Abend.
Muss man bei der Bewerbung als SAZ angeben, das ein Beschluss eines AG über eine Restschuldbefreiung vorliegt? (Restschuldbefreiung wurde vor einem halben Jahr erteilt). Bin mir da nicht ganz sicher weil somit ja erledigt oder lieg ich da falsch?
MfG
Ich bin der Meinung solche Finanziellen Fragen werden bei der Bewerbung im Fragebogen gestellt.