Hallo Leute :D
Ich beginne meinen Dienst bei der Bundeswehr am 03.Dezember als Panzergrenadier SaZ 4. Die Grundausbildung, sowie den Dienst danach werde ich in Augustdorf ableisten.
Nun bin ich leider ziemlich unwissend und habe deshalb ein paar Fragen:
Muss ich nach meiner Grundausbildung nach Augustdorf ziehen? Es ist nun mal ein relativ kleiner Ort mit nicht so vielen Wohnmöglichkeiten.
Gibt es einen bestimmten radius in dem man wohnen muss, also ist eine 20km entfernte Stadt vielleicht noch in Ordnung?
Kann ich vielleicht sogar noch bei meinem jetzigen Wohnsitz bleiben (70km von Augustdorf entfernt)?
Kann ich einen Wohnsitz in der Kaserne erhalten und wenn ja, ist es dann möglich trotzdem innerhalb der Woche meine Eltern oder meine 120km entfernte Freundin zu besuchen?
Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet :)
Gruß, Oli
Ich habe vergessen zu erwähnen,dass ich 18 Jahre alt bin und noch bei meinen Eltern lebe.
Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind Sie "kasernenpflichtig", d.h. Sie müssen in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Ihnen wird eine Stube bereitgestellt.
Grundsätzlich steht Ihnen das Wochenende zur freien Verfügung. Jedoch können durch Lehrgänge (z.B. in der Grundausbildung), Übungen etc. auch am Wochenende Dienst angesetzt sein. Während der Woche die Eltern bzw. die Freundin besuchen, kann zeitlich schwierig werden, während der GA (fast) unmöglich. Stellen Sie sich lieber darauf an, während der GA nur am Wochenende persönlichen Kontakt zu den Eltern und zur Freundin zu haben.
Achso, danke für die Hilfe :)
Und es ist nicht notwendig, dass ich nach Augustdorf ziehe, wenn ich in der Kaserne wohne?
Sprich ich kann eigentlich in der ganzen Republik meine Wohnung haben?
Je weiter sie weg ist, je seltener kommen Sie nach Hause. Logische Konsequenz oder? BTW gibt es in Fahrreichweite zu Augustdorf einige größere Städte von denen eine zB offiziell nicht existiert 🤦♂️
Lesen Sie sich allgemein mal ein bisschen hier im Forum ein, fast zu jeder denkbaren Frage die ein neuer Soldat stellen kann, gibt es gefühlt 12+3-3-11 Threads .
Zitat von: Kaired am 09. Oktober 2018, 22:47:25
Muss ich nach meiner Grundausbildung nach Augustdorf ziehen? Es ist nun mal ein relativ kleiner Ort mit nicht so vielen Wohnmöglichkeiten.
Da Du kasernenpflichtig sein wirst (wegen dem Alter, siehe oben) musst Du dich offiziell mit Wohnsitz in der Kaserne
anmelden. Wo Du aber
tatsächlich Deine Wohnung hast, ist eine völlig andere Geschichte.
ZitatGibt es einen bestimmten radius in dem man wohnen muss, also ist eine 20km entfernte Stadt vielleicht noch in Ordnung?
Nein. Es ist natürlich empfehlenswert, in "täglich möglicher Pendelentfernung" zu bleiben, wenn Du öfter als nur an den Wochenenden heimfahren willst.
ZitatKann ich vielleicht sogar noch bei meinem jetzigen Wohnsitz bleiben (70km von Augustdorf entfernt)?
Also ich sehe 70 km nicht als problematisch an.
70 km? Ich prophezeie mal, es wird nicht lange dauern und du fährst täglich heim
Danke Leute , ihr habt mir echt weitergeholfen.
Hi,
ich bin auch neu hier in der ganzen Bundeswehr Geschichte :D
Also verstehe ich es richtig, dass ich 8 Jahre(solang bin ich verpflichtet) in der Kaserne am Standort wohnen könnte?
Das wäre auch Gratis?
Ich bin 27 Jahre, und mein aktueller Wohnort ist ca 320km entfernt.
Nein - ggf. ist es aber möglich.
Mit über 25 Jahren bist Du nicht zur Unterkunft verpflichtet, d. h. sollte "Raum" fehlen, musst Du Dich selber um eine Unterkunft kümmern.
In der GA wirst Du eine Unterkunft bekommen - dann kannst Du vor Ort nachfragen, wie es weiter geht.
Okay jetzt ist aber natürlich die GA woanders als meine Stammeinheit.
Ich würde das gern jetzt schon erfahren, kann man einfach an dem Standort anrufen und nachfragen?
Oder wo kann ich das erfahren.
Zitat von: F_K am 17. Oktober 2018, 11:21:06
d. h. sollte "Raum" fehlen, musst Du Dich selber um eine Unterkunft kümmern.
Also sprich Hotel ? Man wird ja nicht gezwungen gleich umzuziehen nur weil es keine freien Stuben gibt oder ?
Zitat von: Somethingwrong am 17. Oktober 2018, 11:32:05
Also sprich Hotel ? Man wird ja nicht gezwungen gleich umzuziehen nur weil es keine freien Stuben gibt oder ?
Wenn man sich ein Hotelzimmer leisten kann und möchte, spricht nichts dagegen.
Zitat von: Somethingwrong am 17. Oktober 2018, 11:32:05
Zitat von: F_K am 17. Oktober 2018, 11:21:06
d. h. sollte "Raum" fehlen, musst Du Dich selber um eine Unterkunft kümmern.
Also sprich Hotel ? Man wird ja nicht gezwungen gleich umzuziehen nur weil es keine freien Stuben gibt oder ?
Liegt an dir. Insofern du kein Empfänger von Trennungsgeld bist, wirst du dich selber um die Finanzierung der Unterkunft kümmern müssen.
Zitat von: Somethingwrong am 17. Oktober 2018, 11:32:05
Also sprich Hotel ? Man wird ja nicht gezwungen gleich umzuziehen nur weil es keine freien Stuben gibt oder ?
Gezwungen wirst du nicht, bekommst aber auch kein Geld. Es ist dann halt so wie im zivilen Leben, wenn man für die Arbeitsstelle den Wohnort wechseln muss.
Werde Trennungsgeld bekommen. Wohne im Norden und werde im Süden dienen.
Nur habe ich noch nicht das Interesse unverzüglich möglichst nahe zur Kaserne zu ziehen. Daher mein Interesse wie das geregelt werden soll wenn in der Liegenschaft kein Platz mehr zur Verfügung steht.
WENN Du Trennungsgeld bekommst, wird sich der Dienstherr um eine Unterkunft für Dich kümmern.
Mietvertrag wurde abgeben und anerkannt. Ich SOLLTE also Trennungsgeld bekommen WENN nicht jemand gepennt haben sollte. :o