Ich weiß, dass mich bald eine Sicherheitsüberprüfung erwartet.
Deshalb möchte ich Klartext reden: Ich war 2015-2017 Mitglied in der "blauen" Partei, bin dann aber ausgetreten, weil es mir zu radikal wurde und aktuell bin ich kein Parteimitglied mehr. Ich bin da nicht stolz drauf, ich war damals halt politisch einfach enttäuscht. Da mit Sicherheit meine Kontobewegungen kontrolliert werden, dürfte das auffallen (oder muss ich sowas sogar angeben?). Sind solche Erkenntnisse sicherheitsrelevant?
MkG
Wurde oder wird die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet?
Mit "blaue" Partei ist die AfD gemeint?
Falls ja: Dann nein, das ist nicht sicherheitsrelevant.
Und selbst falls sich das in Zukunft nochmal ändern sollte - Stichwort Beobachtungsobjekt seitens VS in Teilen oder in Gänze -, so wäre auch das aufgrund des zuvor erfolgten Austritts irrelevant.
Angeben werden muss es demzufolge - derzeit - auch nicht in der SÜ.
Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, daß auf die Mitgliedschaft im Rahmen der SÜ (durch MAD-Vertreter oder SiBe) direkt angesprochen werden sollte: Einfach die Wahrheit sagen, so wie immer.
Genau diese Partei meine ich. Hab auch nichts zu verbergen, allerdings mag finde ich, dass politische Dinge im Dienst nicht zu suchen haben. Deshalb möchte ich ungern, dass Menschen, die Entscheidungen über mich treffen meine damalige politische Meinung mutmaßen.
Die AfD wurde nicht als verfassungsfeindlich eingestuft. Deshalb ist es auch für derzeitige Mitglieder unproblematisch.