Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Kev_plk47 am 19. Dezember 2018, 05:40:29

Titel: Früher anfangen trotz vorläufige einplanung am 01.04.2019
Beitrag von: Kev_plk47 am 19. Dezember 2018, 05:40:29
Guten Morgen zusammen
Ich habe eine vorläufige einplanung für den 01.04.2019.
Ich finde es ist noch sehr lange da ich zurzeit keinen Job habe und mir zuhause die Decke auf den Kopf fällt.
Meine Frage ist kann man nochmal zum karrierecenter fahren um mit dem einplanen zu sprechen für eine frühere einplanung oder ist dies jetzt nicht mehr möglich ?

Für antworten danke im Voraus
Titel: Antw:Früher anfangen trotz vorläufige einplanung am 01.04.2019
Beitrag von: Ralf am 19. Dezember 2018, 06:02:51
Das hängt davon ab, ob vorher noch eine Grundausbildung angeboten wird, dort Plätze verfügbar sind, es mit der Besetzung deines Dienstposten auch zusammenpasst (du wirst ja für die Besetzung eines bestimmten Dienstposten ausbildet, der muss also dann auch besetzbar sein) und wie es mit deiner Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG aussieht.
Fragen kostet nichts, aber es ist eher unwahrscheinlich.