Werte Kameraden,
Vorschrift A-2630/1 Punkt 603 besagt: " Tunnel im Ohrläppchen sind nur zulässig, wenn sie durch eine hautfarbene Abdeckung bis zu einem Durchmesser von 15 mm (1-Cent-Münze) vollständig abgedeckt werden."
Darf der TE-Führer sich darüber hinwegsetzen und mir trotzdem befehlen, den hautfarbenen Plug herauszunehmen?
Oben geschilderte Situation ist mir soeben widerfahren, wodurch der Tunnel angefangen hat stark zu bluten.
Ich bitte um Ratschläge, Meinungen, sowie Tipps für weitere Vorgehensweisen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
OldR
Aus welchem Grund wurde das befohlen?
Zum Hintergrund:
Ich bin im Stabsdienst tätig und verrichte fast ausschließlich Bürotätigkeiten.
Der neue Kdr des Btl sollte in unsere TE für eine Einweisung in die bestimmte (in diesem Fall meine) TE.
Mit verärgerter Stimme Bbgründete mein Vorgesetzter: "Der neue Kdr ist gleich hier, der soll nicht gleich einen roten Kopp bekommen."
Ich verwies auf die o.g. Vorschrift und wollte ihm die Vorschrift vorlegen, welche er nicht einmal sehen wollte. Zum Schluss der Diskussion hieß es dann :" Na Gut, dann befehle ich es Ihnen hiermit den Stecker rauszunehmen". (Wobei es ein Plug ist- wie den auch sei)
Ich musste letzten Endes vorhin in unsere Sanitätseinrichtung, um mein Ohrläppchen versorgen zu lassen und eine Entzündung vorzubeugen.
Und welche Möglichkeit hat ein Soldat, wenn er glaubt ungerecht behandelt worden zu sein?
Ich verstehe die Sachverhaltsdarstellung nicht:
Die Vorschrift spricht von einer ABDECKUNG für einen Tunnel (einem Plug), dass sind zwei "Plastikscheiben", die von beiden Seiten in den Tunnel gedrückt werden und diesen dann abdecken.
Solche Plugs kann man entfernen, ohne das "Fleisch" berüht wird - wieso soll es da bluten?
Und so ein Tunnel ist wesentlich auffälliger als ein Plug - deswegen "möchte" die Vorschrift ja einen Plug ...
Und alles zusammen sieht insgesamt auch nicht gut aus!