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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Warwick am 03. Januar 2019, 14:48:35

Titel: Wann ist privates "Geld-verdienen" eine Nebentätigkeit?
Beitrag von: Warwick am 03. Januar 2019, 14:48:35
Guten Tag Kameraden,

ich frage mich Folgendes:

1. Wenn man privat gebrauchte Dinge (Fernseher, Bücher...) bei Ebay verkauft, ist das dann eine Nebentätigkeit?

2. Wie sieht es aus, wenn man Mitfahrer (z.b. über Blablacar) mitnimmt und sich einen Beitrag zu den Fahrtkosten erstatten lässt (...wenn man drei Mitfahrer mitnimmt, kann man fast das doppelte der tatsächlichen Spritkosten bekommen)?

3. Wie ist die Sache mit privaten Geldgeschenken, Gewinnspielgewinnen, Paybackpunkten etc. (ohne dienstlichen Bezug)?

4. Trading-Gewinne und Vermietungs-Gewinne sind keine Nebentätigkeit, die Publikation von Büchern schon, richtig?

Ich finde leider keine passende Vorschrift.

MfG, Daniel
Titel: Antw:Wann ist privates "Geld-verdienen" eine Nebentätigkeit?
Beitrag von: Andi8111 am 03. Januar 2019, 14:53:57
A-1400/12 "Nebentätigkeiten"