Hallo Zusammen,
ich bin auf der Suche nach einer Verjährungsvorschrift für die Bundeswehr, was Sachschadensmeldungen und Finanzen angeht.
Gibt es da eine Vorschrift oder gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren, Dauer der Verjährung § 194 BGB.
Danke im Voraus!
Tolle Grüße
Jan
.
§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist
Die Frage ist zu unkonkret.
In der Tat ist es viel zu unkonkret, es kommt auf den Sachverhalt an. Zum Beispiel beim TG gibt es die Ausschlussfrist (§ 9 Abs. 1 TGV) von einem Jahr, bei Verwaltungsakten kann es bei einem Monat (mit Rechtsbehelfen, § 70 Abs. 1 VwGO) oder einem Jahr liegen (§ 58 Abs. 2 VwGO), bei Widderuf eines begünstigten VA bei einem Jahr ab Erkenntnis (§ 48 Abs. 4 VwVfG) usw. usf.
Worauf ich hinaus möchte, es kommt auf den konkreten Sachverhalt an.
Und auch die allgemeine Verjährungsfrist des BGB gilt nur dann, wenn keine speziellere Verjährungsfrist anwendbar ist.