Hallo,
ich hoffe hier kann mir geholfen werden...
Ich hab folgendes Problem und zwar möchte ich aus der Ba austreten dass ich echt mit meiner Psychische am Kämpfen bin.
Bin eingetren am 02.01.2018 als SaZ 8.
Ich schlafe Abends kaum noch - habe Alpträume - bin echt Labil - bin aggressiv - greife gern zur Flasche am Wochenende.
Welchen schritt kann ich gehen um aus der Bundeswehr austreten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Wende dich an deinen Disziplinarvorgesetzten; ggf. gehörst du in medizinische Behandlung, das wäre über Neukrank-Meldung beim TrArzt einzuleiten.
Ein regulärer "Austritt" ist nur bis zum Ende des 6. Dienstmonats möglich, wenn man eine Widerrufsverpflichtungserklärung unterschrieben hat.
Gibt es nicht sowas wie ein KDV?
Hab darüber auch einiges gelesen...
Es gibt vieles, aber KDV kommt ja für dich nicht in Frage mit deinen Krankheitssymptomen. Und Lügen willst du ja nicht, oder?
Nein eigentlich nicht.
Aber möchte die Bundeswehr echt verlassen.
Das war im zivilen Leben nicht so, da war ich Lebensfroh - am lachen und seit dem ich hier bin habe ich mich um 180grad gedreht.
Was sollte der erste Schritt sein, denn ich wählen sollte ? Erst zum Truppenarzt ? Oder Spieß ? Oder doch zum Chef?
Das liegt an dir. Ich persönlich würde immer meinen DV einbinden, denn wenn/falls es zu einem Entlassungsverfahren kommt, wird er sowieso dazu Stellung nehmen. Aber du musst dich auch nicht offenbaren was deine gesundheitlichen Einschränkungen betrifft.
Der DV ist doch der Chef oder ?
Ja, genau.
Zitat von: Marcel_Tui am 17. September 2018, 08:41:08
Gibt es nicht sowas wie ein KDV?
Hab darüber auch einiges gelesen...
KDV - Kriegsdienstverweigerung aus
Gewissensgründen. Was wäfen denn Ihre Gewissensgründe? ("Null Bock" ist kein Gewissensgrund)
Meines Wissens ist es mittlerweile schwer einen KDV-Antrag durchzubringen. Mitunter lässt man es auf ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht angekommen. Das VG München führt unter anderem dazu aus:
Anders als bei Wehrpflichtigen, die vor oder bei Beginn des Wehrdienstes einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, ist bei Soldaten auf Zeit, die den Grundwehrdienst geleistet haben, ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, für die Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung der Nachweis einer ,,Umkehr" der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe zu fordern, wobei diese Umkehr nicht nur durch ein ,,Schlüsselerlebnis" oder entsprechend schwerwiegende Umstände herbeigeführt werden kann, sondern auch das Ergebnis eines längeren Wandlungsprozesses sein kann (wie BVerwG BeckRS 9998, 27066)
(VG München, Urteil v. 18.10.2016 – M 4 K 14.2436)
Da bin ich nun etwas erstaunt. Nach so einer kurzen Zeit diese Symptome und die Erkenntnis? War das nicht schon im Bewerbungsprozess absehbar, dass der Dienst in der Bundeswehr ggf. auch die Psyche belasten könnte?
Sorry, aber bei solchen Problemen frage ich mich manchmal, ob es nicht vielleicht daran liegen könnte, das ein TE eine Ausstiegsmöglichkeit sucht um eventuell andere Berufsoptionen in anderen Bereichen zu wählen.
Wäre nicht der erste Fall ::)
Und ich bin etwas erstaunt, dass manche scheinbar nur misstrauisch sein können und irgendwelche Dinge unterstellen müssen, statt anzuerkennen, dass manche auch Probleme haben können, die eben nicht immer absehbar sind.
Statt wenig hilfreichen Unterstellungen kann man auch einfach mal garnichts schreiben.
Zitat von: dunstig am 18. September 2018, 06:12:00
Und ich bin etwas erstaunt, dass manche scheinbar nur misstrauisch sein können und irgendwelche Dinge unterstellen müssen, statt anzuerkennen, dass manche auch Probleme haben können, die eben nicht immer absehbar sind.
Statt wenig hilfreichen Unterstellungen kann man auch einfach mal garnichts schreiben.
Naja, 6 Monate lang hatte er die Chance sein Dienstverhältnis zu beenden und das wollte er nicht. Nun 2 Monate später ist es urplötzlich unerträglich.
Es wäre nett, dann mal die Spekulationen einzustellen - eigentlich hat Ralf mit der ersten Antwort schon fast alles gesagt:
Zitat von: Ralf am 17. September 2018, 08:36:47
Wende dich an deinen Disziplinarvorgesetzten; ggf. gehörst du in medizinische Behandlung, das wäre über Neukrank-Meldung beim TrArzt einzuleiten.
DU-Verfahren kommt da in Betracht, nicht KDV.
Ich würde dir erstmal empfehlen zum Truppenarzt / Truppenpsychologen zu gehen. Gerade letzterer wird dich sehr gut verstehen und kann dich optimal beraten/behandeln. Er kann dir auch alles weitere bezüglich DU-Verfahren etc. erklären.
Für mich wäre das der erste Schritte bevor ich meinem Disziplinarvorgesetzten meine "Leidensgeschichte" erzähle... (Verschwiegenheit und so)