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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Jan111 am 25. Oktober 2018, 10:01:48

Titel: Allgemeine Verjährungsfrist
Beitrag von: Jan111 am 25. Oktober 2018, 10:01:48
Hallo Zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Verjährungsvorschrift für die Bundeswehr, was Sachschadensmeldungen und Finanzen angeht.
Gibt es da eine Vorschrift oder gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren, Dauer der Verjährung § 194 BGB.

Danke im Voraus!

Tolle Grüße

Jan     
 
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§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist
Titel: Antw:Allgemeine Verjährungsfrist
Beitrag von: F_K am 25. Oktober 2018, 10:03:54
Die Frage ist zu unkonkret.
Titel: Antw:Allgemeine Verjährungsfrist
Beitrag von: TomTom2017 am 25. Oktober 2018, 17:14:42
In der Tat ist es viel zu unkonkret, es kommt auf den Sachverhalt an. Zum Beispiel beim TG gibt es die Ausschlussfrist (§ 9 Abs. 1 TGV) von einem Jahr, bei Verwaltungsakten kann es bei einem Monat (mit Rechtsbehelfen, § 70 Abs. 1 VwGO) oder einem Jahr liegen (§ 58 Abs. 2 VwGO), bei Widderuf eines begünstigten VA bei einem Jahr ab Erkenntnis (§ 48 Abs. 4 VwVfG) usw. usf.
Worauf ich hinaus möchte, es kommt auf den konkreten Sachverhalt an.
Und auch die allgemeine Verjährungsfrist des BGB gilt nur dann, wenn keine speziellere Verjährungsfrist anwendbar ist.