Hey Leute,
Ich hab mal eine Frage zur Berufsförderung nach dem ausscheiden bzw sogar schon noch in der Bundeswehr. Kann ich selbst als FWDL'er Berufsförderung beantragen? Wie sieht die dann aus? Hilft mir dann die BW eine ausbildungsstelle zu finden?
Vielen Dank für die Antworten
LG Dennis
Im Soldatenversorgungsgesetz (SVG), § 3(3) ist geregelt:
Zitat... (3) Als Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden können die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (§§ 4 und 7 Absatz 2) sowie Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 7 Absatz 1 und 5) gewährt werden. § 3a Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. ...
Der Rest steht dann hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html