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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Dennisanders100 am 14. November 2018, 08:42:09

Titel: Berufsförderung nach BW Ausscheiden
Beitrag von: Dennisanders100 am 14. November 2018, 08:42:09
Hey Leute,
Ich hab mal eine Frage zur Berufsförderung nach dem ausscheiden bzw sogar schon noch in der Bundeswehr. Kann ich selbst als FWDL'er Berufsförderung beantragen? Wie sieht die dann aus? Hilft mir dann die BW eine ausbildungsstelle zu finden?
Vielen Dank für die Antworten
LG Dennis
Titel: Antw:Berufsförderung nach BW Ausscheiden
Beitrag von: KlausP am 14. November 2018, 09:30:29
Im Soldatenversorgungsgesetz (SVG), § 3(3) ist geregelt:

Zitat... (3) Als Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden können die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (§§ 4 und 7 Absatz 2) sowie Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 7 Absatz 1 und 5) gewährt werden. § 3a Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. ...

Der Rest steht dann hier: https://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html