Sehr geehrte Kameraden,
hoffe ihr hattet schöne Feiertage. Ich komm auch schon zu meiner Frage. Ich (SaZ) wurde kurz vor Weihnachten angesprochen, ob ich einspringen könnte in der Stadt als Weihnachtsmann verkleidet Süßigkeiten an Kinder zu verteilen. Ihr ursprünglicher Weihnachtsmann sei kurzfristig abgesprungen. Ich hab ohne zu überlegen zugestimmt und war ca. 5 Std im Kostüm verkleidet in der Stadt.
Nun habe ich gerade einen Personenbogen + Bankdaten ausgefüllt und irgendwie fragt sich gerade mein Verstand ob das überhaupt alles rechtens war was ich gemacht habe. Denn ich habe ja Geld verdient mit einer Tätigkeit.
Das ganze war natürlich eine einmalige Sache und es herrscht kein Arbeitsvertrag.
Habe ich gegen irgendwas verstoßen oder bin ich meldepflichtig?
Melden Sie das nach den Feiertagen. Natürlich ist das eine Nebentätigkeit und es bestand auch ein Arbeitsvertrag (mündlich oder durch schlüssiges Verhalten).
Aber es ist ja vernünftig erklärbar und daher sollte sich kein Problem ergeben.
Sie können sich gerne mal hier belesen:
https://www.buzer.de/gesetz/2246/a31656.htmDarüber hinaus gibt es natürlich noch Dienstliche Vorschriften und Regelungen.
Ansonsten so verfahren wie von wolverine bereits geschrieben.
Meine ganz eigene persönliche Meinung dazu ist folgende: Wenn ich einspringe um Süßigkeiten an Kinder zu verteilen dann verzichte ich auf den Lohn dafür.
Oder man spendet den Lohn demonstrativ...
Wenn das ein kommerzieller Auftraggeber war, der die Süßigkeiten als Werbemaßnahme unters Volk bringen ließ, muss das letzte Glied in der Kette nicht umsonst arbeiten. Demonstrative Spenden sind zwar besser als gar keine Spenden, aber meist wird dann nur eine Erwartungshaltung bedient.
Außerdem hat danach nun einmal keiner gefragt.