Guten Abend,
und zwar habe ich mich für die Laufbahn SaZ2 im Wehrdienst beworben und in Köln meine Eignung unter Beweis gestellt - nun stelle ich mir die Frage, wann ich mit einer Rückmeldung rechnen kann, da ich einen Einstellungstermin vom 1.3.19 angegeben habe und somit nicht einmal mehr 3 Monate bleiben für Rückmeldung, Einberufungsbescheid usw.
Leider auf Anruf auch wenig transparent, man sagte lediglich, dass sämtliche Bescheide im Januar rausgehen.
Weiß eventuell jemand über die Einstellungstermine in dieser Laufbahn Bescheid ? Da ich nun auch häufiger gelesen habe das auch die RoA im Heer am 1.7 ausschließlich einsteigen ?
Ich mache mir ein wenig sorgen, dass es so glatt gelaufen ist..
Beste Grüsse
Eine Einstellung als ROA i.W. zum 01.03. findet nicht statt. Die Einstellungstermine sind zum 01.07. und einige Teile der Lw zum 01.10.
Als i.W. nimmst du an der normalen Offz-Ausbildung teil und die beginnt nicht zum 01.03.
Das wundert mich, denn nach dem "Kurzvermerk über ein Informationsgespräch" auf welchem ich priorisieren sollte, stand eine Spalte "Heer SaZ2 Prio _ (Einstellung 1.3 / 1.6 / 1.8 / 1.9 / 1.12)"
In meinem Fall Priorität 1 mit entsprechender Einstellung am 1.3.
Mit dem Ziel SaZ3 würde Ihre Aussage übereinstimmen, dort sind sämtliche Einstellungen zum 1.7
Ich Frage nur, da ich bei meinem alten Arbeitgeber natürlich die gesetzliche Fristen einhalten muss und ich jeden Mittag mit einer Nachricht vom BAPersBw hoffe.
Genau dieser Annahme, Einstellung nur am 1.7, war ich nach einigem lesen auch, daher meine Verunsicherung.
Zitat... Ich Frage nur, da ich bei meinem alten Arbeitgeber natürlich die gesetzliche Fristen einhalten mus ...
Welche Fristen meinen Sie? Kündigungsfrist kann es nicht sein, weil Sie dem Kündigungsschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz unterliegen. Einfach mal einlesen.
Bloß nicht kündigen!
Ich will nicht ausschließen, dass das Heer Unterschiede bei der Einstellung zwischen ROA02 und 03 macht. Mir ist der normale Ausbildungsgang der ROA im Heer geläufig. Da die anderen TSK da auch keine Unterschiede zwischen 02 und 03 machen, sollte es mich wundern. Will ich aber auch nicht ausschließen.
Zur Eingangsfrage kann ich folgendes sagen:
Ausbildungsgang ROA i.W. Heer SaZ 2 -> Einstellungstermine März; Juni; August; September; Dezember
Ausbildungsgang ROA i.W. Heer SaZ 3 -> Einstellungstermin 01.07
So steht es auf meinen Zetteln die ich im August `18 in Köln bekommen habe.
Zum Thema "Bloß nicht kündigen!" würde mich interessieren, wieso nicht? Ist das ganze nicht wie ein "normaler" Arbeitgeberwechsel anzusehen? Eine Eignungsübung ist das ja nicht. Stehe nächsten Monat genau vor diesem Problem, deshalb ist die Frage für mich elementar wichtig.
Deswegen: https://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/BJNR002930957.html
Was ist denn, wenn du den Widerruf ziehst? Dann stehst du ohne Beschäftigungsverhältnis dar.
Nein, das ist kein "normaler" Arbeitgeberwechsel. FWDL, egal mit welcher Verpflichtungszeit, sowie SaZ mit einer auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzten Dienstzeit unterliegen den Regelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen, erlischt automatisch dieser Schutz. Einfach mal das Gesetz lesen (oder im Forum mit dem Begriff suchen).
Eignungsübende unterliegen nicht dem ArbPlSchG sondern dem Eignungsübungsgesetz. Da gelten etwas andere Festlegungen.
Danke Ihnen beiden für die Antworten. Habe mich nochmals in das Gesetz eingelesen. Allerdings werde ich daraus nicht ganz schlau.
In meinem Fall wäre es ROA SaZ3 i.W.
Greift das ganze dann trotzdem obwohl > 2 Jahre festgesetzter Dienstzeit?
ZitatWas ist denn, wenn du den Widerruf ziehst? Dann stehst du ohne Beschäftigungsverhältnis dar.
Stimmt schon. Ich dachte das wäre dann "persönliches Pech".. Wenn ich einen neuen Job beginnen würde und nach bspw. 4 Monaten feststellen würde, dieser gefällt mir doch nicht, könnte ich auch nicht einfach wieder in den alten Job zurück.. Aber um so besser wenn es so ist.
Die Dienstzeit wird zuerst auf 6 Monate festgesetzt und dann verlängert.
SaZ 3 ist nur die Verpflichtungszeit. Durch die Bundeswehr wird die Dienstzeit dann stufenweise festgesetzt, zuerst auf 6 Monate (das hat aber nichts mit Ihrer Widerrufsfristvzu tun, das trifft nur zeitlich zusammen), dann bis zu Abschluß des nächsten Ausbildungsschrittes. Welcher das aktuell bei ROA SaZ3 ist weiß ich allerdings nicht. Es kann auch sein, dass Ihre Dienstzeit zum Ablauf der ersten 6Monate auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt wird.
edit: Autokorrektur editiert
Vielen Dank für die Aufklärung. Das heißt, das ArbPlSchG gilt in meinem Fall aufgrund der "zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit", korrekt? Blöde Frage, aber gilt es dann aber auch für die restlichen 2,5 Jahre?
Hatte mich schonmal telefonisch beim BAPersBW ROA nach meinem Problem erkundigt..(Müsste jetzt im Februar kündigen um die Kündigungsfrist zum 01.07 zu halten. Bescheide gibt es wphl aber erst im Mai.) Von einer Kündigung auf Verdacht wurde mir abgeraten, dafür wurde mir gesagt ich soll das ganze über einen Auflösungsvertrag machen.. Die hier aufgezeigte "einfachste" Möglichkeit wurde nicht erwähnt, was mich etwas stutzig machen, da ja etliche ROA SaZ3 i.W.`s es genau so handhaben müssten.. ???
Nein, nur wenn man unter 2 Jahre festgesetzt ist.
Zitat... Blöde Frage, aber gilt es dann aber auch für die restlichen 2,5 Jahre? ...
Einfach im Gesetz lesen. Der Kündigungsschutz gem. ArbPlSchG gilt, so lange die Dienstzeit
auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde.
@Rapax
Es wird sich um den gleichen Zettel handeln, wie ich ihn ausgefüllt habe.
Auch deckt sich die Aussage mit Versendung der Bescheide - 2 Monate vor gewünschtem Dienstantritt.
In die betreffenden Gesetzestexte werde ich mich einlesen und freue mich auf einen --hoffentlich-- positiven Bescheid BAPersBW in meinem Briefkasten.
Ich Bedanke mich für eure Beiträge.
Jetzt verstanden, danke ihnen Ralf, KlausP und F_K.
Hat jemand ROA i.W. SaZ3 gemacht und kann mir zufällig sagen wie es diesbezüglich bei ihm ablief?
Mich würde nämlich interessieren wie es sich nach den 6 Monaten, wenn das ArbPlSchG nicht mehr greift, weiter verhält. Ein Arbeitgeber wird mich ja sicherlich nicht 2,5 Jahre freiwillig weiterbeschäftigen, ohne was von mir zu haben..
Bei Festsetzung der Dienstzeit auf 3 Jahre endet das Arbeitsverhältnis - fertig ist die Laube, keine Kündigung notwendig.
Zitat von: Ralf am 05. Januar 2019, 21:34:33
Eine Einstellung als ROA i.W. zum 01.03. findet nicht statt. Die Einstellungstermine sind zum 01.07. und einige Teile der Lw zum 01.10.
Als i.W. nimmst du an der normalen Offz-Ausbildung teil und die beginnt nicht zum 01.03.
Zitat von: Rapax am 06. Januar 2019, 13:49:26
Zur Eingangsfrage kann ich folgendes sagen:
Ausbildungsgang ROA i.W. Heer SaZ 2 -> Einstellungstermine März; Juni; August; September; Dezember
Ausbildungsgang ROA i.W. Heer SaZ 3 -> Einstellungstermin 01.07
So steht es auf meinen Zetteln die ich im August `18 in Köln bekommen habe.
Was ist denn nun richtig ?
Gibt es dazu aktuellere Erkenntnisse ?
Mir hat man in Köln gesagt, dass ROA(2) nur zum 1.7., bei der Lw auch zum 1.10. ginge.
Einstellungstermine März; Juni; August; September; Dezember sind meines Erachtens nur für Mannschaften und Uffz..
Wenn der User Rapax schreibt, dass es auf seinem Zettel für das Heer so steht, ist davon auszugehen, dass das Heer nunmehr auch solche Dienstantritte anbietet.
Zitat von: Ralf am 27. Januar 2019, 13:55:26
Wenn der User Rapax schreibt, dass es auf seinem Zettel für das Heer so steht, ist davon auszugehen, dass das Heer nunmehr auch solche Dienstantritte anbietet.
Der Zettel von @Rapax stammt aus dem August 18.
Meine Informationen aus Köln stammen aus dem November 18 und decken sich - wie ausgeführt - nicht mit denen von @Rapax.
Auf den offziellen Seiten der Bundeswehr findet sich zum Thema leider nichts.
Eventuell kann ja ein ROA(2) etwas zum Thema schreiben, der tatsächlich zu einem anderen Termin als der 1.7. eingestellt wurde.
Zitat von: Mirko H. am 27. Januar 2019, 18:02:52
Eventuell kann ja ein ROA(2) etwas zum Thema schreiben, der tatsächlich zu einem anderen Termin als der 1.7. eingestellt wurde.
Ich hätte auch ne Idee: Ruf doch einfach beim ACFüKrBw an und frag nach. Dann kannst du uns das Ergebnis mitteilen.
Zitat von: Ralf am 27. Januar 2019, 19:23:06
Ich hätte auch ne Idee: Ruf doch einfach beim ACFüKrBw an und frag nach. Dann kannst du uns das Ergebnis mitteilen.
Die hatte der TE auch. Mit folgendem Ergebnis:
Zitat von: Fritz 91 am 05. Januar 2019, 21:28:19
Leider auf Anruf auch wenig transparent, man sagte lediglich, dass sämtliche Bescheide im Januar rausgehen.
Deshalb der Thread und meine Nachfrage.
Ich habe beim BAPersBw angerufen - demnach würde mich die Auskunft aus Köln auch interessieren.
Zitat von: Mirko H. am 27. Januar 2019, 21:06:02
Zitat von: Ralf am 27. Januar 2019, 19:23:06
Zitat von: Fritz 91 am 05. Januar 2019, 21:28:19
Leider auf Anruf auch wenig transparent, man sagte lediglich, dass sämtliche Bescheide im Januar rausgehen.
Deshalb der Thread und meine Nachfrage.
Mit so einer Antwort würde ich mich nicht zufrieden geben. Wenn ich Zeit finde und einen erreiche, rufe ich da heute mal an.
Unter https://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/start/persfueres/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQjydDAwc3f2MjM3NPYwNDAz0wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxm2GqH6wfpR-VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQAs12xN/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TIB00AGN2377H3005
liegt ein aktuelles pdf-Dokument zum Thema Reserveoffizier.
Auf Seite 2 sind u.a. die Werdegänge von ROA SaZ2 und SaZ3 (Heer und SKB) aufgeführt.
Der SaZ2 macht zu Beginn keinen Offizieranwärterlehrgang (mit ausschliesslich OA u. ROA), sondern eine allgemeine Grundausbildung mit Mannschaften und UA. Diese AGA beginnt auch an den von @Rapax in Antwort #5 genannten Terminen (März; Juni; August; September; Dezember).
Zitat von: Ralf am 06. Januar 2019, 07:11:17
Ich will nicht ausschließen, dass das Heer Unterschiede bei der Einstellung zwischen ROA02 und 03 macht.
Ich jetzt auch nicht mehr.
Auf der letzten Seite des o.a. pdf-Dokuments ist eine Hotline-Nummer angegeben. Die habe ich angerufen.
Dort bekam ich die Auskunft, dass eine Einstellung einmal im Quartal erfolge, ergo vier mal pro Jahr.
Das deckt sich nicht mit den Terminen, die @Rapax genannt wurden.
Eventuell auch unglücklich ausgedrückt und die viermal im Jahr sind die von Rapax genannten Termine.
Was mich nur wundert, es scheint eine reguläre Rekrutenkompanie zu sein - diese beginnen faktisch jedes Quartal.
Allerdings dürfte es sich die Tage herausstellen, mit dem Versand der Zu/Absagen.
Zitat... Was mich nur wundert, es scheint eine reguläre Rekrutenkompanie zu sein - diese beginnen faktisch jedes Quartal. ...
Im Heer beginnen sie sogar bis zu 10x im Jahr mit der Grundausbildung, also nicht nur zu Quartalsbeginn.
@Mirko H. schrieb ja auch:
Zitat... Der SaZ2 macht zu Beginn/b] keinen Offizieranwärterlehrgang (mit ausschliesslich OA u. ROA), sondern eine allgemeine Grundausbildung mit Mannschaften und UA. Diese AGA beginnt auch an den von @Rapax in Antwort #5 genannten Terminen (März; Juni; August; September; Dezember).
...
So langsam verdichtet sich die Lage. Ich kann auch was dazu beitragen:
Für ROA i.W. SaZ 02 beim Heer:
- 01.03.
- 01.06.
- 01.08.
- 01.09.
- 01.12.
Für ROA i.W. SaZ 03 beim Heer:
- 01.07.
Für ROA i.W. UTB Heer bei CIR und SKB:
- 01.01.
- 01.04.
- 01.07.
- 01.10.
Zitat von: Ralf am 28. Januar 2019, 18:08:22
So langsam verdichtet sich die Lage. Ich kann auch was dazu beitragen:
Sehr gut. Danke @Ralf.
@Fritz 91: Bitte informiere uns, wenn Du Post aus Köln bekommst !
Einen guten Tag allerseits!
Ich greife den Thread noch einmal auf, da sich mir zurzeit die selbe Frage stellt. Ihr seid ja zu der Einschätzung gekommen, dass SaZ 2 ROAs mehrmals im Jahr an genannten Terminen eingestellt werden. Hat sich diese Einschätzung bestätigt?
Ich danke im Voraus für die Mühe.
Viele Grüße
Max
Ja, es hat sich bestätigt.
Einstellungen (ROA2) erfolgen zu Beginn eines jeden Quartals.
Frage - kann jemand von den Personalern sagen, ob die Einstellung ROA i. W. immer noch quartalsweise möglich ist?
Zusatzfrage - welche Verwendungen sind zu welchen Einstellungsterminen möglich?
(Hintergrund: Interessent würde nach Abitur gerne reisen - daher wäre ein Einstellungstermin 1. 7. problematisch).
Zumindest in der Luftwaffe ist vorgesehen so schnell als möglich quartalsweise einen OAL zu starten. Ob bereits umgesetzt, kann ich nicht sagen.
Normale AGA soll sogar monatlich starten, um mit der Einstellung flexibeler zu werden.
Die Einstellungstermine für ROAs sind die selben wie für OAs auch!?
Das ist - wie eben gesagt- recht unterschiedlich je nach TSK.
Lw wird ab 2024 für alle OATrD auch monatliche Einstellungen (in kleinen Gebinden zulassen). Dann muss man die Ausbildung modular einsteuern. Man hat ja ein wenig Spielmasse mit GA, ggf. Grundpraktikum Studium und dem Offizierlehrgang.
Beim Heer mit der Basisausbildung Land (da geht der Weg ja gerade hin), mag das schon wieder anders aussehen.
Limitierend ist aber immer, dass natürlich auch eine Auflösung der Eignungsreihenfolge zeitlich reinspielt. Sich also im Februar zu bewerben und hoffen, im März eingestellt zu werden, wird wohl nicht immer klappen.
Lw ist auf jedenfall auch ein Einstieg zum 1. Okt möglich, ist ja auch regulärer DE für OA ohne Studium und ROA iW sind das ja auch.
Nein. OA (Laut webseite BW) Haupttermin 1. 7. (Aber auch 1. 8., 1.9., 1. 10.)
ROA (wobei Bedarf für 2024 noch nicht klar ist), laut Webseite nur 1. 7. - Laut neuer Weisung (also nicht Quartalsweise), wie hier für frühere Jahre dargestellt (Laut tel. Auskunft BA Pers von gerade).
Ich telefoniere aber Morgen nochmal, Frau Fw wollte sich informieren ...
Ergänzung:
@ Ralf - Danke für die Informationen, werden im Gespräch sehr helfen.
Kannst Du schon sagen, ob Luftwaffe wieder im Bereich Personal ROA benötigt?
(.. wäre für zukünftige Jura Studenten ja eine passende Sache).
Nein, neben Inf einmal Presse.
Pers wäre adW.