Hallo,
Ein Kamerad plant einen Urlaub in Tschnernobly. Wir beide stellen uns jetzt die Frage, ob er das einfach so machen darf.
Verletzt er dort offensichtlich seine Pflicht zur Gesunderhaltung? Er möchte sich das Zerstörte AKW und die Stadt Pribyat ansehen.
Lg,
MvA
Wenn er absolut sicher gehen will, sollte er sich mal mit seinem S2 in Verbindung setzen.
Der S2 weiß über die Ukraine bescheid... Ich denke von Tschernobyl ist nicht die Rede gewesen
Solange man in seiner Freizeit Motorradfahren oder Fußballspielen darf, sollte ein kurzfristiger Aufenthalt in dem Gebiet keine Rolle spielen. Evtl. sollte er ein Dosimeter tragen, um Grenzwerte einzuhalten.
Soweit ich weiß, gibt es dort sogar geführte Touren.
Soweit zum Thema "Tschernobyl"! Aber prinzipiell ist ein Besuch in der Ukraine auch für Soldaten, die in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit eingesetzt sind, kein Problem. Man sollte sich allerdings vorher mit dem S2 in Verbindung setzen und die Reise dort anzeigen. dann erhält man eine entsprechende Belehrung und alles ist gut ;) !
Ich selbst war im September diesen Jahres sowohl in der Ukraine, als auch in Transnistrien und Molawien. Ich habe diese Reise vorher schriftlich meinem Sicherheitsbeauftragten angezeigt und hatte danach eine kleine Befragung zur Reise selbst!
Zitat von: wolverine am 04. Dezember 2018, 13:40:11
Solange man in seiner Freizeit Motorradfahren oder Fußballspielen darf, sollte ein kurzfristiger Aufenthalt in dem Gebiet keine Rolle spielen. Evtl. sollte er ein Dosimeter tragen, um Grenzwerte einzuhalten.
Soweit ich weiß, gibt es dort sogar geführte Touren.
Ich denke es geht hier um den etwas weniger generischen Punkt des Konfliktes in der Ukraine. Dazu ein Verweis auf ein älteres Thema: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,19509.msg164769.html#msg164769
Eine Reise in ehemalige Ostblockstaaten, die nicht der NATO angehören, sollte von jedem Soldaten bei seinem zuständigen S 2 angezeigt werden. Außerdem sollten sich Reisende bei unsicher erscheinenden oder unbekannten Reiseländern generell die Reisehinweise des Auswärtigen ASmtes durchlesen und sich ggf. in die Krisenvorsorgeliste eintragen, damit die deutschen Behörden im Notfall wissen, wo sich deutsche Staatsangehörige aufhalten.
Unterliegt man einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit mit einer Ü 2 oder Ü 3, muss eine Reise in die Ukraine vorab beim zuständigen S 2 gemeldet werden (derartige Reisen müssen nämlich auch in dem Antrag auf Ü 2/3 angegeben werden.