Guten Tag Kameraden,
ich frage mich Folgendes:
1. Wenn man privat gebrauchte Dinge (Fernseher, Bücher...) bei Ebay verkauft, ist das dann eine Nebentätigkeit?
2. Wie sieht es aus, wenn man Mitfahrer (z.b. über Blablacar) mitnimmt und sich einen Beitrag zu den Fahrtkosten erstatten lässt (...wenn man drei Mitfahrer mitnimmt, kann man fast das doppelte der tatsächlichen Spritkosten bekommen)?
3. Wie ist die Sache mit privaten Geldgeschenken, Gewinnspielgewinnen, Paybackpunkten etc. (ohne dienstlichen Bezug)?
4. Trading-Gewinne und Vermietungs-Gewinne sind keine Nebentätigkeit, die Publikation von Büchern schon, richtig?
Ich finde leider keine passende Vorschrift.
MfG, Daniel
A-1400/12 "Nebentätigkeiten"