Guten Tag,
mein FWDL 23 neigt sich langsam dem Ende zu und ich würde mich nach einer Augen OP als Wiedereinsteller verpflichten lassen.
Mein Spieß hat mir erzählt, dass wenn ich mich jetzt als Wiedereinsteller zu SaZ 4 verpflichten lassen würde, meine 23 Monate Dienstzeit zu der Dienstzeit als SaZ anrechnen lassen kann.
Sprich: anstatt vier weitere Jahre zu dienen, kann ich auch 2 Jahre und 1 Monat dienen und würde trotzdem meinen BFD-Anspruch eines SaZs 4 erhalten.
Stimmt diese Aussage?
Mit freundlichen Grüßen
Das kommt auf die Verwendung, die Teilstreitkraft und deren "ergänzenden Bestimmungen zum Berufungserlass" an, je nachdem, was dort als Mindest- bzw- Regelverpflichtungszeit vorgesehen ist.
Wenn sich das KarrC Bw an die Vorgaben hält, würdest du bspw. für eine Lw-Verwendung als SaZ 06 eingestellt werden. Mindestverpflichtungszeit zzgl. bereits geleisteter Dienstzeit. Prinzipiell ist die geleistete Dienstzeit immer aufzuschlagen.
... nach Augen OP erstmal 6 Monate untauglich - sich Entlassen zu lassen ist nicht die cleverste Idee ...
Zitat von: Ralf am 07. November 2018, 19:09:30
Das kommt auf die Verwendung, die Teilstreitkraft und deren "ergänzenden Bestimmungen zum Berufungserlass" an, je nachdem, was dort als Mindest- bzw- Regelverpflichtungszeit vorgesehen ist.
Wenn sich das KarrC Bw an die Vorgaben hält, würdest du bspw. für eine Lw-Verwendung als SaZ 06 eingestellt werden. Mindestverpflichtungszeit zzgl. bereits geleisteter Dienstzeit. Prinzipiell ist die geleistete Dienstzeit immer aufzuschlagen.
Ich bedanke mich für die Antwort
Zitat von: F_K am 07. November 2018, 19:13:03
... nach Augen OP erstmal 6 Monate untauglich - sich Entlassen zu lassen ist nicht die cleverste Idee ...
Könnte man sich die Augen während der Dienstzeit lasern lassen?
Ich denk mal, dass es auf die Verwendung ankommt und würde auch übergangweise ins Gezi wechseln oder ähnliches, damit ich es einfach hinter mich bringen kann.
Wer hat das zu entscheiden? Arzt, Disziplinarvorgesetzter, Spieß oder alle drei?
Auch hier hilft sprechen - erstmal mit dem TrArzt, dann mit dem DV.
Zitat von: Souljah am 07. November 2018, 19:40:35
Zitat von: F_K am 07. November 2018, 19:13:03
... nach Augen OP erstmal 6 Monate untauglich - sich Entlassen zu lassen ist nicht die cleverste Idee ...
Könnte man sich die Augen während der Dienstzeit lasern lassen?
Ich denk mal, dass es auf die Verwendung ankommt und würde auch übergangweise ins Gezi wechseln oder ähnliches, damit ich es einfach hinter mich bringen kann.
Wer hat das zu entscheiden? Arzt, Disziplinarvorgesetzter, Spieß oder alle drei?
Der Spieß? Der hat wenig bis nichts damit zu tun.
Ich bin auch als fwdl 23 raus und nach einiger Zeit wieder rein bei mir wurde die Zeit draufgerechnet, also statt saz8 wurden mir Saz10 gegeben.
Zitat von: Janno am 07. November 2018, 21:26:38
Ich bin auch als fwdl 23 raus und nach einiger Zeit wieder rein bei mir wurde die Zeit draufgerechnet, also statt saz8 wurden mir Saz10 gegeben.
Wie darf ich das verstehen ?
Es würde mich theoretisch auch betreffen.
Angenommen ich möchte wie du SaZ 8 machen, muss ich da, aufgrund der FWD - Vordienstzeit mich 2 Jahre länger verpflichten ?
Oder sind bis Dienstantritt die 2 Jahre schon abgegolten ?
Bei SaZ 8 bekommst du deine 8 Jahre. Formell bist du aber SaZ 10, da du schon 2 Jahre hinter dir hast.
Anders: 2 von 10 sind weg, 8 noch übrig.
Danke für deine Antwort.
In meinem konkreten Fall, ich habe FWD7 geleistet und strebe SAZ2 ROA an, wäre dann die Verpflichtungserklärung über 2,7 Jahre ?
Oder wird nach einem anderen Prinzip gestaffelt ? Jährlich ?
Dann SaZ 03 (bei ROA02). Es werden volle Verpflichtungsjahre gefordert.
Dementsprechend werde ich auch 3 Jahre leisten müssen, oder verhält es sich nur so auf dem Papier ?
Der weiteren Lebensplanung wegen wäre es, in diesem Fall, für mich nachteilig.
Von den drei Jahren werden Ihre gedienten 7 FWDL-Monate abgezogen. Sie leisten demzufolge noch 2 Jahre und 5 Monate Dienst.
Danke für die Antwort.
Mein Einstellungsberater sagte mir, dass wenn ich mich für SAZ2 interessiere, würde man nicht darauf bestehen mich diese weiteren Monate abzuleisten.
Für mich wäre es in so weit wichtig, als dass ich nahtlos in mein Studium übergehen könnte.
Wie würden sich die 7 weiteren Monate gestalten ?
Für die Teilnahme am Offizierlehrgang 2 wäre die Zeit wieder zu knapp.
In der Truppe als Zugführer ?
Zitat von: Nordpol Nordpol am 10. November 2018, 17:13:22
Danke für die Antwort.
Mein Einstellungsberater sagte mir, dass wenn ich mich für SAZ2 interessiere, würde man nicht darauf bestehen mich diese weiteren Monate abzuleisten.
Für mich wäre es in so weit wichtig, als dass ich nahtlos in mein Studium übergehen könnte.
Wie würden sich die 7 weiteren Monate gestalten ?
Für die Teilnahme am Offizierlehrgang 2 wäre die Zeit wieder zu knapp.
In der Truppe als Zugführer ?
Es wären natürlich nach FWD7 5 weitere Monate, nicht 7...
Auch sollte es heißen "ableisten zu lassen"
Du würdest irgendwo in der Truppe sein und deiner Verwendung nachkommen, von der hast du ja noch gar nichts geschrieben.
ROA ist ja keine Verwendung.
ZitatMein Einstellungsberater sagte mir, dass wenn ich mich für SAZ2 interessiere, würde man nicht darauf bestehen mich diese weiteren Monate abzuleisten.
Das verstehe ich nicht. Als SaZ03 leistet du deine 3 Jahre Minus 7 Monate ab.
Jede vor Beginn der neuen SAZ-Verpflichtung geleistete Dienstzeit (FWDL, RDL, Saz ) wird zu der "Netto" Neuverpflichtung dazu gerechnet.
Beispiel: Soldat war SaZ4, hat 1 Jahr insgesamt ReservistenDienst geleistet, wird dann wieder eingestellt um noch 5 Jahre als SaZ zu dienen. Übergangsgebührnisse, BfD usw. werden dann wie für einen SaZ10 berechnet. Bei der Inanspruchnahme werden dann natürlich die schon "genommenen" BfD. Übergangsgebührnisse usw. gegengerechnet.
Und da spielt es keine Rolle welche TSK/Orgbereich, Laufbahn usw. da in Frage kommen
rdl zählen auch dazu? war das schon immer so oder wurde das geändert?
Das war schon immer so.