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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Stixx am 13. November 2018, 19:29:16

Titel: Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 19:29:16
Hallo Gemeinde,

ich bin 32J alt, HptBtsm, BS und habe Fachhochschulreife. Außerdem habe ich gerade eine Bewerbung zum OffzMilFD laufen.
Im Jahre 2011 habe ich mich mal zum Truppenoffizier beworben und habe die Offizierseignung erhalten.
Die Studieneignung erhielt ich leider nicht. Deshalb hatte man mir seinerzeit den TruppenOffz ohne Studium angeboten.
Das habe ich allerdings abgelehnt, weil die Chancen BS zu werden ziemlich gering waren.
Wie schon erwähnt bin ich aber mittlerweile BS, sodass ich an sich keine Bruchlandung mehr machen kann.

1. Kann ich mich in diesem Alter überhaupt noch bewerben?
2. Kann man sich direkt zum Offz ohne Studium bewerben?
3. Wird die Bewerbung zum OffzMilFD dadurch beeinflusst oder kann das nebeneinander laufen?
4. Spielt die Offz-Eignung von 2011 noch ein Rolle?
5. Angenommen ich ausgewählt werden, würde ich exakt dieselbe Ausbildung durchlaufen wie die "Frischlinge" bzw. würde sie genau so lange dauern?

Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: F_K am 13. November 2018, 19:44:32
Derzeit gilt ein Maximalalter für OA TrDst von 30 Jahren.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: DeltaEcho am 13. November 2018, 20:00:10
Zitat von: F_K am 13. November 2018, 19:44:32
Derzeit gilt ein Maximalalter für OA TrDst von 30 Jahren.

Das stimmt soweit, dennoch steht UmP der Weg über den 29er SLV offen.
Dafür ist die Frist für dieses Jahr aber bereits abgelaufen.

Die SLV soll nächstes Jahr geändert werden und möglicherweise sollen auch die Altersgrenzen angepasst werden.

Wie sich es jedoch dann mit dem Status bis verhält steht auf einem anderen Blatt.

Bei erfolgreichen durchlaufen des 29 SLV Verfahrens bleibt der Soldat BS, falls er vorher diesen Status bereits hatte.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 20:04:00
Moin DeltaEcho, könntest du bitte kurz umreißen was sich hinter dem 29er SLV verbirgt?

Falls nein, ist es auch okay. Dann schaue ich morgen selbst.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: KlausP am 13. November 2018, 20:06:38
Zitat von: Stixx am 13. November 2018, 20:04:00
Moin DeltaEcho, könntest du bitte kurz umreißen was sich hinter dem 29er SLV verbirgt?

Falls nein, ist es auch okay. Dann schaue ich morgen selbst.

Google kaputt?  ;) Nach "Soldatenlaufbahnverordnung" suchen, § 29 lesen und ... Zack ... ;D
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 20:09:57
Ja, hast recht. Wir leben ja in 2018. Sorry, Brett vorm Kopf^^
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: DeltaEcho am 13. November 2018, 20:14:13
Zitat von: Stixx am 13. November 2018, 20:04:00
Moin DeltaEcho, könntest du bitte kurz umreißen was sich hinter dem 29er SLV verbirgt?


Falls nein, ist es auch okay. Dann schaue ich morgen selbst.

Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes
(1) Unteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben.
(2) Nach der Zulassung führen Feldwebel den Dienstgrad Fähnrich und Hauptfeldwebel den Dienstgrad Oberfähnrich. Ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Offizieranwärterin)", ,,(Offizieranwärter)" oder ,,(OA)" führen im Schriftverkehr
1.
Oberfeldwebel bis zu ihrer Beförderung zum Oberfähnrich,
2.
Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel bis zu ihrer Beförderung zum Offizier.
(3) § 24 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit je nach dem erreichten Dienstgrad bis zu zwei Jahre der bisherigen Dienstzeit als Soldatin oder Soldat angerechnet werden können. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung zum Offizier werden Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel zu Leutnanten ernannt.

Wobei der Militärische Auswahllehrgang (MAL) die Hürde für die meisten Bewerber darstellt.

Die Inhalte für den MAL müssen im Selbststudium gelernt werden und bewegen sich dabei auf TrDstOffz Niveau und sind am ehesten mit dem Inhalt des OL 1 vergleichbar.

Daher kann man den MAL auch als Auswahllehrgang für die absolute Leistungsspitze der UmP betrachten.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: KlausP am 13. November 2018, 20:16:02
Zitat von: Stixx am 13. November 2018, 20:09:57
Ja, hast recht. Wir leben ja in 2018. Sorry, Brett vorm Kopf^^

Das Thema gab es vor ein paar Tagen erst etwas ausführlicher, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 20:21:58
@DeltaEcho: Okay, also müsste man sich mal mit dem MAL befassen. Diesen Begriff habe ich 2011 noch nicht gehört.

@KlausP: Oh, werde mal recherchieren...
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: DeltaEcho am 13. November 2018, 21:04:05
Was auch normal ist, da du dich damals nicht über den §29 SLV beworben hast.

ZitatAußerdem habe ich gerade eine Bewerbung zum OffzMilFD laufen.
Sollte das klappen, kannst du dich nach meinem Verständnis nicht mehr über den  § 29 SLV bewerben, da du nicht mehr der Laufbahn der UmP angehörst. Was auch nur folgerichtig wäre aus verschiedenen Gründen.

Dir würde dann nur noch der Weg über OffzMilFD Wechsel zum OffzTrDst offen stehen, dies ist aber an Voraussetzungen genüpft, die erst Jahre nachdem Ende der Ausbildung zum OffzMilFD erreicht werden.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 21:25:18
Nunja, Oberfähnrich würde ich ja - sofern ich ausgewählt werden würde - erst im September 19 werden.
Von daher gehöre ich ja noch ne ganze Ecke den UmP an. Vllt wird bis dahin de MAL tatsächlich abgeschafft. Dann bewerbe ich mich sofort.

Mein 2011 erworbene Offz-Eignung interessiert niemanden mehr, nehme ich an?
Könnte man sich direkt zum TrOffz ohne Studium bewerben?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: wolverine am 13. November 2018, 21:28:11
Warum wollen Sie denn freiwillig auf diese Erfahrung verzichten? Wenn es nicht reicht, wird man Ihnen schon den Offz-Heim ohne Studium anbieten.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 21:34:59
Weil es mir 2011 nicht zugetraut wurde und ich mittlerweile nun sieben weitere Jahre aus der Schule raus bin.
Ich hätte damals Offz ohne Studium machen können. Wollte ich aber nicht, weil ich BS werden wollte.
Nun bin ich BS und würde unter diesem Aspekt Offz ohne Studium machen.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: DeltaEcho am 13. November 2018, 21:38:22
Zitat von: Stixx am 13. November 2018, 21:25:18
Nunja, Oberfähnrich würde ich ja - sofern ich ausgewählt werden würde - erst im September 19 werden.
Von daher gehöre ich ja noch ne ganze Ecke den UmP an. Vllt wird bis dahin de MAL tatsächlich abgeschafft. Dann bewerbe ich mich sofort.
Das Bewerbungsverfahren 29 SLV für dem 01.07.2019 aber bereits abgeschlossen.

Alle Unterlagen für eine Bewerbung 29 SLV müssen bis 31.07 in Köln vorliegen.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: DeltaEcho am 13. November 2018, 21:42:19
Zitat von: Stixx am 13. November 2018, 21:34:59
Nun bin ich BS und würde unter diesem Aspekt Offz ohne Studium machen.
Man kann nicht alles haben, dieser Weg ist für UmP attraktiv, da dieses als BS in die Laufbahn OffzTrDst übernommen werden.
Ich bin der Meinung sobald dein Laufbahnwechsel OffzMilFD durch ist, bist du OA und gehörst damit nicht mehr zum Personenkreis nach 29 SLV. Dazu müssen aber Juristen bzw. Perser was sagen.

Im übrigen werden auch Offiziere ohne Studium BS, Leistung setzt sich immer durch.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: wolverine am 13. November 2018, 21:43:17
Ich habe mit 30 angefangen und möchte diese Erfahrung in meinem Leben nicht missen. Es hat mein Denken verändert und mich selbst auch, glaube ich.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 21:43:46
Naja, ein StFw OA hört ja auch nicht auf UmP zu sein ;)
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 13. November 2018, 21:45:17
Sich mit dem MAL noch zu befassen ist sinnlos, da er mit Änderung der SLV wegfällt.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 21:47:27
Okay, ich sehe folgende Problematik am Horizont:

Ich werde zum OffzMilFD ausgewählt und will mich während der Ausbildung über §29 zum OffzTrD bewerben.
Ganz schön doll eigentlich^^
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: wolverine am 13. November 2018, 21:58:46
Als OffzMilFD kann man doch immer noch den Aufstieg zum StOffz machen. Ist ein Luxusproblem, ehrlich.
Wenn ich darüber nachdenke: mit 32 studieren möchten Sie nicht, aber ZgFhr I oder was heute erste Lt Verwendung ist, mit 35 ist ok?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 22:02:31
Stimmt schon...so sehe ich's ja auch.

Nur wenn am Ende sowieso der Truppendiener steht, dann kann man das ja auch gleich von vorne herein machen.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: KlausP am 13. November 2018, 22:05:03
Zitat von: Stixx am 13. November 2018, 21:43:46
Naja, ein StFw OA hört ja auch nicht auf UmP zu sein ;)

Doch. Er ist mit dem Dienstgradzusatz OA kein UmP mehr. Den StFw behält er nur, weil man ihn nicht zum Oberfähnrich degradieren kann.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 22:08:25
Und zum OffzTrD bewerben könnte ich mich erst wieder nächstes Jahr, richtig?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: DeltaEcho am 13. November 2018, 22:10:13
Zitat von: Stixx am 13. November 2018, 22:08:25
Und zum OffzTrD bewerben könnte ich mich erst wieder nächstes Jahr, richtig?
Genau, da die Frist dieses Jahr abgelaufen ist.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 22:11:40
Was würdet ihr jetzt tun?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: wolverine am 13. November 2018, 22:18:16
Den OffzMilFD verfolgen, überzeugen und dann StOffz werden.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 22:27:01
Wenn man mit dem Zusatz OA kein UmP mehr ist, was ist man denn dann?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: wolverine am 13. November 2018, 22:28:23
Verstehe ich nicht; was soll sich ändern bzw. wofür ist das wichtig?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 22:34:44
Zitat von: KlausP am 13. November 2018, 22:05:03
Zitat von: Stixx am 13. November 2018, 21:43:46
Naja, ein StFw OA hört ja auch nicht auf UmP zu sein ;)

Doch. Er ist mit dem Dienstgradzusatz OA kein UmP mehr. Den StFw behält er nur, weil man ihn nicht zum Oberfähnrich degradieren kann.

Somit könnte man sich gem. §29 angeblich nicht mehr zum OffzTD bewerben. Ist aber schwer zu verstehen, denn:

1. Was ist man denn als StFw OA wenn man kein UmP mehr ist?
2. Man ist doch mit beginnender Ausbildung MilFD noch gar nix weiter eingegangen. Man kann ja schließlich auch jederzeit zurückgeführt werden.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: KlausP am 13. November 2018, 22:41:17
Zitat1. Was ist man denn als StFw OA wenn man kein UmP mehr ist?

Anwärter in der Offizierlaufbahn.

Zitat2. ... Man kann ja schließlich auch jederzeit zurückgeführt werden. ...

Ja, dann wird man in die Feldwebellaufbahn zurückgeführt. Mit dem "zurück" ist doch schon ausgesagt, dass man als StFw (OA) eben nicht mehr in dieser Laufbahn geführt wird.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 13. November 2018, 22:42:37
...ich bewerbe mich morgen einfach und gucke was passiert.^^
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: wolverine am 13. November 2018, 22:44:13
Sie haben sich doch als OffzMilFD beworben. Ich riet Ihnen, das zu verfolgen. Werden Sie Lt, OLt, Hptm und überzeugen Sie dabei. Dann können Sie den Laufbahnwechsel zum StOffz angehen. Dazu brauchen Sie den §29 nicht und auch keinen UmP.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: bmar am 14. November 2018, 03:08:18
Zitat von: KlausP am 13. November 2018, 22:41:17
Zitat1. Was ist man denn als StFw OA wenn man kein UmP mehr ist?

Anwärter in der Offizierlaufbahn.

Zitat2. ... Man kann ja schließlich auch jederzeit zurückgeführt werden. ...

Ja, dann wird man in die Feldwebellaufbahn zurückgeführt. Mit dem "zurück" ist doch schon ausgesagt, dass man als StFw (OA) eben nicht mehr in dieser Laufbahn geführt wird.

Warum das Durcheinanderwerfen von Laufbahn und Dienstgradgruppe? Selbstverständlich ist ein StFw OA ein UmP, genau wie der Fähnrich/Oberfähnrich.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: LwPersFw am 14. November 2018, 06:37:54
Zitat von: Stixx am 13. November 2018, 19:29:16

Außerdem habe ich gerade eine Bewerbung zum OffzMilFD laufen.


Zitat...ich bewerbe mich morgen einfach und gucke was passiert.^^

"910. Unteroffiziere, die sich für die Zulassung oder Übernahme in eine andere Laufbahn der
Offiziere beworben haben, sind bis zur Entscheidung über diese Bewerbung von der Zulassung zur
Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zurückzustellen."
A-1340/49


Vorgabe des BAPersBw

"§29 SLV* (alle TSK ́s)            30.09.             für Übernahme zum 01.07. (Folgejahr)

* Bei Bewerbungen nach §29 müssen alle geforderten Unterlagen bis zum 30.09. vollständig im AC   
vorliegen. Eine Fristverlängerung über den 30.09. hinaus, kann nicht gewährt werden. "

Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 14. November 2018, 12:48:30
"910. Unteroffiziere, die sich für die Zulassung oder Übernahme in eine andere Laufbahn der
Offiziere beworben haben, sind bis zur Entscheidung über diese Bewerbung von der Zulassung zur
Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zurückzustellen." A-1340/49


Da geht es aber "nur" um die Zulassung.
In der Auswahlkonferenz MilFD wird man dennoch betrachtet. Einzig die Zulassung zum OA wird erst erfolgen, wenn man das AC, oder den MAL nicht besteht. In dem Fall wird mal als FD zugelassen.
Besteht man das AC und den MAL, wird man als TrDst zugelassen und auf dieser Schiene OA.
Zumindest ist das mein derzeitiger Informationsstand aus Köln.

Alles andere würde doch auch keinen Sinn ergeben, oder?
Warum sollte man jemanden in der Bestenauslese ablehnen, nur weil er sich als OffzTruppe bewarb, aber in der Konferenz genommen worden wäre.

Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: LwPersFw am 14. November 2018, 13:15:28
Zitat von: Edding400 am 14. November 2018, 12:48:30
"910. Unteroffiziere, die sich für die Zulassung oder Übernahme in eine andere Laufbahn der
Offiziere beworben haben, sind bis zur Entscheidung über diese Bewerbung von der Zulassung zur
Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zurückzustellen." A-1340/49


Da geht es aber "nur" um die Zulassung.
In der Auswahlkonferenz MilFD wird man dennoch betrachtet. Einzig die Zulassung zum OA wird erst erfolgen, wenn man das AC, oder den MAL nicht besteht. In dem Fall wird mal als FD zugelassen.
Besteht man das AC und den MAL, wird man als TrDst zugelassen und auf dieser Schiene OA.
Zumindest ist das mein derzeitiger Informationsstand aus Köln.

Alles andere würde doch auch keinen Sinn ergeben, oder?
Warum sollte man jemanden in der Bestenauslese ablehnen, nur weil er sich als OffzTruppe bewarb, aber in der Konferenz genommen worden wäre.


Meine Zitate beziehen sich auf die zeitlichen Zusammenhänge der zitierten Äußerungen von @Stixx.

Er kann sich gern jetzt für den 29'er bewerben ... dieser Antrag geht aber in das Rennen für den 01.07.2020... Da der Stichtag 30.09.2018 vorbei ist...

Jetzt läuft aber sein Antrag OffzMilFD 2019... Konferenzen 1./2. Quartal 2019... Zulassung somit in 2019...

Ob das für ihn Sinn macht ... muss er selbst entscheiden...
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 14. November 2018, 13:46:20
Es sollte auch keine Unterstellung einer falschen Aussage sein.

Es steht zeitlich aber immer etwas im Wege, denn wenn wir den Fall annehmen, die Bewerbung wäre noch termingerecht bis zum 30.09.2018 in Köln eingegangen, so würden AC und MAL auch erst nach den FD-Konferenzen abgeschlossen sein.

MAL Luftwaffe/Heer/Marine ist jeweils. 01.04. - 12.04.2019. Die FD - Konferenzen aber mitunter schon vorher abgeschlossen. Demnach würde er (oder wer auch immer) bei einer positiven Auswahl erst einmal keinen positiven FD-Bescheid bekommen, da erst der MAL absolviert werden müsste/soll.
Oder wie würde es sich in dem Fall verhalten?

Darüber hinaus finde ich keine Vorschrift, die einen genauen Ablauf beschreibt.
Im §29 SLV heisst es:

(1) Unteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben.

Was bedeutet denn KÖNNEN?

Wenn der MAL erfolgreich absolviert wurde, wird man ggf. OffzTruppe??? Vielleicht aber auch nicht??? Und wer entscheidet es???
Alles etwas schwammig....

Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: F_K am 14. November 2018, 14:14:48
"Können" bedeutet, dass es (theoretisch) diese Möglichkeit gibt.

Praktisch bestimmt die Personalführung und die TSKs / OrgBereiche einen Bedarf - nehmen wir mal an, 5 OA im Heer - und dann kann man sich bewerben.

Wenn es dann 100 Bewerber gibt, davon 50 geeignet sind, werden es trotzdem nur die 5 Besten dieser 50.

(und wenn z. B. ZSan sagt - unser Bedarf ist "0", dann ist das so).
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 14. November 2018, 14:23:53
Das ist soweit klar.

Aber wann wird so etwas entschieden?!? Denn wie verhält es sich denn, wenn jemand FD geworden wäre? Wann bekommt er/sie dann über das Ergebnis OA TrDst bescheid?? Denn so lange wird ja auch kein FD-Ergebnis bekannt gegeben. Bzw. eine Zulassung wird vorerst nicht erfolgen.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 14. November 2018, 14:53:24
Entschieden werden kann es ja nur nach dem MAL. Denn das Ergebnis fließt ja ein.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 14. November 2018, 15:04:01
Hat man denn dann überhaupt noch die Chance in dem Jahr FD zu werden, wenn es mit dem TrDst nicht klappt?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: LwPersFw am 14. November 2018, 15:17:25
Zitat von: Edding400 am 14. November 2018, 13:46:20

...denn wenn wir den Fall annehmen, die Bewerbung wäre noch termingerecht bis zum 30.09.2018 in Köln eingegangen...


Ist sie aber nicht ... und damit ist er gemäß Festlegung BAPersBw für 2019 "aus dem Spiel"...

Stichtage sind nun einmal einzuhalten.

Hätte er den Antrag termingerecht gestellt ... wäre nach der Nr. 910 verfahren worden.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 14. November 2018, 15:33:11
Ok, dann konkretisiere ich die Frage noch einmal:

Wenn eine Bewerbung §29 SLV zum 30.09.2018 vorlag und man ins AC eingeladen wurde - Gleichzeitig ein Antrag zur Übernahme MilFD 2019 läuft - Wie verhält es sich dann zeitlich?
Erfolgreicher Abschluss MAL UND Positives Ergebnis Konferenz FD.

Dann kann es also passieren, dass man nicht nach §29SLV übernommen wird, weil man sich nicht durchsetzen konnte und aufgrund 910 ist man bei der FD Auswahl auch raus???
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: LwPersFw am 14. November 2018, 15:45:03
Zitat von: Edding400 am 14. November 2018, 15:33:11
Ok, dann konkretisiere ich die Frage noch einmal:

Wenn eine Bewerbung §29 SLV zum 30.09.2018 vorlag und man ins AC eingeladen wurde - Gleichzeitig ein Antrag zur Übernahme MilFD 2019 läuft - Wie verhält es sich dann zeitlich?
Erfolgreicher Abschluss MAL UND Positives Ergebnis Konferenz FD.




Sie haben doch aus Köln die Antwort erhalten:

ZitatIn der Auswahlkonferenz MilFD wird man dennoch betrachtet. Einzig die Zulassung zum OA wird erst erfolgen, wenn man das AC, oder den MAL nicht besteht. In dem Fall wird mal als FD zugelassen.
Besteht man das AC und den MAL, wird man als TrDst zugelassen und auf dieser Schiene OA.
Zumindest ist das mein derzeitiger Informationsstand aus Köln.

Zeitlich auch i.d.R. problemlos umsetzbar... da die Übernahme gem. dem 29'er zum 01.07. erfolgt, somit AC und MAL davor "durch sein" müssen...

...und die Konferenz OffzMilFD ebenfalls im 1. Hj ist...

Kann er also nicht 29'er werden ... setzt sich aber in der OffzMilFD-Konferenz durch... Zulassung zum nächst möglichen Termin des Jahres...

Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: OMLT am 14. November 2018, 16:10:10
Wie in einem anderen Thema schon geschrieben habe ich mich als OFähnr (FD) auch über den §29 SLV beworben. Diese Möglichkeit bleibt dir unbenommen. Du wirst in diesem Zusammenhang weiterhin als UmP betrachtet.

MkG

Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: SolSim am 14. November 2018, 16:48:01
Zitat von: OMLT am 14. November 2018, 16:10:10
Wie in einem anderen Thema schon geschrieben habe ich mich als OFähnr (FD) auch über den §29 SLV beworben. Diese Möglichkeit bleibt dir unbenommen. Du wirst in diesem Zusammenhang weiterhin als UmP betrachtet.

MkG

Hattes du damit Erfolg oder läuft die Bewerbung noch?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 14. November 2018, 16:49:11
Zitat von: OMLT am 14. November 2018, 16:10:10
Wie in einem anderen Thema schon geschrieben habe ich mich als OFähnr (FD) auch über den §29 SLV beworben. Diese Möglichkeit bleibt dir unbenommen. Du wirst in diesem Zusammenhang weiterhin als UmP betrachtet.

Wie geil ist das denn?! Also wenn ich dich richtig verstehe, wäre es für mich tatsächlich möglich, mich als OFähnr aus der OffzMilFD heraus noch über den §29 heraus zum TrOffz zu bewerben?!
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 14. November 2018, 16:54:15
Zitat von: Stixx am 14. November 2018, 16:49:11
Zitat von: OMLT am 14. November 2018, 16:10:10
Wie in einem anderen Thema schon geschrieben habe ich mich als OFähnr (FD) auch über den §29 SLV beworben. Diese Möglichkeit bleibt dir unbenommen. Du wirst in diesem Zusammenhang weiterhin als UmP betrachtet.

Wie geil ist das denn?! Also wenn ich dich richtig verstehe, wäre es für mich tatsächlich möglich, mich als OFähnr aus der OffzMilFD* heraus noch über den §29 heraus zum TrOffz zu bewerben?!

*...ich meinte natürlich "OffzMilFD-Ausbildung"...
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 14. November 2018, 17:23:34
Ich finde das teilweise missverständlich hier geschrieben :nicht jeder der den MAL besteht wird auch als 29er zugelassen. Auch hier gibt es dann noch eine Reihenfolge, da die Quoten sehr gering sind.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 14. November 2018, 17:42:21
Hieß es nicht ein paar Beiträge vorher, dass der MAL 2020 sowieso Geschichte ist?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 14. November 2018, 18:25:38
Ja. Das hatte ich geschrieben.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: OMLT am 14. November 2018, 18:56:04
Zitat von: Stixx am 14. November 2018, 16:54:15
Zitat von: Stixx am 14. November 2018, 16:49:11
Zitat von: OMLT am 14. November 2018, 16:10:10
Wie in einem anderen Thema schon geschrieben habe ich mich als OFähnr (FD) auch über den §29 SLV beworben. Diese Möglichkeit bleibt dir unbenommen. Du wirst in diesem Zusammenhang weiterhin als UmP betrachtet.

Wie geil ist das denn?! Also wenn ich dich richtig verstehe, wäre es für mich tatsächlich möglich, mich als OFähnr aus der OffzMilFD* heraus noch über den §29 heraus zum TrOffz zu bewerben?!

So habe ich das gemacht, ja.
Ich war bereits in der Fachschulausbildung und habe dort dann den Antrag gestellt.

Zitat von: SolSim am 14. November 2018, 16:48:01
Zitat von: OMLT am 14. November 2018, 16:10:10
Wie in einem anderen Thema schon geschrieben habe ich mich als OFähnr (FD) auch über den §29 SLV beworben. Diese Möglichkeit bleibt dir unbenommen. Du wirst in diesem Zusammenhang weiterhin als UmP betrachtet.

MkG

Hattes du damit Erfolg oder läuft die Bewerbung noch?

Wenn man so will läuft die Bewerbung noch. Köln sehr gut bestanden, dieses Jahr aber keine Zeit gehabt für den MAL. Also dann (evtl.) nächstes Jahr.

MkG

*...ich meinte natürlich "OffzMilFD-Ausbildung"...
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 14. November 2018, 19:19:52
Zitat von: Ralf am 14. November 2018, 18:25:38
Ja. Das hatte ich geschrieben.

Na das ist doch Spitze :)
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 15. November 2018, 06:28:11
Zitat von: LwPersFw am 14. November 2018, 15:45:03
Zitat von: Edding400 am 14. November 2018, 15:33:11
Ok, dann konkretisiere ich die Frage noch einmal:

Wenn eine Bewerbung §29 SLV zum 30.09.2018 vorlag und man ins AC eingeladen wurde - Gleichzeitig ein Antrag zur Übernahme MilFD 2019 läuft - Wie verhält es sich dann zeitlich?
Erfolgreicher Abschluss MAL UND Positives Ergebnis Konferenz FD.


Die Info bekam ich aus Köln, aber das muss ja nicht richtig sein!
Wenn man in den verbänden 4 Perser fragt, bekommt man ja auch teilweise 7 verschiede Antworten :-)

Das sieht man doch schon hier: Es wird behauptet, dass man sich als OA nicht mehr als 29ér bewerben kann und schwupps... Da ist doch glatt ein Oberfähnrich der sich bewarb und ins AC eingeladen wurde. Verrückte Welt :-)

Sie haben doch aus Köln die Antwort erhalten:

ZitatIn der Auswahlkonferenz MilFD wird man dennoch betrachtet. Einzig die Zulassung zum OA wird erst erfolgen, wenn man das AC, oder den MAL nicht besteht. In dem Fall wird mal als FD zugelassen.
Besteht man das AC und den MAL, wird man als TrDst zugelassen und auf dieser Schiene OA.
Zumindest ist das mein derzeitiger Informationsstand aus Köln.

Zeitlich auch i.d.R. problemlos umsetzbar... da die Übernahme gem. dem 29'er zum 01.07. erfolgt, somit AC und MAL davor "durch sein" müssen...

...und die Konferenz OffzMilFD ebenfalls im 1. Hj ist...

Kann er also nicht 29'er werden ... setzt sich aber in der OffzMilFD-Konferenz durch... Zulassung zum nächst möglichen Termin des Jahres...
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 15. November 2018, 18:10:58
Okay, nochmal zusammengefasst:

- für 2019 hat sich OffzTrD via §29 SLV bereits erledigt, da der Stichtag der 30.09.18 (wie bei OffzMilFD) war
- jetzt schon für 2020 bewerben wäre nicht sinnvoll, da ich gem. 910 bis zur Entscheidung über OffzTrD von der Auswahl OffzMilFD zurückgestellt werden würde
- nach positivem Bescheid über Auswahl OffzMilFD (schätze mal der käme zw. Februar und April 19) könnte ich mich aber sehr wohl gem. §29 SLV zum OffzTrD bewerben
- Bewerbung als OA am Bsp. von OMTL nicht problematisch
- ob diese Bewerbung dann noch aus der Truppe heraus oder bereits auf den Lehrgängen zum OffzMilFD stattfindet, dürfte egal sein
- am MAL müsste ich wahrscheinlich dann nicht mehr teilnehmen, da er im Zuge der Nivellierung bis dahin aller Wahrscheinlichkeit nach abgeschafft werden wird

Richtig? Grätscht bitte rein, wenn ich etwas falsch wieder gegeben habe.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 16. November 2018, 06:25:48
Moin,

ich will wirklich nicht nerven, aber könnte bitte jemand aus der Pers-Szene nochmal Stellung zu meinem letzten Post nehmen?
Es ist mir wirklich sehr wichtig.


Danke für die Hilfe und ein schönes WE für euch/sie
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: DeltaEcho am 16. November 2018, 10:04:26
Da niemand so genau weiß wie die neue SLV aussehen wird ist eine Aussage dazu schwierig. So wie du es beschrieben hast könnte es funktionieren.

Da nächstes Jahr ebenfalls die Altersgrenze für OffzTrDst fallen soll, wäre dies eine weitere Möglichkeit sich als OffzTrDst zu bewerben.

Soweit ich weiß, ist eine Bewerbung für den 29er SLV nur möglich, wenn eine Bewerbung über den "normalen" Weg OffzTrDst nicht möglich ist (Bsp. Alter oder fehlende Voraussetzungen für die Laufbahn).

Damit würdest du im Moment die Voraussetzungen für den 29er erfüllen, da du zu alt bist. Dies ändert sich aber mit dem Wegfall der Altersgrenze mit der neuen SLV.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 11. März 2019, 12:57:01
Moinsn....


Gibt es schon neue Entwicklungen hinsichtlich des Wegfalls der Altersgrenze für die Bewerbung zum Truppenoffizier?


Ahoi
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Andi8111 am 11. März 2019, 13:01:00
Nein.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 11. März 2019, 14:56:40
Zitat von: Stixx am 11. März 2019, 12:57:01
Moinsn....


Gibt es schon neue Entwicklungen hinsichtlich des Wegfalls der Altersgrenze für die Bewerbung zum Truppenoffizier?


Ahoi
Du kannst dich doch nach §29 SLV schon jetzt in einem Älter Ü30 bewerben.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 20. März 2019, 09:05:46
Das haben wir in diesem Beitrag schon durchgenommen.

Ergebnis:

Eine jetzige Bewerbung gem. §29 SLV zum OffzTD würde mich von meiner aktuellen Bewerbung zum OffzMilFD (fehlt nur noch 90/5) zurückstellen.
Und zwar so lange, wie kein Ergebnis über eine Auswahl zum OffzTD vorliegt.
Sprich: Am Ende könnte es passieren, dass gar nichts klappt.

Wenn ich aber für den Laufbahnwechsel zum OffzMilFD zugelassen wurde, also bereits auf Lehrgang bin, kann ich mich sehr wohl nochmal über §29 SLV zum OffZTD bewerben. Ein entsprechendes Beispiel findet sich in diesem Beitrag.


Dazu eine Frage: Durchläuft man nach einer erfolgreichen Auswahl gem. § 29 SLV den exakten Werdegang wie alle anderen OffzTD? Also mit Studium usw.?

MkG
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 20. März 2019, 09:48:20
Nein, kein Studium!
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 20. März 2019, 09:52:12
Das ist sehr interessant!
Ich denke das werde ich probieren.
Also ist im Prinzip alles gleich, außer dass man eben nicht studiert?!
Oder gibt es Besonderheiten bei der Ausbildung?
Wird man mit den grünschnäbligen OA's zusammen ausgebildet?

Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 20. März 2019, 10:46:43
Wenn es keine Sonderregelungen (bspw. Tn am Lehrgang OAMilFD gibt), ja.
Die Zulassungsquote nach §29 SLV ist jedoch auch sehr gering.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 20. März 2019, 11:18:00
Ich werde das von meiner Ausbildung zum OffzMilFD probieren.
Mehr als scheitern kann ich dann nicht mehr.

Verwunderlich ist, dass niemand aus meiner Einheit etwas dazu sagen kann.

Daher ist dieses Forum hier wirklich Gold wert!

Ich leistet hier unwahrscheinlich gute und wichtige Arbeit!!!!!
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: KlausP am 20. März 2019, 11:23:19
Zitat... Verwunderlich ist, dass niemand aus meiner Einheit etwas dazu sagen kann. ...

Für mich eher nicht. Das ist ein recht "exotischer" Laufbahnwechsel, der mir z.B. in meiner Spießzeit nie untergekommen ist. Ich gehe mal davon aus, dass das auch auf den Spieß- und PersFw-Lehrgängen kein Thema sein dürfte. Da sollte auch eher der PersOffz auskunftsfähig sein. Aber wie ich meine PersOffze erlebt habe ...  ;)
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 20. März 2019, 14:02:01
Mich würde interessieren, wie denn die Ausbildung und der Werdegang aussehen würde.
Vllt gibt hier ja jemanden, der über §29 TrOffz geworden ist?!
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 20. März 2019, 14:20:23
Der Werdegang richtet sich doch dann nach dem Übernahmewerdegang. Das ist doch je nach Wdg unterschiedlich. Man wird ja nicht TrOffz, sondern PersOffz im TrD oder PzGrenOffz im TrDst etc.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 20. März 2019, 14:40:22
Meinst damit, dass wenn ich aus der Logistik komme, dann auch eine logistischen Werdegang bekäme?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 20. März 2019, 14:42:27
Hast Du denn die FD-Zusage schon erhalten?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 20. März 2019, 14:45:09
Aufforderung zum 90/5 - also nein.

Es ist beabsichtigt...
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 20. März 2019, 14:47:22
Du hast also die Aufforderung seitens BAPers zum 90/5 bekommen?
Dann bist Du aber früh dran dieses Jahr :-)
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 20. März 2019, 14:52:13
Doch doch. Ist auch nicht "durchgesickert" oder so.

Jetzt reizt mich die Geschichte mit dem §29....

Nach dem Motto: Wenn man einmal dabei ist ;)
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 20. März 2019, 18:04:51
Zitat von: Stixx am 20. März 2019, 14:40:22
Meinst damit, dass wenn ich aus der Logistik komme, dann auch eine logistischen Werdegang bekäme?
Ja, genau das meine ich.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Stixx am 26. März 2019, 20:43:38
Wann ist Deadline für die Bewerbung nach §29?
Welche Schwerpunkte werden im mil. Auswahllehrgang gesetzt?
Was für Lehrgänge folgen? (Fachhochschulreife vorhanden)
Ich wieviel Jahren ist man "fertig"?
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 27. März 2019, 04:46:36
Bitte, gern geschehen.  ::)
Bewerbungsschluss: Die GAIP 27-03-00 Laufbahnwechsel in eine Offizier- oder Reserveoffizierslaufbahn hilft da weiter: Bewerbungsschluss ist der 30.09.
Inhalte MAL am Beispiel Heer: Regelungen online: C2-1335/0-0-4950
Welche Lg: Offizierlehrgänge und Fachlehrgänge, was auch sonst und das je nach Übernahme-Werdegang. Das kannst du dir ja auch selbst zusammenrechnen anhand der normalen OffzTrD-Ausbildung. Du würdest vorrangig für Logistik betrachtet, wenn es dort einen Bedarf zur Übernahme gibt. Wenn nicht wird immer auch nach rechts und links geschaut, ob es ähnliche Werdegänge gibt, für die du in Frage kommst und kein viel schlechterer der besser passt zur Verfügung steht.
Und mal ehrlich, die Masse der Antworten hättest du auch selbst finden können.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 27. März 2019, 08:02:59
Darüber hinaus ist es egal wann Du dich bewirbst.... Ob nun heute, oder am 29.09.2019!
Wenn Du bereits OA über MilFD sein (oder dafür vorgesehen sein) solltest wirst Du sowieso erst 2020 für den OffzTrDst betrachtet und natürlich NICHT zurückgestellt!
Solltest Du bei der Auswahlkonferenz 2019 nicht genommen worden sein, dann ist es ebenfalls egal!

Du wirst erst 2020 als OffzTrDst betrachtet und würdest bei einer positiven Zusage MilFD 2020 einen entsprechenden positiven, aber nicht abschließenden Bescheid bekommen.

D.h..: Wirst Du 2020 über §29 SLV als OffzTrDst übernommen, wirst Du 2020 folglich 2020 kein MilFD! Das wird aber erst der Fall, wenn Du als TrDst übernommen wirst! Solltest Du NICHT übernommen werden, dann wirst Du MilFD (bei einem positiven Ausgang der Auswahlkonferenz 2020)!

Was ich damit sagen will: Bewirb dich, oder lass es bleiben und "eiere" hier nicht monatelang rum und frag Dinge, die Du auch selber nachlesen und recherchieren kannst!
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 26. April 2019, 19:09:16
Das ist nun übrigens offiziell bestätigt, da ich die FD-Zusage bekam und darüber hinaus noch für §29 SLV "im Rennen" bin.
Die Entscheidung fällt im Juni. Wenn §29 positiv entschieden wird, kann ich mir aussuchen, ob FD, oder TrDst. Ansonsten gehe ich ab August nach Fassberg.

Den MAL wird es aber nächstes Jahr nicht mehr geben und die SLV wird dahingehend geändert, dass zwar die Altersgrenze fällt, aber das Abitur als Voraussetzung gelten wird. Zumindest war das die Aussage vom AC in Köln letzte Woche.
Ergo: §29 ist dann Geschichte.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Ralf am 26. April 2019, 19:26:53
Das ist keine Überraschung  ;)
Zeigt mal wieder, dass die Aussagen hier oftmals schon fundiert sind.
Titel: Antw:Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?
Beitrag von: Edding400 am 26. April 2019, 19:36:10
Ja :-)