildung jetzt 9 Tage und je nach Zusammensetzung des Hörsaals (Vorqualifikation, Schießleistung, Anzahl der Teilnehmer) und Verfügbarkeit der Schießbahnen können in den noch eingestellten 5-Tage-Kurztrainings ggf. nicht alle Übungen geschossen/erfüllt werden.
MkG
-
Danke für die umfassenden Antworten.
Letzter Stand bei mir: Ich soll das Modul 1 statt an der OSL an der OSH absolvieren. Dort sei nSAK ins Modul integriert. Dies widerspricht zwar den Infos aus dem Forum, so lange ich jedoch am Ende mit Modul 1 beginnen kann, ist mir der Lösungsweg egal.
Falls der vom BeordTrT vorgeschlagene Lösungsweg nicht funktionieren sollte, werde ich den Vorschlag mit den Lehrgängen aus ZSan ins Spiel bringen.
-
Vorsicht, war letzte Woche in Dornstadt zur neuSAK. Im neuen Jahr sind es 10 Tage Ausbildung, die nicht mehr in Dornstadt stattfinden werden können. Es war von Berlin die Rede. Da wird sich also einiges ändern.
-
Ich verstehe das immer noch nicht...in der Anlage C zur *streitkräftegemeinsamen* KonzAusbResBw (veröffentlicht beim VerbResBw) steht:
---Zitat:
Schießen mit Handwaffen *24
die Fähigkeit und Fertigkeit, festgelegte Schießleistungen zu erfüllen,
Schießen mit Gewehr G36: die Fähigkeit und Fertigkeit, Grundsätze der Schießtechnik und des Ablaufs der Zielbekämpfung unter Beachtung der Sicherheitsregeln/-bestimmungen sicher anzuwenden, um die Schießübung G-ES-4 zu erfüllen,
Schießen mit Pistole P8: die Fähigkeit und Fertigkeit, Grundsätze der Schießtechnik und des Ablaufs der Zielbekämpfung unter Beachtung der Sicherheitsregeln/-bestimmungen sicher anzuwenden, um das Modul Nahbereichsschießen Teil 1 abzuschließen,
*24 Der Erwerb der Befähigung zur Leitung eines Schul-/Wachschießens auf einer Standortschießanlage/Sammel-Standortschießanlage erfolgt im Rahmen der Auflagen und Vorgaben der ZDv 44/10 (insbes. Nr. 609).
---Zitatende
Da sollte es doch egal sein, ob ich das bei der Luftwaffe oder beim Heer mache? Die Inhalte sollten doch gleich sein, das ist doch der Sinn einer gemeinsamen Ausbildungsweisung. Und ob das obige jetzt ausrecht um "nSAK ausgebildet" zu sein, das kann ich nicht beurteilen.
Der Zeitansatz sind 27 Stunden Präsenz und 14 Stunden Fernlernen (?) für das Schießen mit G36 und P8, da muß es also noch einen Unterschied zu den beschriebenen 10 Tagen geben.
Gruß,
doc.
-
@ Doc:
Die Frage ist hier NICHT - wie viele "Tage" dauert ein Lehrgang, sondern immer, wie INTENSIV ist der Lehrgang - also das Verhältnis von INDIVIDUELLER Schießzeit zur tatsächlichen Dienstzeit.
Ich selber habe G36/P8 NSAK NB 1 bis 3 (also quasi alles bis auf das bewegliche Ziel) in einer Woche (5 Tage) gelernt - unsere Gruppe war aber nur 5 Soldaten (plus 1 Ausbilder bei 2 möglichen Schützen auf dem D Stand, Munition "ohne" Ende) gross, da gab es nur minimale Wartezeiten.
Üblicherweise ist das Verhältnis Ausbilder / Soldat aber eher 1:20 oder noch schlechter, dann "steht man mehr rum", ohne mehr zu lernen.
-
Okay, alles akzeptiert, ich wäre ja sogar höchsterfreut, wenn das im Rahmen der ROL funktioniert, umso weniger Zeit die ich noch on top in die Ausbildung investieren muß.
Aber dennoch finde ich die von NavGast wiedergegebene Aussage irritierend, daß die OSH das macht und die OSL nicht!
Außerdem würde ich schon an der Ökonomie zweifeln, wenn die Lehrgangsdauer von 10 Tagen daraus entsteht daß zu wenige Ausbilder für zu viele Auszubildende vorhanden sind - die Ausführungen klingen für mich so, als wenn man in 5 x 2 Tagen die gleiche Menge an TN durchschleusen könnte, nur wesentlich effizienter für beide Seiten, weil weniger Leerlauf.
Gruß,
doc.
-
Ökonomie und Streitkräfte? Wirklich?
(Beispiel: MKF B Fortbildung - dass ist Ausbildung im Hörsaal, für 20 Soldaten "für alle gleich", 1 Tag, 1 Tag Ladungssicherung im Hörsaal plus etwas Praxis, dann wird maximal 1 Stunde Fahrzeug gefahren, 3 Fahrzeuge verfügbar - also ist man einen Tag da - davon 1 Stunde Ausbildung, der Prüfer zum Schluss fährt eine halbe Stunde pro Soldat - und die anderen 19 Soldaten warten darauf "dranzukommen" - viel anders lässt es sich aber nicht machen, da man für die restlichen Soldaten eben keine Fahrzeuge / Ausbilder hat .... da bekommt man maximal etwas Sport zwischendurch hin).
However: Halten wir mal fest - in der GA wird Pistole NICHT mehr ausgebildet - G36 meines Wissens nach maximal Nachbereich I.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da auf irgenteinem Lehrgang "mal so nebenbei" mehr gemacht wird - dafür ist der Bedarf an Schießbahnen, Munition, Waffen und Ausbildern viel zu hoch ...
-
Letzter Stand bei mir: Ich soll das Modul 1 statt an der OSL an der OSH absolvieren. Dort sei nSAK ins Modul integriert.
Nun ja ... auch an der OSLw steht im Lehrgangsbefehl des Moduls das "Schießen nSAK des Einzelschützen" drin - damit ist aber nicht die Umschulung gemeint, sondern lediglich 1 Tag auf der Schießbahn bei bereits vorhandener Umschulung.
Wobei auch das fraglich ist, wenn nicht alle Teilnehmer eine durchgeführte und gültige Pflichtvorsorge Lärm (aka "G20") beibringen können ... dann gibt's alternativ ne Runde AGSHP.
-
Ich verstehe das immer noch nicht...in der Anlage C zur *streitkräftegemeinsamen* KonzAusbResBw (veröffentlicht beim VerbResBw) steht:
---Zitat:
*24 Der Erwerb der Befähigung zur Leitung eines Schul-/Wachschießens auf einer Standortschießanlage/Sammel-Standortschießanlage erfolgt im Rahmen der Auflagen und Vorgaben der ZDv 44/10 (insbes. Nr. 609).
---Zitatende
Da sollte es doch egal sein, ob ich das bei der Luftwaffe oder beim Heer mache? Die Inhalte sollten doch gleich sein, das ist doch der Sinn einer gemeinsamen Ausbildungsweisung. Und ob das obige jetzt ausrecht um "nSAK ausgebildet" zu sein, das kann ich nicht beurteilen.
Der Zeitansatz sind 27 Stunden Präsenz und 14 Stunden Fernlernen (?) für das Schießen mit G36 und P8, da muß es also noch einen Unterschied zu den beschriebenen 10 Tagen geben.
Irgendetwas kann hier nicht stimmen, da die ZDv 44/10 nicht mehr aktuell ist. Offiziell ist nSAK-Umschulung Lehrgangsvoraussetzung sowohl an der OSH als auch der OSLw (!). Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass diese ATN in der Grundausbildung, für "reine" Reservisten also der ASSA 1 und 2 erworben wird. Kameraden mit höherem Dienstgrad sollten über einen Beorderungstruppenteil verfügen, der dafür zuständig ist. Einzig die vorgedienten "26 IVer" fallen wie üblich hinten runter...
Dass die Praxis für alle Personengruppen anders ist, ist mir auch bewusst. Insofern vllt. die Frage, zu welcher der Personengruppen Du gehörst: ROA a.d.W., 26 IIer oder 26 IVer?
-
Hallo DA40,
natürlich gehöre ich zu den 26.4ern mit Vordienstzeit...glücklicherweise habe ich einen BeordTrT; wenn die mich allerdings auf einen 10tägigen LG schicken, auf dem ich dann wie geschildert 80% der Zeit rumidle, dann ist das unspaßig für mich weil ich das auf die ROL-Zeit noch zusätzlich einplanen muß und sehr teuer für die Bw für das was dabei rauskommt. Aber scheinbar nicht zu ändern.
Das mit der 44/10 habe ich auch bemerkt...ist aber die neueste Version der SKgemKonzAusbResBw die ich finden konnte - vom 20.06.2013.
Gruß,
doc.