Hallo meine Frage ist eine also die erste Einweisungs fahrt auf einem Marsch zulässig ?
MfG
Auf was für einem Marsch? und was für ein Fahrzeug bei welcher Fahrerfahrung?
Warum sollte das nicht zulässig sein? Es geht doch darum, dass der Kraftfahrer in die Benutzung eines bestimmten Kfz-Typs eingewiesen wird, einschließlich TD.
Seit Mai diesen Jahres ce Lehrgang erfolgreich bestanden.
Marsch ist eine rückverlegung in Kolonne.
Das fzg ist ein 7to Anhänger
Eine Einweisung ist doch ein anderer Zweck der fahrt als ein Marsch von a nach b..
Ja, das ist zulässig, wenn vorher in das Fz eingewiesen wurde.
Man kann beides miteinander verknüpfen.
Im Fahrauftrag wird das dann vermerkt.
Ist es nicht immer ein Marsch wenn man mit dem LKW bewegt? Beim Eingewöhnungsmarsch zu Fuß kann man doch auch zum StÜbPl oder zur Schießanlage marschieren.
Nur zum Verständnis:
Muss auf dem Fahrbefehl "Einweisungsfahrt" stehen?
Ich bin bisher davon ausgegangen, das die Nennung des Fahrers auf dem Fahrbefehl ausreichend ist und die Fahrt dann im Fahrtenheft dokumentiert wird und gut ist es ...
Im Fahrauftrag muss "Einweisungsfahrt" oder "Überprügungsfahrt" oder "Einweisungs-/Überprüfungsfahrt" plus die dazugehörige Strecke stehen.
Ob eine Überprüfungsfahrt im Rahmen eines Marschvorhabens Sinn macht muss der Überprüfende Kraftfahrfeldwebel festlegen.
Gruß Andi
... scheinen nicht alle Kraftfahrfeldwebel so zu handhaben ...
@Andi weiss nicht ob es relevant ist aber es ist eine einweisungsfahrt keine Überprüfungsfahrt
MfG
Ja, und? Dann steht im Fahrauftrag eben nur "Einweisungsfahrt".
Eine Einweisungsfahrt ist eine Einweisungsfahrt (so grob: Da sitzt jemand nebendran der einem das Fahrzeug erklärt- also er erklärt es vorher und dann noch das was unklar ist, während der Fahrt/Bedienung).
Und eine Überprüfungsfahrt ist eine Überprüfungsfahrt (so grob: Da sitzt jemand nebendran der schaut, ob du das Fahrzeug bedienen kannst).
Und ja, es geht auch beides direkt hintereinander.
Bei einem Marsch in einer Kolonne muss man halt prüfen, ob der Einzuweisende sicher genug in der Bedienung ist, dass es kein erhöhtes Unfallrisiko gibt.
Interessanter wäre ob der Theoretische und Technische-teil der Einweisung durchgeführt wurde.
Aber die Fahrt ist grundsätzlich so möglich.
Wird kurz vor der fahrt gemacht @pzHurra
Zitat... Das fzg ist ein 7to Anhänger ...
Ich bin ja schon 'ne Weile raus, aber braucht man für einen Anhänger eine gesonderte Einweisungsfahrt?
Ich vermute er meint einen 7to mit Anhänger.
Danke für die Antworten hat mir weiter geholfen.
Kann geschlossen werden
Solange das Fahrzeug nicht beladen ist und der Zweck der Fahrt im Fahrauftrag niedergeschrieben ist, ist die Einweisung/Überprüfung rechtens.
@ Ondre:
Quelle?
Eine Überprüfungsfahrt ist ja nur dann notwendig, wenn es ein "neuer Fahrzeugtyp" nach "Bundeswehrkonzept" ist. Für einen CE Fahrer, BW ausgebildet, sollte das regelmäßig nicht der Fall sein - hier geht es ja explizit um eine Einweisungsfahrt.
Eine Einweisungsfahrt kann (mEn) jeder eingewiesene Fahrer durchführen, es geht dabei um fahrzeugspezifische Besonderheiten - bei einer solchen Fahrt ist das Fahrzeug immer mit Beifahrer / Fahrer beladen / besetzt - wieso sollte da keine Ladung erlaubt sein?
Bei uns war es so, dass die, die auf 7t-Anhänger die KF-Ausbildung hatten, auch den 4t-Anänger ohne zusätzliche E&Ü bewegen konnten.
Die Vorschrift habe ich gegenwärtig, aufgrund von Urlaub nicht zur Hand. Ich kann aber sagen daß ich auf einen MAN TGA, auf einen Iveco EuroTruck, auf einen MB Axor usw von einem bereits eingewiesen und überprüften Fahrer eine Einweisung erhalten haben. Im Anschluss würde ich dann vom Schirrmeister überprüft. Diese Überprüfung durfte nicht jeder machen der "nur" eine Einweisung erhalten hatte und eine Überprüfung war immer notwendig um diese Fahrzeuge selbständig zu bewegen. Eine Fahrt nur mit einer Einweisung, also ohne Überprüfung ist bei uns nicht gestattet.
Einweisung und Überprüfung (nach BesAnMilKfW Teil I A) von MKF erfolgt grundsätzlich bei unbekannten Fahrzeugtypen nach ZMK abgestimmten Ausbildungsplänen.
Auch eine bereits erfolgte Einweisung in den Fahrzeugtyp muss, wenn sich bei Umrüstung/Nachrüstung oder verlastete Kabinen das Fahrverhalten geändert hat, wiederholt werden.
Die Überprüfung übernimmt i.d.R. der Kraftfahrfeldwebel (Schirmmeister i.d.R.)
Quelle (alt): ZDV 43/01 Nr. 520
Quelle (neu): derzeit kann Zugang
Ich ergänze:
Eine Einweisung durch geschultes Personal muss der Kraftfahrer auf jeden von ihm zu lenkenden Fahrzeugtyp erhalten!
Das ist keine Idee der Bundeswehr, das geht - auch zivil verbindlich - aus der StVO (§1 Grundregeln i.V.m. § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden) hervor.
Deswegen gibt es so irritierend erscheinende Urteile, dass eine Autovermietung Teilmitschuld an einem Unfall des Mieters mit dem gemieteten Fahrzeug haben kann, wenn eine Einweisung in die Spezifika des Fahrzeugs durch Mitarbeiter des Vermieters unterblieben ist. Gilt übrigens auch, wenn man das eigene Auto z.B. dem Nachbarn leiht.
Die Überprüfung durch einen Kraftfahrfeldwebel muss innerhalb der Bundeswehr zusätzlich zur Einweisung bei all denjenigen Fahrzeugtypen erfolgen, die über eine von der handelsüblichen Ausstattung abweichende militärische Ausstattung und/oder einen gesonderten militärischen Rüstsatz verfügen. Da kann schon die eingerüstete militärische Beleuchtung für reichen oder z.B. beim Fuchs der Unterschied zwischen dem 1A4 und dem Rüstsatzträger "Hummel", "Peiler", Spürpanzer.
Auch wenn der Rüstsatz vielleicht bereits von einem anderen Fahrzeugtyp bekannt ist verändert er vielleicht das Fahrverhalten des anderen Fahrzeugtyps in anderer Weise (z.B. durch eine andere Gewichtsverlagerung, anderen Einbau, usw.).
Gruß Andi
Ferner wird bei gl Fahrzeugen noch zwischen einer Einweisung auf Straßen und dem Geländebetrieb unterschieden. Für den Geländebetrieb sind oft eine Reihe von zusätzlichen techn. Kenntnissen erforderlich und der Fahrbetrieb stellt wesentlich höheren Anforderungen an Material und Personal. Nur dadurch sind die MKF in der Lage, das Fahrzeug unter allen Betriebsbedingungen sicher und materialschonend zu bewegen. Mit der Größe des Fahrzeugs wachsen die Anforderungen natürlich auch. Betrieb mit verlasteter Kabine ist nochmal eine eigene Einweisung, auch für Gelände.