Guten Tag zusammen,
Mich beschäftigt mal wieder ein Thema und zwar geht es um den "Versicherungsschutz", dazu hier ein imaginäres Beispiel:
Feldwebel xyz erleidet auf der Autobahn einen Steinschlag an seinem privaten KFZ und muss daher die Scheibe austauschen lassen. Dabei muss er 150 Euro (TK) an die Versicherung zahlen.
Übernimmt der Dienstherr diese Kosten, wenn
a.) Feldwebel xyz auf dem Weg/Heimweg zu Kaserne ist (täglicher Pendler mit anerkannter Wohnung <50km)
b.) Feldwebel xyz auf dem Weg zu einem Lehrgang ist (z.B. Kommandierung)
c.) Feldwebel xyz versetzt wird (erstmaliger Dienstantritt)
Oder muss der Soldat in allen 3 Fällen selbst für den Schaden aufkommen?
P.S.
Wenn möglich auch gerne mit Gesetzestext bzw. Vorschrift.
Vielen Dank
Gegenfrage würde ein ziviler Arbeitgeber Ihnen diesen Schaden bezahlen? ::)
Mal bei Regelungen Online nach Billigkeitszuwendung schauen. Mit ein bisschen Mühe kann es da unter Umständen schon was geben.
Zitat von: KillBurn93 am 20. September 2018, 17:06:48
Gegenfrage würde ein ziviler Arbeitgeber Ihnen diesen Schaden bezahlen? ::)
Ja, wenn es eine Dienstreise ist, welche mit einem Privat-Kfz durchgeführt werden muss. Dienstreise ist hierbei nicht das tägliche Pendeln zwischen Wohnung und Dienstort.
Welche Dienstreise muss mit dem Privat-PKW durchgeführt werden und auf welcher Rechtsgrundlage? Befehlen kann das niemand.
Ändert nichts daran, dass es zu einer Billigkeitszuwendung kommen kann.
Zitat von: dunstig am 20. September 2018, 17:15:45
Mal bei Regelungen Online nach Billigkeitszuwendung schauen. Mit ein bisschen Mühe kann es da unter Umständen schon was geben.
Das hilft mir schon mal weiter. Jetzt ist die Frage, ob Kamerad xyz auch abgesichert ist, wenn er von einem Lehrgang zurück zur Stammdienststelle verlegt ?
Einerseits könnte er ja auch die Bahn benutzen, andererseits spricht ggf. die 5-6 Taschen Gepäck dagegen, sodass auf das private KFZ zurückgegriffen werden muss!?
Das kann ein Wegeunfall sein, der entsprechend nachgewiesen steuerlich geltend gemacht werden kann denke ich.
Gruß Andi
Zitat von: KlausP am 20. September 2018, 17:21:49
Befehlen kann das niemand.
Das ist schon richtig so. Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird. Und wenn kein Dienst-Kfz zur Verfügung steht, wie sieht es dann aus ?
Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird.
Dann ist das Gepäck auf dem Dienstweg zu verschicken oder ein DstKfz zu stellen. Letzteres aber eigentlich nur, wenn Waffen und/oder Munition mitgeführt wird.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 20. September 2018, 17:24:07
Das kann ein Wegeunfall sein, der entsprechend nachgewiesen steuerlich geltend gemacht werden kann denke ich.
Gruß Andi
So hatte ich das auch in Erinnerung, hatte aber irgendwie im Hinterkopf vor 5-6 Jahren mal gehört zu haben, dass bei einer Kommandierung/Versetzung auch seitens der Bundeswehr bezahlt wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass es auf der Anreise/Abreise zur Dienststelle/Stammeinheit passiert.
Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Zitat von: KlausP am 20. September 2018, 17:21:49
Befehlen kann das niemand.
Das ist schon richtig so. Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird. Und wenn kein Dienst-Kfz zur Verfügung steht, wie sieht es dann aus ?
Dann kann man das Gepäck auf Kosten des Dienstherrn mit DHL oder einem anderen Anbieter versenden.
Lies in der Regelung, sprich mit der zuständigen Stelle, füll die Anträge aus und warte ab, wie entschieden wird. Da kommt es mitunter auch auf den Einzelfall an.
Ansonsten bleibt wahrscheinlich auch noch die von Andi erwähnte steuerliche Geltendmachung.
Zitat von: Andi am 20. September 2018, 17:27:31
Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird.
Dann ist das Gepäck auf dem Dienstweg zu verschicken oder ein DstKfz zu stellen. Letzteres aber eigentlich nur, wenn Waffen und/oder Munition mitgeführt wird.
Gruß Andi
Ja, so hat auch schon ein Kamerad argumentiert und gesagt "Du könntest ja den Zug nehmen". Aber ist soetwas zuzumuten, wenn der nächste Bahnhof 45-60 Minuten von der Dienststelle entfernt ist?
Zitat von: dunstig am 20. September 2018, 17:29:15
Lies in der Regelung, sprich mit der zuständigen Stelle, füll die Anträge aus und warte ab, wie entschieden wird. Da kommt es mitunter auch auf den Einzelfall an.
Ansonsten bleibt wahrscheinlich auch noch die von Andi erwähnte steuerliche Geltendmachung.
P.S. dies ist nur ein imaginärer Fall
Ich werde nächste Woche mal mit einem Rechtsberater telefonieren, melde mich dann zu den drei unterschiedlichen Fällen.
ZitatAber ist soetwas zuzumuten, wenn der nächste Bahnhof 45-60 Minuten von der Dienststelle entfernt ist?
Ja. Entweder stellt dafür die Einheit/Dienststelle ein Dienst-Kfz oder man nutzt ÖPNV oder Taxi. Unter Umständen können die Taxi-Kosten nämlich ebenfalls erstattet werden.
@KlausP
Manchmal wundere ich mich über so manche starke, aber dennoch falsche Aussage hier
Für Dienstreisen gibt es zwei Varianten
1. Die Nutzung des Privat-Kfz wurde als notwendig anerkannt.. dann gehen solche Schäden zu Lasten des Bundes, wie es bei einem Mietwagen oder DienstKfz auch der Fall wäre.
2. Die Nutzung ist nicht als notwendig anerkannt, dann ist der Schaden Privatsache, im Rahmen der Billigkeitszuwendung kann aber möglicherweise ein teilweiser finanzieller Ausgleich erfolgen.
Und selbstverständlich gibt es Fälle, wo das PrivatKfz notwendig ist... ist nicht der Regelfall, aber es gibt sie.