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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Vector am 07. Oktober 2018, 16:27:27

Titel: ATN´s bei Wiedereinsteller
Beitrag von: Vector am 07. Oktober 2018, 16:27:27
Hallo!

Ich habe eine Frage zum Thema ATN als Wiedereinsteller. Ich bin am 30.05.17 als FWDL aus der Truppe ausgeschieden und bin jetzt zum 05.11. als SAZ wieder aktiv. Wie sieht das mit den vorher erworbenen ATN aus? Ich hatte z.B. die ATN Jäger und MILAN Richtschütze. Bleiben die gültig oder sind die verfallen und müssen komplett neu erworben werden?

Auch wäre es interessant zu wissen, ob meine bestandenen Schießübungen übernommen werden oder ich sie komplett neu schießen muss. Ich muss die Grundausbildung nicht wiederholen.

Danke für hilfreiche Antworten! Und wenn das Thema schonmal woanders behandelt wurde, sorry.

LG Sebastian
Titel: Antw:ATN´s bei Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 07. Oktober 2018, 16:59:17
Die ATN bleiben gültig, nützen dir nur nichts, wenn du nicht auf den entsprechenden Dienstposten eingesetzt wirst.