Moin,
ich spiele, da mich meine jetzige Tätigkeit nicht ausfüllt, mit dem Gedanken, wieder zur Bundeswehr zu gehen.
Ich bin gelernter Bürokaufmann mit Realschul-Abschluss und habe vor 7 Jahren meine Grundausbildung samt Verlängerung (FWDL23) absolviert.
Nun stellen sich mir ein paar Fragen:
Wird meine AGA bzw etwas von der Dienstzeit angerechnet, von "damals" angerechnet, oder muss ich noch mal wie ein Frischling alles durchlaufen?
Was sind so die typischen Einsatzgebiete mit meiner Art von Ausbildung? Mit welchen Dienstgrad startet man?
Ich habe zwar einen Beratungstermin, der liegt allerdings erst im neuen Jahr.. Daher möchte ich mich vorab schon einmal infomieren..
Danke im Voraus!
Was willst du denn beim Bund machen?
Hi,
darüber hab ich mir noch keine Gedanken gemacht, weil ich nicht weiss, wie der Ablauf ist.
Luftwaffe und am liebsten ins Büro.
Keine Gedanken gemacht, aber Soldat werden wollen? Einsätze, Verwundung, Tod?!
Ähmm, vielleicht kannst du nachvollziehen, dass das merkwürdig klingt.
Mit Ihrem Berufsabschluß wären Verwendungen in der Laufbahn der Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes und der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes möglich. Mögliche Verwendungen als PersUffz/PersFw, ReFüFw oder in der MatBewirtschaftung. Die Einstellung könnte als StUffz bzw. StUffz (FA) erfolgen.
Wie KlausP schon schrieb:
Hier ist ganz klassisch eine Verwendungen im Bereich Personal oder Rechnungsführer möglich.
Gerade in der Laufbahn der Feldwebel sind die Dienstposten aber rar gesät.
Im Bereich Materialbewirtschaftung besteht doch ein recht hoher Bedarf.
Auch Verwendungen in Richtung Flugberatung, Flugbetrieb oder EloKa wären möglich.
Ich würde dir ja Montag die möglichen Verwendungen zeigen, bin aber Gott sei Dank schon im Weihnachtsurlaub.
Am besten gehst du einfach mal zu einem Karriereberater.
Dein Wissen und deine Wünsche sind eher ,,grob".
Passt doch- Feldwebellaufbahn in einer Stabsverwendung. Schulabschluss passt, Berufsausbildung passt, ist überwiegend Büro und bei der Luftwaffe sollte es genug Dienstposten geben.
Zitat von: Ralf am 07. Dezember 2018, 20:21:08
Keine Gedanken gemacht, aber Soldat werden wollen? Einsätze, Verwundung, Tod?!
Ähmm, vielleicht kannst du nachvollziehen, dass das merkwürdig klingt.
Darüber bin ich mir natürlich im klaren. Meine Frage bezog sich auch eher auf die Verwendung mit meiner Qualifikation.
Diese ist Liste ist zwar für den Einzelhandelskfm, aber schon mal ein grober Anhalt: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,64593.msg662974.html#msg662974
Ausschlaggebend ist halt, was dann frei ist. Mit einem kfm. Beruf bewerben sich recht viele.
Danke für die Info.
Eine Frage noch: wenn ich vor sieben Jahren nach FWDL23 ausgeschieden bin, wird mir irgendwas der Zeit für meine weitergelaufenen angerechnet? Muss ich noch mal durch die AGA?
Ja musst du.
Zitat von: Amkebo am 12. Dezember 2018, 12:34:30
Ja musst du.
Ähm nein. Zumindest nicht zwangläufig. Ich bin auch Wiedereinsteller. Meine 1. Dienstzeit war 2004 und musste bei Wiedereinstellung keine neue GA machen. Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad kommt man bei der Luftwaffe in den UGL (die "neue AGA")nach Heide.
Ich als Wiedereinsteller konnte allerdings sofort in meine Stammeinheit und von da aus dann zum UL/FL I & FL II Lehrgang nach Appen.
Das alles bezieht sich jetzt auf die Luftwaffe wohlgemerkt.
Ähm Ja, muss er.
Zitat von: lennble am 12. Dezember 2018, 12:54:37
Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad kommt man bei der Luftwaffe in den UGL (die "neue AGA")nach Heide.
Erkenne keinen Fehler meiner Aussage bezüglich der Fallschilderung des Fragestellers, da er eine Verwendung mit seiner Qualifikation anstrebt. Das schließt eine Verwendung als Mannschaftssoldat aus.
Im Heer durchlaufen UA und FA sowie Eignungsübende (auch Wiedereinsteller) keine GA sondern beginnen mit dem UAL/FAL im FA/UA-Bataillon.
Wenn eine bestandene GA vorliegt, braucht/darf man als Wiedereinsteller nicht in die GA oder UGL.
Laufbahnwechsler mit mehr als 8 Jahren Diensterfahrung mussten nach Ernennung FA nochmals ihre Kenntnisse ,,auffrischen". Ist bei Wiedereinstellern nicht anders.
Ich lese aus dem Ausgangspost, dass er FWDL 23 war und mitnichten 8 Jahre Dienstzeit inne hatte.
Wie Ralf hier schon richtig schreibt:
Zitat von: Ralf am 12. Dezember 2018, 13:24:43
Wenn eine bestandene GA vorliegt, braucht/darf man als Wiedereinsteller nicht in die GA oder UGL.
So war es bei mir ebenfalls und so wird es ihm als Wiedereinsteller auch gehen.
Ja, wenn er Lw kommt. Das handhaben ja die TSK unterschiedlich.