Hallo Forum,
auf Internetseiten von Hochschulen findet sich häufig der Begriff des "Eingliederungsberechtigten Soldaten".
Wenn ich das richtig interpretiere, sind damit Soldaten auf Zeit gemeint, die bei bestimmten Studienplätzen oder Arbeitsplätzen privilegiert werden sollen.
Das Thema scheint jedoch eher komplex zu sein, weshalb ich einen Thread hierzu für sinnvoll halte.
Eine Hochschule betrachtet das Thema natürlich spezifisch aus ihrer Sicht.
Gibt`s zu dem Thema auch Unterlagen wo das Thema aus Sicht des Soldaten beleuchtet wird ?
Danke.
Grüße Sven
Naja, der BFD kann da in der Regel ganz gute Aussagen zu treffen.
Unter
http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/bfd/broschlinks/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQsyMXAwcAxydPE3dXI3cjQ31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFloh-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAH-F53w!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T62D0APABI5FE2GJ4
sind einige ganz hilfreiche Broschüren abgelegt.
Nach dem Querlesen der Bröschüren komme ich zu dem Ergebnis, dass "eingliederungsberechtigte Soldaten" nur solche sind, die mindestens SaZ 12 sind oder waren.
Meine Hoffnung war und ist, dass auch FWDler und SaZ2er einen einfacheren Zugang zur Hochschule bekommen würden. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein, ausser natürlich dass die Bundeswehrzeit Wartezeit ist.
Oder überlese ich da etwas ?
Sven
Nein.
Welche auf der verlinkten Seite aufgeführten Broschüren bezieht sich denn speziell auf "eingliederungsberechtigte Soldaten" beim Studium? Wenn Sie den Eingliedrungsschein oder den Zulassungsschein meinen geht es um Stellen im öffentlichen Dienst, die für ausscheidende Soldaten vorgemerkt werden müssen. Siehe auch § 9 Soldatenversorgungsgesetz (Eingliederungsschein und Zulassungsschein) und § 10 SVG (Stellenvorbehalt).