Guten Tag Kameraden,
Ich schildere euch einfach mal meinen Fall:
Ich habe einen PC-Zugang an meinem Dienstrechner, dort habe ich Interesse halber etwas gegoogelt(nichts dienstliches), dort habe ich auf eines der Suchergebnisse geklickt aber nicht die Antwort erhalten welche ich gesucht habe anschließend in ich zurück zu den Suchergebnissen.
Leider kam direkt ca 10 Sekunden später das Virenprogramm und stellte eine potentielle Bedrohung fest, die nun gelöscht wurde und an den zuständigen IT-SiBe weitergeleitet wurde.
Daraufhin habe ich umgehend einen Check durchgeführt bei dem keine Funde festgestellt wurden.
Der IT-SiBe war natürlich schon da hat sein prozdere durchgezogen und es dem Chef weitergeleitet.
Was habe ich nun zu erwarten und wie hoch fällt das Diszi aus?
Da ich denke es wird mit Sicherheit eins geben.
Grüße
Zitat von: Soldier69 am 10. September 2018, 14:27:03
Was habe ich nun zu erwarten und wie hoch fällt das Diszi aus?
Dies liegt in den Händen Ihres Disziplinarvorgesetzten. Hier im Forum könnte nur spekuliert werden.
Also ... zunächst Ruhe bewahren ... und abwarten was Ihr DV unternimmt.
Sollte es zu Maßnahmen kommen ... empfiehlt es sich, im Rahmen der dann zu erwartenden Vernehmung, "tätige Reue" zu zeigen...
...sprich Fehler eingestehen und zusichern, dies nicht zu wiederholen
Was der DV dann daraus macht ... bleibt abzuwarten...
Vielen danke für die Antwort.
Ich werde hier das Ergebnis des Verfahrens berichten, wenn es soweit ist.
Abend, mich interessiert das Thema auch etwas. Ist die Bundeswehr wirklich so streng, dass man direkt eine Strafe bekommen kann?
Angenommen ich google halt einfach mal ein paar Kochrezepte und das kommt raus.
Grüße
Zitat von: Cormik am 10. September 2018, 17:03:00... Angenommen ich google halt einfach mal ein paar Kochrezepte und das kommt raus.
Wenn Du nicht gerade als Koch oder ähnliches eingesetzt bist, hast Du nicht nach Kochrezepten auf einem dienstlichen Rechner zu googeln.
Auch in jeder zivilen Firma oder Behörde in der private Internetnutzung während der Arbeitszeit bzw. mit dienstlichen Geräten/Netzen untersagt ist, führt ein solches Vergehen gerne mal bis zur Abmahnung. Selbst eine Kündigung wäre wohl rechtlich abgesichert.
ZitatSelbst eine Kündigung wäre wohl rechtlich abgesichert.
Äh, erst Ermahnung, dann Abmahnung und irgendwann kommt die Kündigung.
Sofortige Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn man exzessiver Nutzung oder pornographische oder strafbare Darstellungen in Kauf nimmt.
Entscheidend ist aber immer der Einzelfall.
Nun mal ganz ehrlich! Natürlich ist es eine Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten. Der IT-Sibe meldet ja nur und schlägt ggf. vor. Aber wer nicht in der Lage ist, eine aufgerufene Seite im Internet zu begründen tut mir auch ein wenig leid. Gilt grundsätzlich natürlich nicht für XXX-Seiten. Da wird es etwas schwer.
Aber auch auf dem Sektor hatte ich mal vor Jahren eine Anfrage aus dem Bereich Personalärztlicher Dienst den ich dem Herrn Dr. begründen konnte und er kam damit durch.
Good Luck!
Zitat von: Al Terego am 10. September 2018, 17:35:37
Wenn Du nicht gerade als Koch oder ähnliches eingesetzt bist, hast Du nicht nach Kochrezepten auf einem dienstlichen Rechner zu googeln.
Ganz allgemein: Es kommt auf den dienstlichen Zweck an. Kannst du den begründen oder plausibel herleiten, ist alles gut. Ansonsten...naja, hängt vom DV ab.
Also nach mehreren Gesprächen mit den DV kam nun heute eben die Verhängung des Diszis.
3 Verstöße gegen die IT-Sicherheitsregeln:
- nicht melden beim Vorgesetzten, dass der Rechner etwas gefunden hat
- Rechner nicht selbstständig von Netz genommen
- dienstlichen Rechner für private Zwecke genutzt
Sowie Verstoß gegen:
- die Soldatenpflichten
- Pflicht zum treuen Dienen
wurden mir vorgeworfen.
Das ganze gab einen Strengen Verweis vor der Truppe.
Damit hat sich die Angelegenheiten.
Habe ebenfalls noch geprüft welche Konsequenzen dies hat.
Der Strenge Verweis hat keinen Einfluss auf die weitere Laufbahn oder Einen Laufbahnwechsel.
Zitat... Sowie Verstoß gegen:
- die Soldatenpflichten
- Pflicht zum treuen Dienen
wurden mir vorgeworfen. ...
Stehen die beiden Vorwürfe so in der Disziplinarverfügung?
Ja stehen so drin...
Aha. Mal an aktive Disziplinarvorgesetzte: ist sowas neu, dass das da reim kommt? Zu meiner Zeit hätte der BtlKdr meinem Chef das "um die Ohren gehauen".
An den TE: Hoffentlich hat der Chef dann den "Strengen Verweis" auch richtig gemäß der Vorschrift verhängt (nämlich im stillen Kämmerlein unter 4 Augen) und vollstreckt (nämlich ohne den Disziplinartenor vor der Front zu verlesen).
ZitatAha. Mal an aktive Disziplinarvorgesetzte: ist sowas neu, dass das da reim kommt? Zu meiner Zeit hätte der BtlKdr meinem Chef das "um die Ohren gehauen".
An den TE: Hoffentlich hat der Chef dann den "Strengen Verweis" auch richtig gemäß der Vorschrift verhängt (nämlich im stillen Kämmerlein unter 4 Augen) und vollstreckt (nämlich ohne den Disziplinartenor vor der Front zu verlesen).
Sehr richtige Anmerkungen. Das ist mir auch aufgefallen.
1. In den Tenor gehören weder Soldatenpflichten noch Paragraphen. Es gehört lediglich ein Sachverhalt rein, also in diesem Fall die Beschreibung der 3 Verstöße gegen die IT-Sicherheit. Der Tenor selbst würde mich durchaus interessieren.
2. Treu Dienen
ist übrigens eine Soldatenpflicht. Sie ist hier erfüllt, weil die ganzen Vorschriften (hier die IT-Vorschriften) aufgrund des Regelungsmanagements keine Befehle mehr sind, sondern "nur" noch Weisungen. Daher verstößt man beim Missachten von Vorschriften meistens nicht mehr gegen die Gehorsamspflicht, sondern nur noch gegen die Pflicht zum treuen Dienen. Das ist also prinzipiell richtig.
3. Welche sonstigen Soldatenpflichten wurden denn konkret vorgeworfen?
4. Vollstreckt wird der strenge Verweis vor der Front, aber nur vor Dienstgradgleichen und Dienstgradhöheren. Es darf kein Dienstgradniedriger anwesend sein. Und hierbei kommt es tatsächlich auf den Dienstgrad an und nicht etwa auf die Dienstgradgruppe.
Letztendlich möchte ich aber ausdrücklich betonen, dass Sie mit der Disziplinarmaßnahme ziemlich billig aus der Nummer rausgekommen sind. Daher würde ich im Zweifel lieber kein Fass aufmachen deswegen. Die Entscheidung des Chefs ist ziemlich milde.
Also der strenge Verweis wurde vor der Kompanie vollstreckt.
Weitere Pflichten wurden nicht genannt nur eben das dagegen verstoßen wurde.
Bezüglich der Entscheidung meines Chefs Zweifel ich nicht an und werde im Nachhinein auch nichts mehr dagegen unternehmen, da wie sie sagen sehr milde ist.
Da habe ich westenltich mehr erwartet durch diese ganzen Vorwürfe.
Naja- ich brauch ja einen Verstoß gegen soldatische Pflichten um ein Diszi verhängen zu können.
Und dabei muss ich die konkrete Tat halt abstrahieren.
"Einhalten von IT- Sicherheitsregeln" steht ja nicht im SG bei den Pflichten. Zum treuen Dienen gehört aber die Einhaltung von solchen Regeln. "Treues Dienen" nimmt man als DV in der Regel dann, wenn gegen keine andere, konkretere Pflicht verstoßen wurde.
An sich hat der Chef das doch ganz gut aufgedröselt:
Das aufgeführt, was du konkret falsch gemacht hast. Festgestellt, dass du damit gegen Soldatenpflichten verstoßen hast und dann die Pflicht noch konkret genannt.
Zitat von: ulli76 am 22. September 2018, 12:12:12
An sich hat der Chef das doch ganz gut aufgedröselt:
Das aufgeführt, was du konkret falsch gemacht hast. Festgestellt, dass du damit gegen Soldatenpflichten verstoßen hast und dann die Pflicht noch konkret genannt.
Nein, das hat er nicht gut aufgedröselt, weil - wie justice005 ja korrekt geschrieben hat - die Bennenung der Pflichten gegen die verstoßen wurde nichts in einem Tenor zu suchen haben. Und das ist auch gut so! Ist für den einzelnen Soldaten und auch für einige Disziplinarvorgesetzte - die keine Juristen sind - sonst auch schnell zu komplex.
Gruß Andi
Dient auch dem Schutz des disziplinarvorgesetztem, denn wenn er versehentlich eine falsche Pflicht nennt, haben wir einen Aufhebungsgrund... Daher keinesfalls Paragrafen nennen...