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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: SteBe am 17. Oktober 2018, 14:52:31

Titel: Beförderung vom HptFw zum StFw
Beitrag von: SteBe am 17. Oktober 2018, 14:52:31
Ich habe eine Frage zur Beförderung des o.g. Thema.

Soldat: eingestellt als SU  - 2001
Nach 2 Jahren FW geworden - 2003 , nach 6 Jahren HptFw - 2009

wann wäre der nächste Schritt zum StFw möglich?

Mir wurde mal gesagt das bei Eignungsübenen es 14 Jahre sind anstatt 16 Feldwebeljahre...
Ist die Reihung auch ausschlaggebend ?
Stimmt das ?
Gruß SteB

Titel: Antw:Beförderung vom HptFw zum StFw
Beitrag von: Tommie am 17. Oktober 2018, 15:58:06
Nein das stimmt nicht! Wenn Sie im Jahre 2003 Feldwebel wurden, können Sie frühestens nach Ablauf von 16 Jahren, also im Jahre 2019 Stabsfeldwebel werden! Siehe auch ZDv A-1340/49!

Die verkürzte Beförderungszeit von 14 Jahren gilt lediglich für Fliegendes Personal, Personal, das im KSK für besondere Einsätze verwendet wird, Kampfschwimmerinnen und Kampfschwimmer!

Quelle hierfür ist die Ziffer 236 der oben erwähnten ZDv, die auch für Sie im IntranetBW unter Regelungen-Online einsehbar ist!

Aktuell findet bei der Beförderung zum Stabsfeldwebel keine Reihung statt, weil ausreichend Planstellen vorhanden sind. Wie das jedoch nächstes Jahr aussieht, weiß aktuell keiner!