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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: FunkyChris am 23. Mai 2006, 13:11:39

Titel: Wann Verwendungswunsch angeben?
Beitrag von: FunkyChris am 23. Mai 2006, 13:11:39
Hallo :)

Ich war heute bei der EUF und da fragte mich eine Frau nach meinem Verwendungswunsch, da sagte ich A200 Jäger/Scharfschütze.

Nach dem Test sagte sie mir dann die Bereiche, die mir (wohl vom Computer) empfohlen wurden und das ich meinen Verwendungswunsch A200 nochmal extra "einreichen" solle.

Wie habe ich nun vorzugehen? Soll ich dem KWEA (Düsseldorf) einen Brief mit dem Wunsch schreiben oder werde ich während dem 3-monatigen Grundwehrdienst gefragt  ???

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

Viele Grüße,
FunkyChris
Titel: Re:Wann Verwendungswunsch angeben?
Beitrag von: Chuckie85 am 23. Mai 2006, 13:19:50
Du kannst zwar einen Wunsch angeben, aber der wird selten berücksichtigt.
Titel: Re:Wann Verwendungswunsch angeben?
Beitrag von: mailman am 23. Mai 2006, 14:32:19
Wenn, dann mußt du ihn schon jetzt einreichen.
In der AGA ( die dauert 3 Monate, der GWD 9) wäre es etwas spät.
Titel: Re:Wann Verwendungswunsch angeben?
Beitrag von: FunkyChris am 23. Mai 2006, 14:46:48
danke für deine antwort. dann werde ich wohl jetzt ma bald nen brief schreiben. Aber die sagte auch, das oft nach Bedarf eingeteilt wird.

Wie ist denn der Stabsdienst so? Das wäre - so sagte sie - die typische Abiturienten-Verwendung  ::)
Titel: Re:Wann Verwendungswunsch angeben?
Beitrag von: Chuckie85 am 23. Mai 2006, 15:12:57
Tja... der Stabsdienst... also wenn du eigentlich Jäger werden willst, dann ist das das genaue Gegenteil.  ;D
Ist eben ein Bürojob: Kopieren, Kaffee kochen, Post bearbeiten, Zigaretten holen, usw.
Ist auf jeden Fall ne lockere Art seine 9 Monate rumzukriegen.  ;)
Titel: Re:Wann Verwendungswunsch angeben?
Beitrag von: netgear am 23. Mai 2006, 15:40:42
mir wurde auch 6 bereiche vorgeschlagen indem ich einem davon 100 pro eingsetzt werde.

Objektsicherung, LKW,EDV,MAGAZIN,Versorgung,Jäger/Panzergren...

ich bin abiturient und hab auch dazu nen beruf. Will auch lieber was "anderes" machen keine lust auf stabdienst...

hab auch als "wunsch" Jäger/Objektsicherung angegeben. aber naja, mal sehen kriege die nächsten Tage einberufungsbescheid
Titel: Re:Wann Verwendungswunsch angeben?
Beitrag von: Huey am 23. Mai 2006, 17:45:26
Ja, das sind alles Bereiche, in denen du für typische Grundwehrdienstleistendentätigkeiten eingesetzt werden kannst: Kaffee kochen, Brötchen holen, Kopien machen, Shopdienst....

Ich habe es in diesem Forum bereits oft gesagt: Ein "normaler" GWDL ist aufgrund der Kürze der Zeit, die er dient, nicht wirklich zu viel zu gebrauchen. Die Bw hat eben so ihre eigenen Wege, Dinge zu verkomplizieren; das lernt man nicht mal eben in 6 Wochen...

Was aber nicht heisst, das du nicht auch als Hilfsausbilder z.B. in der AGA eingesetzt werden kannst oder andere interessante Tätigkeiten verrichten darfst..

Nur eins wirst du mit 99%iger Wahrscheinlichkeit nicht werden: Scharfschütze-denn dazu ist die Ausbildung zu lang und zu teuer....
Titel: Re:Wann Verwendungswunsch angeben?
Beitrag von: Zalamander am 24. Mai 2006, 19:35:12
Bin als Abiturient zum Bund und Jäger geworden, friste jetzt mein Dasein in nem Materialdepot des Club Luftwaffe. Wo da der Sinn ist, kann mir wohl keiner erklären!
Die Wunschäußerung ist rein obligatorisch. (Heimatnah: Mönchengladbach - Dillingen, 600 km!)
Aber egal, ich hatte meinen Spaß, in der AGA mehr als jetzt!
Titel: Re:Wann Verwendungswunsch angeben?
Beitrag von: FunkyChris am 25. Mai 2006, 00:49:35
@ Zalamander

Hättest du dann lieber was anderes gemacht? Hattest du denn Jäscher als Wunsch angegeben?
Titel: Re:Wann Verwendungswunsch angeben?
Beitrag von: OG Zalamander am 25. Mai 2006, 02:47:25
Hatte, soweit ich weiß, außer Heer, nichts geäußert, mit der AGA war ich im Endeffekt aber ganz zufrieden; es ist halt ne richtige Heeresausbildung und das ist ja heute schon was wert. Also würd ich es durchaus weiterempfehlen!