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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Hazor am 10. November 2018, 22:18:31

Titel: Nachzahlung GKV trotz Heilfürsorge?
Beitrag von: Hazor am 10. November 2018, 22:18:31
Guten Abend,

Ich bin seit dem 1.7.18 als SaZ bei der Bundeswehr. Habe zuvor bei einem zivilen Arbeitgeber gearbeitet und war dort über die AOK in der GKV. Beim nahtlosen Übergang dieser Arbeitgeber habe ich es allerdings versäumt mich bei der GKV abzumelden. Das Ende vom Lied ist es, dass ich nun einen Forderungsbescheid über 3200 Euro erhalten habe, über die nicht bezahlten Beiträge in den letzten Monaten. Muss ich diese bezahlen obwohl ich nachweislich über die Heilfürsorge versichert war? Als SaZ gilt die gesetzliche Krankenversicherung meines Wissens nach nicht. Jemandem ähnliches passiert?
Titel: Antw:Nachzahlung GKV trotz Heilfürsorge?
Beitrag von: BulleMölders am 11. November 2018, 08:10:54
Was sagt den die Krankenkasse auf ihre Telefonische Nachfrage bei selbiger?
Titel: Antw:Nachzahlung GKV trotz Heilfürsorge?
Beitrag von: KlausP am 11. November 2018, 08:40:01
So ist das, wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Titel: Antw:Nachzahlung GKV trotz Heilfürsorge?
Beitrag von: LwPersFw am 11. November 2018, 08:40:23
Sind Sie im untersten Mannschaftsdienstgrad, oder mit höherem Dienstgrad als Eignungsübender eingestellt worden ?

Denn ... unabhängig von Ihren Mitteilungen ... informiert die Bw i.d.R. die KK sobald die Ernennung zum SaZ erfolgt ist.
Fragen Sie bei Ihrem Pers nach, ob dies erfolgt ist.

Und ... folgen Sie dem Rat von BulleMölders... !


Wichtig!
Legen Sie vorsorglich gegen den Forderungsbescheid Widerspruch ein.
Schriftlich, mit Einschreiben per Rückschein.
Fristen im Bescheid beachten!

Das lässt erstmal mehr Zeit, die Angelegenheit zu klären.
Titel: Antw:Nachzahlung GKV trotz Heilfürsorge?
Beitrag von: TomTom2017 am 11. November 2018, 17:43:25
Die AOK scheint öfters Probleme machen, hab das von einigen Kameraden gehört (waren EÜ, dann SaZ) - Mitteilung rechtzeitig erfolgt, AOK hat das nicht akzeptiert. Denen scheint das Konzept der UTV bei der Bundeswehr fremd zu sein bzw. dass während der EÜ der Bund die Beiträge zahlt.

Das machen, was LwPersFw - zwingend. Wird der Bescheid bestandskräftig (nach Ablauf der Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung, in der Regel 1 Monat nach Zugang), können Sie nichts mehr machen und müssen zahlen.