Nochmals Weihnachtliche Grüße an alle.
Ich habe eben ein bisschen hier herum gesurft zum Einsatzführungsdienst und bin dabei auf einen Thread der schon ein paar Jahre alt war gestoßen, in welchem jemand eine Frage gestellt hatte, die ich gerne nochmal aufgreifen möchte weil sie da nicht beantwortet wurde:
Erfolgt für den Einsatzführungsfeldwebel außer der Musterung im Karrierecenter nochmal eine ärztliche Untersuchung und ein Computertest?
Wenn Sie den Dienst antreten, müssen Sie lediglich zum Zahnarzt.
Für den EinsFüDst gilt auch das hier geschriebene: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60908.msg664927.html#msg664927
Zitat von: Ralf am 25. Dezember 2018, 21:08:18
Für den EinsFüDst gilt auch das hier geschriebene: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60908.msg664927.html#msg664927
Sicher, dass das auch für den Einsatzführungsfeldwebel gilt?
Immerhin ist da doch nur die Rede von ,,den militärischen Flugdatenbearbeitungs-, Flugberatungs- und/oder flugsicherungstechnischen Dienst".
Teilweise lese ich nämlich, dass das für den Einsatzführungsdienst nicht gelten soll, wenn dann nur für Offiziere.
Wie umfangreich ist denn diese WFV III? Und wie lange dauert es bis man da drankommt
Ich fände es nämlich schon ärgerlich wenn sich dadurch der Dienstantritt noch weiter verzögert weil erst noch weitere Untersuchungen notwendig sind. :-\
Die Offiziere im Flugführungsdienst (MilFS und EinsFüDst) machen eine Radarflugleittauglichkeit. Das ist deutlich umfangreicher und zeigt sich leider dann oftmals, wenn EinsFüFw einen OffzMilFD-Antrag stellen und i.R.d. Zulassung dann die entsprechende Untersuchung nicht bestehen,
In der o.a. Vorschrift sind in der Anlage 4.5 "Spezielle Anforderungen Ergometrie" die Verwendungsbereiche aufgeführt, die Werte entsprechenden denen der WFV III:
ZitatFlugsicherungskontrolldienst
• Einsatzführungsdienst
• Flugdatenbearbeitungsdienst,
• Fluginformationsdienst,
• Flugberatungsdienst,
• Flugsicherungstechnischer
Dienst
Das ist für diese Personengruppe nicht ganz so umfangreich wie bei einer WFV III.
Ob da bereits bei der Musterung diese dinge mitgetestet wurden, weiß ich nicht, das müsste das KarrC Bw wissen.
Danke.
Leider kann ich die Vorschrift im Netz nicht finden.
Ich finde diese Praxis auf den ersten Blick etwas suboptimal. Man durchläuft die Musterung, der Einplaner plant jemanden für den Dienstposten ein und dann muss man nochmal zu einer mehrtägigen Untersuchung wo dann wieder alles verworfen werden kann wegen fehlender Tauglichkeit für die Verwendung. Das kann man doch sicher auch besser machen oder?
Ich meine bei Bewerbern die Piloten oder Bordpersonal werden wollen könnte ich es ja noch verstehen, aber für Personal, welches ausschließlich am Boden im Stuhl sitzt, weniger.
In der Vorschrift A1-831/0-4000 konnte ich für Besondere Fahr-, Steuer-, und Überwachungstätigkeiten besondere Anforderungen an das Seh- und Hörvermögen finden, welche bereits bei der Musterung mit getestet wurden. Deshalb wäre es interessant zu sehen welche weiterführenden Anforderungen für die WFV III noch zu erfüllen sind.
Du hast möglicherweise die letzten beide Sätze nicht gelesen:
ZitatDas ist für diese Personengruppe nicht ganz so umfangreich wie bei einer WFV III.
Ob da bereits bei der Musterung diese Dinge mitgetestet wurden, weiß ich nicht, das müsste das KarrC Bw wissen.
Zitat von: Ralf am 26. Dezember 2018, 10:08:22
Du hast möglicherweise die letzten beide Sätze nicht gelesen:
ZitatDas ist für diese Personengruppe nicht ganz so umfangreich wie bei einer WFV III.
Ob da bereits bei der Musterung diese Dinge mitgetestet wurden, weiß ich nicht, das müsste das KarrC Bw wissen.
Ja okay, Asche über mein Haupt ;D
Der Einplaner müsste das ja wissen ob da nochmal eine Untersuchung anstehen wird oder eben dann beim KC nachfragen.
Die Ärztin die mich gemustert hat wusste ja für welche Verwendungen ich mich beworben habe und da hätte sie doch sicher gewusst und gesagt wenn da noch weitere Untersuchungen nötig wären. Also das ist meine naive Vorstellung 😀
Es sollte Ihre naive Vorstellung sein, dass Sie genau das tun, was Ihnen gesagt wird. Auf eine ärztliche Untersuchung kann man sich nur so vorbereiten: Die eventuell vorhandenen ärztlichen Unterlagen aus den letzten 5 Jahren mitbringen und bei einer Befragung zur Anamnese nichts verschweigen, beschönigen oder lügen.
Oh damit habe ich gar kein Problem.
Mir geht es eher um die Systematik des Ganzen.
Jemand bewirbt sich auf eine Verwendung wird gemustert und für tauglich befunden. Dann wird er eingeplant, tritt seinen Dienst an, freut sich also verständlicherweise, dass es endlich losgeht. Dann geht es in die AGA, auf die Unteroffziers- bzw. Feldwebellehrgänge. Dann wenn die verwendungsspezifischen Lehrgänge anstehen muss man wieder zu einer Untersuchung die höhere Anforderungen setzt als die Musterung, und an dieser könnte man dann scheitern. Also nach ca 9-12 Monaten aus der Traum. Dann muss umständlich nach einer neuen Verwendung gesucht werden, bei passender Tauglichkeit. Man muss privat umplanen, ist evtl dann in einer Verwendung für die man wenn man es vorher gewusst hätte, nicht unterschrieben hätte, oder es kommt sogar ein Dienstunfähigkeitsverfahren. Im Sinne des Dienstherren kann sowas schon alleine was die Kosten angeht nicht sein.
Man möge mich nicht falsch verstehen, ich bin kerngesund und mache mir da auch keine Sorgen, wurde D2 gemustert, nur stellt sich mir die Frage ob das dann auch für die angestrebte Verwendung ausreicht, und vor allem ob es allgemein nicht sinnvoller wäre diejenigen die sich auf Verwendungen mit höheren Anforderungen bewerben nicht gleich gesondert in den entsprechenden Einrichtungen zu untersuchen. Dann wissen alle Seiten direkt was los ist und es gibt keine späteren Überraschungen.
Also, um es verständlich zu beschreiben: Der Dienstherr, also die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Verteidigung ermächtigt eine nachgeordnete Behörde, mithin das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, mit der Prüfung von Bewerbungen. Die ärztliche Untersuchung bei der "Musterung" (besser: Eigungsfeststellung) beinhaltet grundlegende Funktionstests, eine genaue Anamnese und eine körperliche Untersuchung. Anhand der festgestellten Befunde wird anhand einer Matrix eine Vorauswahl möglicher Verwendungen getroffen. Diese beinhaltet auch immer Verwendungen, zu denen weitere ärztliche Untersuchungen möglicherweise nötig werden (z.B. Taucher, Kraftfahrer, Borddienst). Der Dienstherr verlässt sich auf die ärztliche Entscheidung, welche sehr wenig Ermessensspielraum bietet sic!.
Also, falls es so sein sollte, dass im Rahmen der weiteren Testung und Auswahl NACH einer Einstellung eine Verwendungsunfähigkeit für eine angestrebte Laufbahn resultiert, wird die Personalführende Dienststelle nach pflichtgemäßem Ermessen eine Überführung in eine andere Verwendung prüfen und dies dem Kandidaten oder dem Rekruten umgehend mitteilen.
Der Unsicherheitsfaktor Mensch ist hier auf sehr vielen Ebenen maßgeblich:
- Der Kandidat
- Der Arzt
- Der Personalbearbeiter
- Derjenige, de dem Personalbearbeiter das pflichtgemäße Ermessen aufgebürdet hat
- Unser parlamentarisches System
- Diverse Horden von Politikern
Jetzt zufrieden?
ZitatDann wenn die verwendungsspezifischen Lehrgänge anstehen muss man wieder zu einer Untersuchung die höhere Anforderungen setzt als die Musterung, und an dieser könnte man dann scheitern.
Nein, das wird vor der Einstellung geprüft.
Es gibt bei den OA konditionierte Bescheide, wenn es mit der Terminsetzung sehr eng wird und der Bewerber auch einen Alternativwunsch angibt, Bspw. Bewerbung für den FlgDst und wenn es nicht klappt TDst. Das ist aber eine gnz andere Hausnummer, weil die Eignungsfeststellung da aus 3 Phasen besteht.
- MKF I/II
- EK
- Überleben auf See
- usw.
Wird NICHT vor der Einstellung geprüft. Und da er sich hier eindeutig auf den EinsFüDst bezieht, habe ich die Regularien für den FlgDst außen vor gelassen, weil dies hier nicht maßgeblich ist und nur zu einer unnötigen Verkomplizierung beiträgt.
Zitat von: Ralf am 26. Dezember 2018, 12:33:47
ZitatDann wenn die verwendungsspezifischen Lehrgänge anstehen muss man wieder zu einer Untersuchung die höhere Anforderungen setzt als die Musterung, und an dieser könnte man dann scheitern.
Nein, das wird vor der Einstellung geprüft.
Es gibt bei den OA konditionierte Bescheide, wenn es mit der Terminsetzung sehr eng wird und der Bewerber auch einen Alternativwunsch angibt, Bspw. Bewerbung für den FlgDst und wenn es nicht klappt TDst. Das ist aber eine gnz andere Hausnummer, weil die Eignungsfeststellung da aus 3 Phasen besteht.
Die Frage zu diesem Thema kamen mir deshalb auf, weil hier im Forum jemand geschrieben hatte, dass er erst nach der AGA und den Lehrgängen zur Untersuchung nach Erndtebrück musste. Das hatte mich einfach sehr verwundert.
@ Andi8111
Danke für die Erklärung, doch geht das an den Thema vorbei.
Ich speziell musste mich gezielt für maximal drei Verwendungen bewerben weil ich über 29 bin und eine Berufsausbildung habe. Bei würde wurde also nicht geguckt was ich machen könnte, sondern gezielt ob ich für die von mir ausgesuchten Verwendungen tauglich bin. Die Ärztin die mich untersucht hatte hat im Gespräch darauf auch von sich aus Bezug genommen und gesagt dass das was ich machen möchte kein Problem sei. Von weitern Untersuchungen kein Wort. Man geht nun mit einem guten Gefühl raus. Freut sich auf das psychologische Gespräch und den Einplaner und noch mehr auf den Dienstantritt, aber dann liest man, dass es da doch noch eine weitere Untersuchungen geben soll, bei der alles wieder revidiert werden kann. Ist es nicht nachvollziehbar, dass eine solche Praxis verunsichernd ist und objektiv betrachtet auch ineffizient? Wie du richtig gesagt hast, werden die Unterlagen zur Bewerbung begutachtet und eingeordnet. In diesem Prozess wäre es doch effektiver bei Personen, die sich auf Verwendungen bewerben, die höhere Anforderungen an die Gesundheit setzen, auch eine einmalige gesonderte Untersuchung durchzuführen, sogar schon im Vorfeld vom KC. Für das weitere Prozedere im KC wäre das nämlich nicht beeinträchtigend sondern sogar entlastend. Wer nämlich dann die entsprechend angestrebte Tauglichkeit für die Verwendung bekommt, muss nicht mehr zur Musterung ins KC. Dieses hat dann weniger Arbeit.
Worauf ich einfach hinaus möchte ist, dass in solchen Fällen eine einfache Musterung in meinen laienhaften Augen überflüssig ist, weil das gleiche, nur etwas verschärfter nochmal untersucht wird.
Als Beispiel: wenn ich schlecht sehe dann gehe ich doch zum Augenarzt und lasse mich nicht von meinem Hausarzt untersuchen der dann sagt: ,,so und jetzt nochmal zum Augenarzt".
Ich finde einfach, dass man da etwas im Sinne alle Beteiligten verbessern könnte.
Ich gebs auf....
Zitat von: Andi8111 am 26. Dezember 2018, 14:11:25
Ich gebs auf....
Ich verstehe auch nicht warum du so gereizt reagierst?
Es ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass in solchen speziellen Fällen die gleiche Arbeit zweimal gemacht wird. Effizient wäre es wenn jemand der sich für solche besonderen Verwendungen bewirbt, einmal dementsprechend untersucht wird. Mit den Ergebnissen daraus kann man dann auch die Tauglichkeit für andere Verwendungen ermitteln die eben zb keine WFV I-III erfordern.
Der logische Schluss ist doch einfach, wer die hohen Anforderungen erfüllt erfüllt auch die niederen, warum also dann erst die niederen testen und dann erst die höheren?
Weil alles nur nach Bedarf getestet wird und nach der Wahrscheinlichkeit, nach dem Grundprogramm doch noch auf Befunde zu stoßen, die eine Verwendungsfähigkeit ausschließen. Trauen Sie den Annahmeärzten der Bundeswehr bitte etwas mehr zu. Diese sind in der Regel jahrelang damit beschäftigt, solche Befunde zu erkennen.
(Und das können die sogar noch besser als ich...)
Zitatzur Untersuchung nach Erndtebrück
Es wäre mir neu, dass es eine Untersuchung in Erndtebrück gibt.
ZitatWorauf ich einfach hinaus möchte ist, dass in solchen Fällen eine einfache Musterung in meinen laienhaften Augen überflüssig ist, weil das gleiche, nur etwas verschärfter nochmal untersucht wird.
ZitatDer logische Schluss ist doch einfach, wer die hohen Anforderungen erfüllt erfüllt auch die niederen, warum also dann erst die niederen testen und dann erst die höheren?
Wenn man den von dir vorgeschlagenen Weg gehen würde, also bspw. alle Bewerber für den FlgDst erst verschärft dafür untersuchen würde, müsste man die entsprechenden Prüfkapazitäten, Simulatoren, MRT, speziell geschulte Prüfpsychologen, Fachärzte etc. vorhalten. D.h. dass alle Bewerber erst einmal die Phase I, einen bestimmten Computertest (und meinetwegen auch den normalen CAT) machen und dann
2 x für je eine Woche für die PH II und III getestet werden. Das bei über 30.000 Bewerben nur für Msch bis Fw und nochmal rd. 10.000 für Offizier? Wofür so eine Zeit- und Geldverschwendung?
Was daran einfacher sein soll, weiß ich nicht. Es macht durchaus Sinn, erst einmal die normale Musterung durchzuführen, weil dort bereits recht viele rausfliegen, denn dabei kann man durchaus auch schon gewisse medizinische Dinge feststellen, die per se zu einem Ausschluss für den FlgDst führen.
Das hat nun nichts mit der kleinen WFV zu tun, die bspw. Bordbesatzungen (Lufttransportbegleiter, Bordsicherungssoldaten o.ä.) durchlaufen. Erstens wird da keine komplette Musterung durchgeführt, sondern spezielle Dinge für die Verwendung begutachtet und zweitens muss die Erstbegutachtung am ZentrLuRMedLw durchgeführt werden, so wollen es die Luftfahrtrichtlinien. Und wenn man dafür nicht vorher schon aussiebt, dann müsste man wohl überall an jedem KarrC Bw eine Zweigstelle des ZentrLuRMedLw ausbringen.
Es ist um einiges günstiger und kostet für beide Seiten weniger Zeit, wenn man zuerst eine normale Musterung durchführt.
@ Ralf
In einem anderen Thread hier schrieb jemand, dass er nach Erndtebrück zur Untersuchung musste. Das war mir zu dem Zeitpunkt auch neu.
Deinem Argument bezgl. der Kapazitäten kann ich zustimmen. Das wäre natürlich schon eine andere Belastung. Jedoch spreche ich hierbei einfach nur von der ärztlichen Untersuchung. MRT, Simulatoren, etc kommen laut der einschlägigen Vorschriften nicht bei WVF III dran, höchstens bei augenscheinlichem Krankheitsbild oder entsprechender Vorgeschichte.
Meine Überlegung war einfach, dass es effizienter wäre die Bewerber die später sowieso zu einer spezielleren Untersuchung müssen, gesonderte genau dafür ärztlich untersuchen zu lassen.
Den CAT Test könnte man dann ja wie gehabt im KC machen und dann ggf noch weitere Comptertest. Diese bündeln in meinen nicht solche Ressourcen und Kapazitäten wie eine medizinsiche Untersuchung.
Wer also medizinisch für tauglich befunden wurde, je nachdem wofür er sich beworben hat, könnte dann in die weitern Test kommen.
Ich kenne nicht die jährlichen Bewerberzahlen, aber glaube du meinst mit deinen Zahlen die Bewerber insgesamt und nicht diejenigen die eine besondere Verwendungsfähigkeit benötigen. Oder?
Während meiner Musterung ist nur einer rausgeflogen weil er den Drogen im Urin hatte.
Du hast mich überzeugt:-D so betrachtet wäre es nicht sinnvoll wie ich es erst gedacht habe.
Doch ein wenig Verbesserungsbedarf sehe ich dennoch: Kommunikation.
Ich muss wie gesagt noch zum Psychologen und den Einplaner.
Leider wurde oder wird das ganze Prozedere bzgl der WFV III bisher nicht kommuniziert. Der Karriereberater hatte mir eine Beschreibung der Verwendung ausgedruckt, darauf war auch keine Rede davon. Bei der Musterung hat auch keiner etwas dazu gesagt. Vielleicht kommt das noch, aber würde ich nicht so aktiv nach Infos, insbesondere hier in diesem Forum suchen, an dieser Stelle an ein großes Kompliment, wüsste ich davon nichts. So ergeht es sicherlich auch anderen.
Sprich nicht immer von der WFV III, du brauchst dafür nicht die komplette WFV III, deswegen ja auch mein Hinweis, dass das ggf. schon im KarrC Bw mitgemacht wurde. Deswegen findet wahrscheinlich auch keine "Kommunikation" statt, weil das automatisch geht. Achtung: Vermutungen meinerseits. Kann dir aber letztendlich nur das KarrC Bw beantworten. Von daher könnte dein Informationsbedürfnis ggf. dich eher verrückt gemacht haben, als dass es geholfen hat.
Die WFV I-III muss zwingend am ZentrLuRMedLw gemacht werden. Das wird auch den entsprechenden Bewerbern nach der normalen Musterung mitgeteilt, weil dann die Terminvereinbarung stattfindet.
Zitat von: Ralf am 26. Dezember 2018, 17:16:48
Sprich nicht immer von der WFV III, du brauchst dafür nicht die komplette WFV III, deswegen ja auch mein Hinweis, dass das ggf. schon im KarrC Bw mitgemacht wurde. Deswegen findet wahrscheinlich auch keine "Kommunikation" statt, weil das automatisch geht. Achtung: Vermutungen meinerseits. Kann dir aber letztendlich nur das KarrC Bw beantworten. Von daher könnte dein Informationsbedürfnis ggf. dich eher verrückt gemacht haben, als dass es geholfen hat.
Die WFV I-III muss zwingend am ZentrLuRMedLw gemacht werden. Das wird auch den entsprechenden Bewerbern nach der normalen Musterung mitgeteilt, weil dann die Terminvereinbarung stattfindet.
Ja du hast da Recht. :-D ich werde es einfach abwarten müssen. Probleme sehe ich, nun da ich die Anforderungen kenne, keine.
Dennoch vielen Dank für die Informationen und die Diskussion.
Zitat von: Ralf am 26. Dezember 2018, 17:16:48
Sprich nicht immer von der WFV III, du brauchst dafür nicht die komplette WFV III, deswegen ja auch mein Hinweis, dass das ggf. schon im KarrC Bw mitgemacht wurde. Deswegen findet wahrscheinlich auch keine "Kommunikation" statt, weil das automatisch geht. Achtung: Vermutungen meinerseits. Kann dir aber letztendlich nur das KarrC Bw beantworten. Von daher könnte dein Informationsbedürfnis ggf. dich eher verrückt gemacht haben, als dass es geholfen hat.
Die WFV I-III muss zwingend am ZentrLuRMedLw gemacht werden. Das wird auch den entsprechenden Bewerbern nach der normalen Musterung mitgeteilt, weil dann die Terminvereinbarung stattfindet.
Ist das eigentlich immer noch aktuell? Bin geplant als Flugberaterfeldwebel, Aufforderung zum Dienstantritt 1.10. Bisher keinerlei Erwähnung, geschweige denn einen Termin für die WFV III...
::) Lies bitte noch einmal den Absatz und dann überlege, ob deine Frage Sinn macht.
Zitat von: Phantomphlyer am 14. August 2019, 21:57:27
Zitat von: Ralf am 26. Dezember 2018, 17:16:48
Sprich nicht immer von der WFV III...
Ist das eigentlich immer noch aktuell? Bin geplant als Flugberaterfeldwebel, Aufforderung zum Dienstantritt 1.10. Bisher keinerlei Erwähnung, geschweige denn einen Termin für die WFV III...
Um @Ralf zu ergänzen ... und das Thema WFV "abzuhaken"...
Personal, das den Bereichen
Militärischer Flugdatenbearbeitungs-, Fluginformations-, Flugberatungsdienst und/oder flugsicherungstechnischen Dienst
zugeordnet ist ...
...erhält eine Verwendungsfähigkeitsuntersuchung ... keine WFV
,,Verwendungsfähigkeit für den militärischen Flugdatenbearbeitungs-, Flugberatungs- und/oder flugsicherungstechnischen Dienst"
Die Erstuntersuchung wird i.d.R. am ZentrLuRMedLw durchgeführt.
Ggf. gibt es hier Abweichungen bei der Einstellung ungedienter Bewerber beim KC/AC ? Untersuchung ggf. schon dort ?
Deshalb @Phantomphlyer ... KC anrufen und nachfragen.
Hm.
Du hattest doch geschrieben "Die WFV I-III muss zwingend am ZentrLuRMedLw gemacht werden. Das wird auch den entsprechenden Bewerbern nach der normalen Musterung mitgeteilt, weil dann die Terminvereinbarung stattfindet."
Dementsprechend war ich davon ausgegangen, dass der Termin für die WFVIII gleich nach der Eignungsuntersuchung am KarrC gemacht wird. Das ist aber nun schon ca. ein Jahr her und inzwischen habe ich die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten und es geht in 6 Wochen los. Ich habe aber bis jetzt von offizieller Stelle noch nichts von einer WFV gehört. Das wundert mich ein bisschen.
@LwPersFw: Das kann ich mir schwer vorstellen. Die Untersuchung lag vor dem Einplaner und eine entsprechende Stellenauswahl war da noch nicht getroffen. Eigentlich ging es da eher in Richtung Stabsdienst...
DU MACHST KEINE WFV!!!!!
Schrei mich doch nicht so an. Hat sich das geändert? In einem Thread aus 2017 hast du auf die Frage "was kommt als Flugberaterfeldwebel auf einen zu? Welche Wehrfliegerverwendungsfähigkeit bekommt man und wie sehen die Tests dazu aus?" noch mit WFV III geantwortet. Nunja, wie dem auch sei. Ich harre der Dinge, die da kommen. Wird schon werden. Danke für die freundliche Auskunft...
Lesen Sie hier eigentlich noch verstehend mit, was so geschrieben wird? Ich habe da meine Zweifel ... und vermutlich nicht nur ich.
Ich war vor kurzem zu dieser Untersuchung in Fürstenfeldbruck, gleiche Verwendung.
Das Ganze ging morgens um 0630 los und ca. 14:30 war ich fertig.
Der Umfang ist erheblich größer als bei der Musterung, jedoch nicht so umfangreich wie bei den anderen WFV Stufen, wo man teilweise jeweils bis zu einer Woche dort ist.
Bei mir hat es auch nicht so lange mit dem Termin gedauert. Vorläufige Einplanung war im April und der Termin kam dann kurz danach und war einen Monat später angesetzt
Zitat von: Phantomphlyer am 15. August 2019, 07:46:35
@LwPersFw: Das kann ich mir schwer vorstellen. Die Untersuchung lag vor dem Einplaner und eine entsprechende Stellenauswahl war da noch nicht getroffen. Eigentlich ging es da eher in Richtung Stabsdienst...
Ich habe ja nur eine Vermutung aufgestellt... in der Praxis kann es immer einmal Abweichungen geben...
Denn das Grundsätzliche nannte ich ja auch:
Zitat von: LwPersFw am 15. August 2019, 07:42:27
,,Verwendungsfähigkeit für den militärischen Flugdatenbearbeitungs-, Flugberatungs- und/oder flugsicherungstechnischen Dienst"
Die Erstuntersuchung wird i.d.R. am ZentrLuRMedLw durchgeführt.
Und dies wurde ja bestätigt:
Zitat von: Rekrut84 am 15. August 2019, 08:49:24
Ich war vor kurzem zu dieser Untersuchung in Fürstenfeldbruck, gleiche Verwendung.
Also ... da jetzt schon Mitte August ist ... KC anrufen und nachfragen ... anstatt
Zitat von: Phantomphlyer am 15. August 2019, 08:26:32
Ich harre der Dinge, die da kommen. Wird schon werden.
,,Verwendungsfähigkeit für den militärischen Flugdatenbearbeitungs-, Flugberatungs- und/oder flugsicherungstechnischen Dienst"
vs
"WFV I bis III"
Die Untersuchungsinhalte sind nahezu identisch ... deshalb sprechen Viele auch bei diesen Verwendungen von der Durchführung der WFV...
Wie man das Kind nennt ist letztlich für den Bewerber egal ... Dieser muss nur wissen:
1. Er muss noch zu einer speziellen med. Untersuchung
2. Wann und Wo ist diese ?
Und die Ansprechstelle dafür ist das KC, wenn nicht rechtzeitig vor Einstellung die Einplanung dafür kommt.
Dazu möchte ich noch ergänzen, dass es offensichtlich Unterschiede zwischen der WFV III und der Verwendungsfähigkeit gibt.
Man läuft an dem Tag mit einem verschlossnen Koffer von Arzt zu Arzt. Außen ist ersichtlich was untersucht wird, zb WFV III und welche Stationen noch erledigt werden müssen.
Bei mir hatte man fälschlicherweise WFV III angebracht was dann bei einer Station für Verwirrung gesorgt hat, weil dann für den Flugberatungsdienst untypische Untersuchung gemacht werden Sollten. Als der Fehler erkannt wurde, bekam ich dann den Zettel Flugberatungsdienst und alles ging reibungslos weiter.
Zitat von: Rekrut84 am 15. August 2019, 18:21:13
Dazu möchte ich noch ergänzen, dass es offensichtlich Unterschiede zwischen der WFV III und der Verwendungsfähigkeit gibt.
Das hatte ich doch geschrieben... egal ob WFV I / II / III ... sie haben
nichts mit der Verwendungsfähigkeitsuntersuchung zu tun !
Irgendwann hier einmal im Forum - auch von mir gemachte - Äußerungen in Verbindung zur WFV sind hinfällig.
Denn sowohl @Ralf, als auch ich haben dies nur getan, weil die Untersuchungsinhalte ähnlich sind...
Aber ... wie zu sehen ... führt dies nur zu Verwirrungen...
Und deshalb ist hier jetzt auch zu ... bevor noch zig mal von WFV geredet wird...
Grundsätzlich gilt
Zitat von: LwPersFw am 15. August 2019, 07:42:27
Personal, das den Bereichen
Militärischer Flugdatenbearbeitungs-, Fluginformations-, Flugberatungsdienst und/oder flugsicherungstechnischen Dienst
zugeordnet ist ...
...erhält eine Verwendungsfähigkeitsuntersuchung ...
,,Verwendungsfähigkeit für den militärischen Flugdatenbearbeitungs-, Flugberatungs- und/oder flugsicherungstechnischen Dienst"
Die Erstuntersuchung wird am ZentrLuRMedLw durchgeführt.