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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: TheManneken am 31. Mai 2006, 11:03:33

Titel: Zu wenig Netto ausgezahlt???
Beitrag von: TheManneken am 31. Mai 2006, 11:03:33
Hab heute mal wieder Geld bekommen und kriege fast die Krise! Ich kriege Brutto (da A4) 1570,- €. abzüglich Lohnsteuer Klasse 1 ca. 170,- € und Soli nochmal ungefähr 9 €. Keine Kirchensteuer! Mir müsste eigentlich ca. 1390 € netto bleiben, aber mir wurden nur 1275 ausgezahlt. Ich bin 19 und zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, d.h. die Stube kostet mich keine Abzüge, oder? Und das Verpflegungsgeld wird mir zusätzlich noch abgezogen, daran kann's also auch nicht liegen. Also, was kann das sein?
Titel: Re:Zu wenig Netto ausgezahlt???
Beitrag von: schlammtreiber am 31. Mai 2006, 11:08:15
Du kriegst einen schriftlichen Bescheid über Dein Gehalt, da steht das drauf.
Titel: Re:Zu wenig Netto ausgezahlt???
Beitrag von: Metatron79 am 31. Mai 2006, 11:24:59
Zitat von: schlammtreiber am 31. Mai 2006, 11:08:15
Du kriegst einen schriftlichen Bescheid über Dein Gehalt, da steht das drauf.
Eben, da steht ganz genau drin, wofür du wieviel zahlst. Wundere mich etwas.  ???

M
Titel: Re:Zu wenig Netto ausgezahlt???
Beitrag von: FschJgOffz am 31. Mai 2006, 11:29:40
Tag zusammen.

Also an Deiner Stelle würde ich, sofern sich die Abzüge nicht aus der Abrechnung klarstellen lassen, mal den Rechnungsführer Deiner Kp befragen. Der kennt sich sicher am Besten mit der ganzen Materie aus.

Glück ab
Titel: Re:Zu wenig Netto ausgezahlt???
Beitrag von: TheManneken am 31. Mai 2006, 11:37:37
Tja, das ist das Problem. Bin auf ZAW und die Abrechnungen schickt die WBV an meine Stammeinheit. Und die muss ich persönlich auf der Poststelle abholen. Ich kann nicht mal einen Kameraden schicken, der sie holt und mir erzählt, was drin steht. Ich müsste extra hinfahren.
Titel: Re:Zu wenig Netto ausgezahlt???
Beitrag von: madu am 01. Juni 2006, 08:59:12
Zitat von: TheManneken am 31. Mai 2006, 11:03:33
Ich bin 19 und zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, d.h. die Stube kostet mich keine Abzüge, oder?
doch..., die stube kostet dich abzüge...., das ist ein so genannter geldwerter vorteil, ein betrag X (weiß nicht genau wieviel das ist) wird dir auf dein brutto drauf gerechnet, versteuert und vom netto wieder abgezogen...
Titel: Re:Zu wenig Netto ausgezahlt???
Beitrag von: Metatron79 am 01. Juni 2006, 09:41:07
Zitat von: TheManneken am 31. Mai 2006, 11:37:37
Tja, das ist das Problem. Bin auf ZAW und die Abrechnungen schickt die WBV an meine Stammeinheit. Und die muss ich persönlich auf der Poststelle abholen.
Normalerweise wird die nachgeschickt, oder?  ???  Ich hab meine mal auf einem 2 Wochen Lehrgang bekommen, weil ich zum Monatswechsel dort war. Klär das mal mit deiner Stammeinheit, kann ja nicht sein das du deine dienstliche Post selbst abholen musst.

M
Titel: Re:Zu wenig Netto ausgezahlt???
Beitrag von: Andi am 01. Juni 2006, 17:33:22
Richtig, das was da fehlt sind die Kosten für die Unterkunft - die fehlen bei jedem der zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist.

Gruß Andi