Hallo, möchte mich von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien lassen.
Zwar habe ich keine eigene Wohnung aber ich miete so zusagen bei meinen Eltern im Haus einen Raum. Küche, Bad und alles was sonst dazu gehört darf ich mit nutzen. Mietvertrag ist vorhanden.
Mein Spieß meinte das könnte als Apartment durchgehen.
Hat einer ne Ahnung ob das nach BUKG §10 Abs 3 wirklich hinhaut mit dem Apartment?
BUKG §10 Abs 3
Eine Wohnung im Sinne des Absatzes 1 besteht aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguß und Toilette.
Nein,das reicht nicht.
Die Verwaltungsbestimmungen schreiben eine abgeschlossene Wohneinheit vor, die über ein eigenes Bad und eine Küche/Kochgelegenheit verfügen muss...
Das ganze ist demnach kein anerkannter Hausstand..
@Huey
Danke schonmal. Kann ich mich auch ohne anerkannten Hausstand von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien lassen?
Meistens geht das schon. Wichtiger als die formal rechtlichen Gründe dafür sind aber Sachen wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw..
@Chuckie
Ich denke das kann man von einem deutschen Fw schon erwarten... ;)
Das sollte man auch von allen anderen Soldaten erwarten dürfen, nicht nur von Feldwebeln.. :)
Man darf hier zwei Dinge nicht durcheinander schmeissen:
Das eine ist der "Heimschläfer": Dieser schläft daheim, hat in der Kaserne nur noch einen Spind und nimmt nur noch an der Mittagsverpflegung teil.
Das andere ist der "von der Teilnahme an der Verpflegung befreite".:
Damit ist auch ein höherer Satz bei TG verbunden; einer der Gründe, warum DV´s oft zögern, dem Antrag stattzugeben...
Wer über 25 oder aber verheiratet ist, ist aus der Sache eh raus; alle anderen sprechen am besten einfach mal mit ihrem DV..