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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: HakunaMatata am 03. September 2018, 14:15:28

Titel: Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: HakunaMatata am 03. September 2018, 14:15:28
Moin Zusammen,

wie der Titel es schon sagt ich hab gestern Post bekommen das ich voraussichtlich den Führerschein abgeben muss.
Das ganze aufgrund von Punkten, nie Drogen oder was dabei gewesen. Alles Geschwindigkeitsdelikte. Viele werden ja erst nach 5 Jahren gelöscht und leider bin ich vor 4 Jahren oft zu schnell gefahren und wurde jetzt ins kürzester Zeit auch zweimal geblitzt, sodass sich halt insgesamt 8 Punkte ergeben.

Im Brief steht die Fahrerlaubnis kann nach 6 Monaten wieder erteilt werden.

Ich bin noch in der Probezeit bei der Bundeswehr und hab ehrlich gesagt angst um meinen Job, ich arbeite wirklich gerne hier und kann mich damit identifizieren.
Ich bin im Stab eingesetzt, bedeutet ich brauche an sich keinen KFZ für die Arbeit nur um hin zu kommen.

Muss ich das ganze melden? Wenn ja wem? Und gibt es eine Frist?


Danke euch!
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: dunstig am 03. September 2018, 14:19:22
Wenn du keinen Dienstführerschein hast oder in naher Zukunft bekommen sollst, brauchst du das niemandem melden.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: HakunaMatata am 03. September 2018, 14:49:49
Bist du sicher?
Also ich bin jetzt nicht danach gefragt worden ob ich hier einen machen will.
Also geh ich mal davon aus das da auch keiner was sagt
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: IchParshippeJetzt am 03. September 2018, 14:51:23
Solang Sie nicht als Kraftfahrer eingesetzt sind (oder werden) und ein Führerschein keine Bedingung für ihren Dienstposten ist, brauchen sie das nicht melden.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: justice005 am 03. September 2018, 15:55:59
Kann ich bestätigen. Meldepflicht besteht nur für Inhaber eines Dienstfuehrerscheins oder vor einer entsprechenden kraftfahrausbildung
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: KlausP am 03. September 2018, 16:14:36
Zitat von: HakunaMatata am 03. September 2018, 14:49:49
Bist du sicher?
Also ich bin jetzt nicht danach gefragt worden ob ich hier einen machen will.
Also geh ich mal davon aus das da auch keiner was sagt

Natürlich ist er sicher, sonst hätte er Ihnen so nicht geantwortet.  ::)
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: tank1911 am 03. September 2018, 16:38:16
Trotzdem würde ich das für die nächsten Jahre im Hinterkopf behalten, falls man Sie doch mal eine mil. Fahrerlaubnis machen lässt. Die charakterliche Eignung dazu wird sicherlich in Frage gestellt, falls die ZMK eine Auskunft aus dem FAER zieht.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: Tasty am 04. September 2018, 08:33:41
Zitat von: tank1911 am 03. September 2018, 16:38:16
... , falls die ZMK eine Auskunft aus dem FAER zieht.
Natürlich tut sie das, bevor eine (Dienst)fahrerlaubnis erteilt wird.
Die Eintragung ist ein Ausbildungshindernis.

Deine Aussage zur charakterlichen Bewertung sind dagegen subjektiv und Deine bloße persönliche Meinung.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: LwPersFw am 04. September 2018, 09:09:07
Zitat von: justice005 am 03. September 2018, 15:55:59

Kann ich bestätigen. Meldepflicht besteht nur für Inhaber eines Dienstführerscheins oder vor einer entsprechenden Kraftfahrausbildung


Zur Ergänzung... ergibt sich u.a. aus A2-1050/10-0-20 , Nr 802 und 803

"Der DFS ist abzunehmen ... ist Aufgabe der Disziplinarvorgesetzten oder vergleichbaren Dienststellenleiterinnen bzw. Dienststellenleiter..."
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: HakunaMatata am 04. September 2018, 09:48:08
Gut Gut, Ich habe einfach nur bammel davor das wenn das später raus kommt mir schlecht ausgelegt werden könnte und da es ja in meinen Unterlagen steht das ich einen habe aber er mir jetzt entzogen wird.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: dunstig am 04. September 2018, 09:57:35
Meine Güte, wir leben in einem Rechtsstaat, da muss doch nicht jeder einfach alles unaufgefordert offenlegen.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: HakunaMatata am 04. September 2018, 10:08:40
Okay Okay sorry ich will nur auf nummer sicher gehen bei der Bundeswehr ist das ja manchmal etwas spezieller. :D
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: tank1911 am 04. September 2018, 12:09:31
Zitat von: Tasty am 04. September 2018, 08:33:41
Zitat von: tank1911 am 03. September 2018, 16:38:16
... , falls die ZMK eine Auskunft aus dem FAER zieht.
Natürlich tut sie das, bevor eine (Dienst)fahrerlaubnis erteilt wird.
Die Eintragung ist ein Ausbildungshindernis.

Deine Aussage zur charakterlichen Bewertung sind dagegen subjektiv und Deine bloße persönliche Meinung.

Eben nicht. Ich möchte jetzt nicht die Vorschrift rauskramen, aber die charakterliche Eignung ist rein objektiver Bestandteil bei der Beurteilung ob jemand zum Führen eines Dienstfahrzeuges geeignet ist. Und mehrfache Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeiten bis hin zu einem Entzug der FE nennt sich dann wie? Und warum sprechen wir dann von einem Ausbildungshindernis? Genau.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: F_K am 04. September 2018, 12:21:22
ZitatDer Führerscheinentzug wird durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde angeordnet. Sobald das Urteil rechtswirksam ist, ist der Fahrausweis ungültig. Er wird entweder von den zuständigen Beamten einbehalten oder mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen. Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt. Diese beträgt mindestens 6 Monate und definiert den Zeitraum, in dem keine neue Fahrberechtigung beantragt werden darf. Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist darf der Verkehrsteilnehmer einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Jedoch kann sie in der Regel nicht ohne weiteres wieder erlangt werden. Meist stellt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Bedingungen. Diese sind als Voraussetzungen zu verstehen, welche erfüllt sein müssen, damit die Fahrberechtigung wieder erlangt werden kann. Als Beispiele sind hier eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, oder eine Nachschulung für die jeweiligen Führerscheinklassen zu nennen.

Und natürlich ist ein solcher Eintrag ein objektives, absolutes Hindernis für eine Ausbildung zum Militärkraftfahrer.

Die Anforderungen an einen MKF sind höher als an einen zivilen Kraftfahrer, weil der MKF ja "berufsmäßig" fährt und auf Befehl auch das Leben anderer Soldaten als Insassen anvertraut bekommt.

(Übrigens wieder eine lustige Formulierung: Vor "Jahren" Punkte gesammelt (daraus gelernt!?) und dann innerhalb kurzer Zeit wieder zweimal geblitzt ...)
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: LwPersFw am 04. September 2018, 14:10:30
Die zuständige Stelle beim LogKdo prüft anhand FAER, ggf. ZFER, ob der Soldat ausgebildet werden darf, oder eben nicht... so einfach ist das.

Wird der Ausbildung nicht zugestimmt, wird der Truppe auch nur dieses Ergebnis der Prüfung mitgeteilt, aber nicht die einzelnen Gründe, die zu diesem Ergebnis geführt haben.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: KlausP am 04. September 2018, 14:43:34
Eben. In der Auskunft steht dann nur "Ausbildungsverbot" und nichts weiter.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: HakunaMatata am 04. September 2018, 21:14:54
Gut zum MKF will und muss ich ja gar nicht ausgebildet werden. Mir geht es rein darum ob ich es melden muss/soll und ob ich Angst um meinen Job haben muss weil ich den führerschein verliere weil ich oft zu schnell gefahren bin bzw. Ohne gefahren bin (straftat)
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: KlausP am 04. September 2018, 21:18:55
Zitat... bzw. Ohne gefahren bin ...

Jetzt wird's interessant!  ::)
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: justice005 am 05. September 2018, 06:21:10
Zitatbzw. Ohne gefahren bin (straftat)

War ja klar, dass die dicksten Klopper mal dezent unterschlagen wurden und erst später rauskommen....  ::)

Eine Meldepflicht besteht aber auch nicht bei Straftaten (alte Regel: niemand muss sich selbst belasten). Etwas anderes gilt nur im Einstellungsverfahren. Ich gehe aber mal davon aus, dass Sie bereits Soldat sind, oder? Oder ist der nächste Klopper, dass Sie noch gar nicht angefangen haben? Dann müssten Sie es nämlich melden!!
Titel: Gefahren trotz Fahrverbot = Straftat. Melden? Folgen?
Beitrag von: HakunaMatata am 05. September 2018, 14:18:11
Moin zusammen,
Ich bin gestern angehalten worden. Hab derzeit ein Fahrverbot und bin mit meinem Auto gefahren nur knapp 1 km aber das reicht natürlich.
Ich weiß selbst wie dumm das ist, naja ist jetzt fahren trotz fahrverbot nund damit eine zivile Straftat.

Frage, muss ich das melden?
Und klar ich bekomme den Führerschein angenommen. Habe keinen Militärischen.
Ich bin grade noch in der Probezeit bei der Bundeswehr. Letzter Monat.

Muss ich damit rechnen gekündigt zu werden?

Bitte bleibt sachlich. Ich weiß wie blöd ich bin.

Danke
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: Ralf am 05. September 2018, 14:21:56
Themen zusammengeführt, ein Thread reicht auch wenns mehrere Verfehlungen waren.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: HakunaMatata am 05. September 2018, 14:24:33
Und wenn das ganze eine Straftat ist? Ich habe den ja abgenommen bekommen weil ich im Fahrverbot gefahren bin. Auch wenn es nur 1 km ist.
Bekommt dann die Bundeswehr nicht eh vom Anwalt auch ein schreiben?
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: F_K am 05. September 2018, 14:25:06
ZitatEine Meldepflicht besteht aber auch nicht bei Straftaten (alte Regel: niemand muss sich selbst belasten)
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: KlausP am 05. September 2018, 14:34:34
Zitat von: HakunaMatata am 05. September 2018, 14:24:33
Und wenn das ganze eine Straftat ist? Ich habe den ja abgenommen bekommen weil ich im Fahrverbot gefahren bin. Auch wenn es nur 1 km ist.
Bekommt dann die Bundeswehr nicht eh vom Anwalt auch ein schreiben?

Von welchem Anwalt soll die Bw ein Schreiben bekommen? Wenn Sie wegen der Straftat verurteilt wurden, bekommt die Bw das über das Informationssystem "MiStra" (Mitteilung in Strafsachen). Und melden müssen Sie immer noch nichts.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: HakunaMatata am 05. September 2018, 14:38:15
Okay, aber wird mir das nicht negativ ausgelegt wenn ich das nicht melde, bzw kann dann nicht irgendwie eine Kündigung kommen?

Ja ich bin schon Soldat.
Das ich sicher 1 Jahr keinen Lappen haben werde und auch ein dickes Bußgeld bekomme ist mir ja alles egal. Wichtig für mich ist der Job dazu mache ich das alles zu gerne und den will ich um keinen Preis verlieren.

Und im Internet liest man ja Millionen verschiedene Sachen dazu.

Aber gut wenn die das über MiStra mitbekommen und ich nichts sage kommt ja auch blöd.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: F_K am 05. September 2018, 14:42:01
ZitatEine Meldepflicht besteht aber auch nicht bei Straftaten (alte Regel: niemand muss sich selbst belasten)

Verständnisprobleme?
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: KlausP am 05. September 2018, 14:42:40
Meine Güte! Was verstehen Sie eigentlich nicht? Niemand muss sich im deutschen Rechtssystem selber belasten, auch nicht im Disziplinarrecht.

Und damit bin ich hier raus.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: DeltaEcho am 05. September 2018, 17:14:20
Dann kommt die MiStra, für eine Entlassung nach §55 Abs. 5 SG reicht dies jedoch nicht meiner Meinung nach. Ein zusätzliches Diszi haben Sie hier ebenfalls nicht zu erwarten, dass nach meiner Ansicht es am disziplinarischen Überhang fehlt. Ein Dienstvergehen ist nicht erkennbar, etwas anderes wäre es, wenn Sie einen Dienstführerschein hätten.

Melden müssen Sie gar nichts. Aus dem Fehler und der Strafe lernen und so einen Blödsinn nicht wieder machen.
Titel: Antw:Führerschein Entzogen Melden? Wann?
Beitrag von: justice005 am 06. September 2018, 06:27:35
ZitatBekommt dann die Bundeswehr nicht eh vom Anwalt auch ein schreiben?

Wenn Sie gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erwähnen, dass Sie Soldat sind, dann bekommt die Bundeswehr eine sogenannte MiStra Nr. 19. Das heißt, man wird die Bundeswehr über das Strafverfahren unterrichten. Wenn die Polizei nicht weiß, dass Sie Soldat sind, kann sie logischerweise auch nichts weitermelden.

ZitatEin zusätzliches Diszi haben Sie hier ebenfalls nicht zu erwarten, dass nach meiner Ansicht es am disziplinarischen Überhang fehlt. Ein Dienstvergehen ist nicht erkennbar, etwas anderes wäre es, wenn Sie einen Dienstführerschein hätten.


Sehe ich im Ergebnis auch so. Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht hat ja irgendwann letztens die "Disziplinarwürdigkeit" von außergerichtlichen Straftaten neu definiert. Und das hier dürfte vorliegend nicht (mehr) disziplinarwürdig sein, zumal der TE keinen Dienstführerschein hat.