Guten Tag,
Juli diesen Jahres entschied ich mich für einen 11-monatigen freiwilligen Wehrdienst (beginnt am 5. November) als Luftwaffensicherer. Da sich bei mir grundlegende persönliche Änderungen ergeben haben, würde ich mich gerne als SaZ für 2 Jahre (als Bordsicherungssoldat bei der Luftwaffe, nicht mehr als Luftwaffensicherer (!)) verpflichten. Dazu hätte ich die Frage, ob ich mich direkt 2 Jahre verpflichten kann, oder zunächst meinen FWD beenden muss. Dazu wäre ich natürlich auch bereit, dann würde ich mich im Anschluss neu bewerben, ich würde mich jedoch freuen wenn das jetzt schon ginge.
Vielen Dank für jede Antwort!
Du kannst während des FWD wechseln. Aber SaZ 2 wird wohl nichts werden. Entweder auf FWDL 23 erhöhen oder SaZ 4.
ZitatBordsicherungssoldat
Mindestens SaZ 06 wenn bereits Ausbildung vorhaben, Regelverpflichtungszeit SaZ 08. Dafür dauert die Ausbildung zu lange.
Danke erstmal für die schnellen Antworten!
Jetzt bin ich wegen der Verpflichtungszeit etwas verwirrt: auf der Karriereseite stand nämlich "Die Verpflichtungszeit richtet sich nach Ihrer Qualifizierung sowie den Zielen, die Sie in einer Laufbahn anstreben, und kann in dieser Laufbahn als Soldatin oder Soldat auf Zeit 2 bis 4 Jahre betragen." (https://www.bundeswehrkarriere.de/doorgunner-soldat/138004) Also stimmt das so nicht? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Wozu sollte die Bw in der Mannschaftslaufbahn einen SaZ 2 einstellen, der gerade mal einen Monat länger dient als ein FWDL 23? Bewerben können Sie sich für alles mögliche, die Bw muss das aber nicht zwangsläufig auch akzeptieren.
Bei Mannschaften geht der Trend deutlich zu längeren Verpflichtungszeiten als die bisherige Regelverpflichtungszeit von 4 Jahren, besonders bei Verwendungen, die eine lange und zum Teil teure Ausbildung erfordern. Und nach Ralfs Ausführungen wird wohl Ihre Wunschverwendung dazugehören.
Ja das stimmt nicht, das ist der Standardspruch bei den Msch.