Servus,
bin schon in Weihnachtsurlaub und habe daher nicht die Möglichkeit das selbst zu prüfen.
Wurde zum 01.01.2015 an meinen aktuellen Standort versetzt. UKV wurde zugesagt.
Nun plane ich so langsam mal tatsächlich an den Standort zu ziehen.
Habe in meinen Unterlagen von 2015 eine Dienstantrittsreise gefunden, die abgerechnet wurde.
Ich nehme an, das ist der sogenannte ,,Rucksackumzug" und meine UKV ist quasi verbraucht?
LG
So ist es. Du wirst damals keine berücksichtigungsfähige Wohnung im Sinne des BUKG gehabt haben. Der jetzige Umzug ist also Privatsache, kann aber vermutlich steuerlich geltend gemacht werden.
Gruß Andi