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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lehre- und Ausbildung am 24. Januar 2019, 01:12:03

Titel: AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: Lehre- und Ausbildung am 24. Januar 2019, 01:12:03
Ab dem 1. Januar 2019 ist die Erprobungsphase des Sogennanten AVU-IGF gestartet.

AVU steht für Allgemeine Verwendungsfähigkeitsuntersuchung.
Eine Regelbegutachtung die jeder Soldat, alle drei Jahre, verpflichtend zu absolvieren hat.

Ich persönlich finde es eine sehr gute Entscheidung, eine solch regelmäßige Medizinische Begutachtung, bei den Soldaten und Soldatinnen durchzuführen.
Sicher ist es zu Beginn mit viel Bürokratie verbunden und einem enormen Arbeitsaufwand. Jedoch sehe ich den Vorteil darin das anstehende Begutachtungen erleichtert werden wenn, wie beschrieben, man auf vorliegende Untersuchungen zurückgreifen kann.

Ihre Meinungen würden mich interessieren.

MkG
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2019, 06:59:20
... wenn die Gültigkeitsdauer von Untersuchungen nicht verlängert wird, "spart" man keine Untersuchungen "ein".

Wer jährlich z. B. FSSV benötigt, benötigt die Voruntersuchung nicht älter als 6 Monate.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: LwPersFw am 24. Januar 2019, 07:31:15
Zitat von: F_K am 24. Januar 2019, 06:59:20
... wenn die Gültigkeitsdauer von Untersuchungen nicht verlängert wird, "spart" man keine Untersuchungen "ein".

Wer jährlich z. B. FSSV benötigt, benötigt die Voruntersuchung nicht älter als 6 Monate.

Vor dem Hintergrund, dass die AVU für alle aktiven Soldaten durchgeführt wird, betrifft dies aber nur einen deutlich geringeren Anteil.

Und auch in diesem Bereich kann sich der Arzt, nach den Durchführungsbestimmungen  zur AVU, auf einzelne Untersuchungen abstützen.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2019, 08:52:44
@ LwPersFw:

WENN man Entscheidungen auf Basis der AVU-IGF möchte, dann sind die FA San für die anderen Untersuchungen anzupassen, dass eine Abstützung auf bis zu 2 Jahre Ergebnisse zulässig ist.

Macht man dies nicht, "spart" man nichts, sondern hat nur zusätzliche Untersuchungen  - aber natürlich in der Breite einen besseren Überblick über die Gesundheit der Soldaten (wenn man mit diesen Daten aber "nichts" macht, bringt auch dies nichts).
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: Lehre- und Ausbildung am 24. Januar 2019, 10:06:38
Die Bundeswehr fogt dem Anspruch das Individuelle Gesundheitsrisiken von Soldaten früh erkannt werden sollen und müssen, um die Wahrscheinlichkeit von daraus folgenden Gesundheitsschäden zu senken.

Zitat: "Individuelle Gesundheitsrisiken von Soldaten müssen früh erkannt werden, um die Wahrscheinlichkeit von daraus folgenden Gesundheitsschäden zu senken".

Evtl. liegt ja aber auch einer der Gedanken daran mehr über die körperlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen Soldaten und Soldatinn "tatsächlich" in Erfahrung zu bringen und das persönlich und nicht nur auf dem "gedultigem" Papier!?
https://wehrmed.de/media/article/3404/contentwide-02-tabelle2.jpg

Zitat "Soldatinnen und Soldaten sollen körperlich derart leistungsfähig sein, dass sie auf längere Zeit ihre militärischen Anforderungen möglichst erfolgreich bewältigen können".
Wenn mir den ein oder anderen Soldaten ansehe ohne persönlich werden zu wollen, bekomme ich aber sehr wohl da meie Zweifel wie mancher Kamerad und Kameradinn ihren BFT und IGF abgelegt haben?
https://wehrmed.de/media/article/3404/contentwide-03-tabelle3.jpg


Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: Lehre- und Ausbildung am 24. Januar 2019, 10:23:14
Oberstarzt Dr. Thomas Emser im Interview zur AVU - IGF...

https://www.radio-andernach.bundeswehr.de/pcm_download/201/1548075836538Nx62FbRTGVwxs77CHZNRTm9MdZtMudTJnIoB0w4cxyJ6KRXYgZ2/190117%20Mitschnitt%20Beitragsreihe%20AVU-IGF%20Q%20A%201.mp3

https://www.radio-andernach.bundeswehr.de/pcm_download/201/1548075888610xHQtTgZNenwVCBF1upxgiTKMbaoWTwoWLTALmoc21rmbFMT0N0L/190117%20Mitschnitt%20Beitragsreihe%20AVU-IGF%20Q%20A%202.mp3

Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: LwPersFw am 24. Januar 2019, 11:59:57
Zitat von: F_K am 24. Januar 2019, 08:52:44
@ LwPersFw:

WENN man Entscheidungen auf Basis der AVU-IGF möchte, dann sind die FA San für die anderen Untersuchungen anzupassen, dass eine Abstützung auf bis zu 2 Jahre Ergebnisse zulässig ist.


Es muss nichts angepasst werden...

Wie ich ja sagte ... der Arzt KANN die AVU-Ergebnisse nutzen.

Das er dabei ggf. bestimmte Fristen der Verwendungsfähigkeitsuntersuchung beachten muss, ist doch klar.

Hatte aber z.B. ein Soldat seine AVU vor 4 Monaten...und es gibt die Frist 6 Monate bei der FSSV, darf kann und wird der Arzt zukünftig auf die dafür nutzbaren Ergebnisse der AVU zurückgreifen.

Und dies gilt für alle Verwendungsfähigkeitsuntersuchungen.

Deshalb schrieb ich ja auch "kann"...und nicht wird...

Und somit können auch Untersuchungen eingespart werden.

Es muss halt nur zeitlich passen.

Davon abgesehen verfolgt die AVU einen größeren Zweck...wie man z.B. bei wehrmed.de, im Text zu den Tabellen, nachlesen kann.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2019, 12:22:20
@ LwPersFw:

Die FSSV ist halt jährlich, wenn die AVU-IGF alle drei Jahre ist, kann man bei derzeitiger Weisungslage maximal EINMAL Untersuchungen einsparen (oder eben gar nicht, wenn die FSSV Untersuchung zuerst gemacht wird).

"Größerer Zweck" kann nur mit (fürsorglicher) Dienstaufsicht funktionieren - und die gibt es in weiten Teilen der BW nicht mehr wirklich.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: HubschrauBär am 24. Januar 2019, 20:43:28
Solange es auch umgekehrt klappt und die AVU-IGF auch per Aktenlage aus anderen Untersuchungen erledigt werden kann solls mir recht sein.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: FoxtrotUniform am 24. Januar 2019, 21:51:15
Guter Grundgedanke, die Policiy dahinter mutet allerdings einen Freibrief für IGF-Befreiung an.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: LwPersFw am 25. Januar 2019, 06:45:24
Zitat von: FoxtrotUniform am 24. Januar 2019, 21:51:15
....einen Freibrief für IGF-Befreiung an.

Die Entscheidung über eine Befreiung treffen Ärzte...

Wollen Sie diesen unterstellen, dass sie bewusst falsche Entscheidungen treffen ?
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: FoxtrotUniform am 25. Januar 2019, 09:36:59
Zitat von: LwPersFw am 25. Januar 2019, 06:45:24
Die Entscheidung über eine Befreiung treffen Ärzte...

Wollen Sie diesen unterstellen, dass sie bewusst falsche Entscheidungen treffen ?

Habe ich dergleichen in meinem Beitrag geschrieben, dass du zu dieser Mutmaßung kommst?

Wir wissen beide, dass es bereits heute Soldaten gibt - vornehmlich in Richtung eines bestimmten Dienstgrades - die mittels BA 90/5 von IGF Leistungen befreit sind, jedoch fröhlich privatem und dienstlichem Sport frönen. Dabei rede ich nicht von Gymnastik oder Rückenschwimmen, sondern regelmäßig hochbelastenden Sportarten. Beispiele :

-Soldat ist im örtlichen Fussballverein und kickt wöchentlich in der Neigungsgruppe mit, präsentiert aber stolz eine Befreiung für u.a. das DSA.
-Soldat in Gänze IGF befreit, geht aber jede Woche Schwimmen und zum Bodyfit (hochintensives Zirkeltraining).
-Soldat ist IGF befreit und kommt Montags mit Gesichtsverletzungen zum Dienst die nachweislich vom Kickboxwettkampf stammen.

Soll ich hier jetzt dem Arzt unterstellen bewusst falsch entschieden zu haben? Die Antwort lautet nein, denn das Untersuchungsergebnis kann man als Patient sehr leicht manipulieren. Mit der Vorstellung der AGU-IGF wurde stolz verkündet:
Verwendungsunfähig IGF oder von Teilen bedeutet definitiv nicht, dass man dienstunfähig ist und ein Dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet wird. Das ist auch heute bereits ähnlich, jedoch geht man damit nicht so progressiv um.

Gefragt war nach der Meinung und diese habe ich kurz und knapp dargelegt. Das impliziert nicht, dass jeder der vom IGF befreit wurde automatisch ein "Simulant" ist.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: HubschrauBär am 25. Januar 2019, 13:12:38
Also ich bin schon der Meinung, dass die Frage nach der Dienstunfähigkeit gestellt werden sollte, wenn jemand gesundheitlich dauerhaft nicht in der Lage ist die IGF-Leistungen zu erbringen.

Das Ziel muss es doch sein, schnellstmöglicglh aber dauerhaft wieder einen Gesundheitszustand herzustellen, in dem die Mindestforderungen an einen Soldaten erfüllt werden können.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: Ralf am 25. Januar 2019, 13:35:36
Das ist doch wieder eine der üblichen Grandsatzdiskussionen und hat mit der AVU-IGF nichts zu tun. Diese Diskussion kann man doch auch schon derzeit führen.
Wenn das die Frage wäre, wäre sicherlich ein höherer Prozentsatz DU. Alleine dem Alter geschuldete dauerhafte Rücken oder Gelenkschwierigkeiten sorgen dafür. Da ist nichts mehr mit "schnellstmöglich alten zustand herstellen". Es gibt ausreichend DP, auf denen man weiterhin seinen Dienst versehen kann.
Ich halte dieses schwarz-weiß Sehen für nicht gut. Die Expertise, die diese altgedienten Menschen mitbringen ist mindestens genauso wichtig, wie ein DSA. Ich muss nicht jeden Soldaten in den Einsatz schicken können; das braucht es auch gar nicht.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: Lehre- und Ausbildung am 25. Januar 2019, 14:21:47
Zitat von: HubschrauBär am 25. Januar 2019, 13:12:38
Also ich bin schon der Meinung, dass die Frage nach der Dienstunfähigkeit gestellt werden sollte, wenn jemand gesundheitlich dauerhaft nicht in der Lage ist die IGF-Leistungen zu erbringen.

Das Ziel muss es doch sein, schnellstmöglicglh aber dauerhaft wieder einen Gesundheitszustand herzustellen, in dem die Mindestforderungen an einen Soldaten erfüllt werden können.

Dieser Meinung bin ich allerdings auch! Wie auch ,wenn durch die Blume ausgedrückt, in meinem Anfangspost angesprochen - sehe ich selbst viele Kameraden die sich erfolgreich vor dem IGF oder auch dem BFT drücken. Meiner Erachtung ist das nicht Richtig und unkameradschaftlich, sich hier durch zu mogeln - es gehört nun mal zum Soldatenberuf dazu, egal ich welchem Tätigkeitsumfeld ich mich befinde. Leider sind es hier aber nicht die Mannschaften oder die jungen Unteroffiziere - ohne dies weiter auszuführen....

FoxtrotUniform liegt mit seinen Aussagen gar nicht falsch - ganz im Gegenteil er bringt es au den Punkt.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: FoxtrotUniform am 25. Januar 2019, 15:01:22
@Ralf: In Teilen stimme ich dir zu, bedenke jedoch es gibt Gründe für die besondere Altersgrenze um die seit einiger Zeit gekämpft wird. Um die Brücke zur AVU-IGF zu schlagen zitiere ich mich selbst.

Zitat von: FoxtrotUniform am 24. Januar 2019, 21:51:15
...die Policiy dahinter mutet allerdings einen Freibrief für IGF-Befreiung an.

Meine weiteren Erläuterungen stellten auf LwPersFw bzgl. einer Unterstellung von vorsätzlichen Fehldiagnosen ab. Dass ich kein Hardliner bin dürfte bereits aufgefallen seien.

Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: LwPersFw am 25. Januar 2019, 17:13:51
Zitat von: FoxtrotUniform am 25. Januar 2019, 09:36:59
Zitat von: LwPersFw am 25. Januar 2019, 06:45:24
Die Entscheidung über eine Befreiung treffen Ärzte...

Wollen Sie diesen unterstellen, dass sie bewusst falsche Entscheidungen treffen ?

Das impliziert nicht, dass jeder der vom IGF befreit wurde automatisch ein "Simulant" ist.

Danke für die Klarstellung.  :)
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: LwPersFw am 25. Januar 2019, 17:26:20
Zitat von: HubschrauBär am 25. Januar 2019, 13:12:38
Also ich bin schon der Meinung, dass die Frage nach der Dienstunfähigkeit gestellt werden sollte, wenn jemand gesundheitlich dauerhaft nicht in der Lage ist die IGF-Leistungen zu erbringen.

Das Ziel muss es doch sein, schnellstmöglicglh aber dauerhaft wieder einen Gesundheitszustand herzustellen, in dem die Mindestforderungen an einen Soldaten erfüllt werden können.

Sie... und genügend andere "Kameraden" ...haben (noch) nicht verstanden, dass es auch in einer Armee zu schwerwiegenden
Erkankungen kommen kann und das dann die Betroffenen einen besonderen Anspruch auf Fürsorge und Unterstützung haben.

So wie jeder andere erkrankte/behinderte Bürger in diesem Land.

Dafür gibt es Gesetze, Vorschriften.

Inzwischen dienen in der Bundeswehr über 2000 behinderte/schwerbehinderte Sodaten/Soldatinnen.

Es wird Zeit das dies in den Köpfen ankommt.

Und nochmal zum Thema "Wer legt etwas fest?".

Der Arzt befreit z.B. dauerhaft vom BFT. Nicht der Soldat sich selbst.

Und wer meint, dies ist ein Simulant... kann etwas tun ... nennt sich "Meldung".
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: HubschrauBär am 26. Januar 2019, 09:52:26
Ich habe ja nie behauptet, dass jemand auf die Straße gesetzt werden soll.
Natürlich ist es gut und richtig, wenn der Bund sein Personal hier auffängt. Kann ja schließlich jeden von uns treffen.

Dennoch: Von einem Soldaten wünsche ich mir, dass er zumindest im Falle von LV/BV in der Lage ist mit einer gewissen Grundfitness seine Waffe und Ausrüstung bedienen kann → IGF
Wenn er in einem Einsatzverband einen Dienstposten besetzt dann hat natürlich dazu auch eine uneingeschränkte Auslandsdienstverwendungsfähigkeit vorzuliegen.
Ansonsten steigt hier die Last auf den Schultern der anderen.

Hiesse also eine Verwendung beim Bund als Zivilangestellter/Beamter.
Denn bei nicht mal 200.000 Sollstärke sind 2000+Dunkelziffer an IGF, etc befreiten eben nicht trivial.

Bezüglich möglicher Simulaten sehe ich das klar auch so. Sollten hier greifbare Anhaltspunkte vorliegen ist das die Baustelle des Disziplinarvorgesetzen und des Arztes.

Natürlich gibt es entsprechende Gesetzte und Regelungen. Das bedeutet aber nicht, dass ich das in allen Details gut finden muss.

Natürlich führt das nicht dazu, dass ich persönliche Probleme mit betroffenen Kameraden habe (es gibt auch bei uns Kameraden die auf nicht absehbare Zeit z.B. nicht Auslandsverwendungsfähig sind).
Aber das System an sich finde ich so nicht gut.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: ulli76 am 26. Januar 2019, 11:30:43
Aber das hat doch alles mit dem neuen 90/5er nichts zu tun. Die Befreiungen gab es doch bisher schon. Und nicht jeder Kamerad wird mit dem neuen 90/5er z.B. pauschal wegen Übergewicht vom Sport/IGF/DSA befreit.

Woran es eher hapert ist die fehlende Konsequenz was z.B. Ernährungsberatung, zusätzlicher sport etc. angeht- also Möglichkeiten, dass dieser Soldat wieder fit/fitter wird. Da wäre die große BGM-Kampagne eine Chance gewesen, aber da ist eher Murks bei raus gekommen.
Jahaaa- ich weiss, dass jeder Soldat dafür erstmal selber zuständig ist. Wenn man sich zivile Betriebe anschaut, tun einige was dafür, dass die Mitarbeiter leistungsfähig bleiben.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: LwPersFw am 26. Januar 2019, 12:47:24
Zitat von: HubschrauBär am 26. Januar 2019, 09:52:26
Ich habe ja nie behauptet, dass jemand auf die Straße gesetzt werden soll.
Natürlich ist es gut und richtig, wenn der Bund sein Personal hier auffängt. Kann ja schließlich jeden von uns treffen.

Dennoch: Von einem Soldaten wünsche ich mir, dass er zumindest im Falle von LV/BV in der Lage ist mit einer gewissen Grundfitness seine Waffe und Ausrüstung bedienen kann → IGF
Wenn er in einem Einsatzverband einen Dienstposten besetzt dann hat natürlich dazu auch eine uneingeschränkte Auslandsdienstverwendungsfähigkeit vorzuliegen.
Ansonsten steigt hier die Last auf den Schultern der anderen.

Hiesse also eine Verwendung beim Bund als Zivilangestellter/Beamter.
Denn bei nicht mal 200.000 Sollstärke sind 2000+Dunkelziffer an IGF, etc befreiten eben nicht trivial.

Bezüglich möglicher Simulaten sehe ich das klar auch so. Sollten hier greifbare Anhaltspunkte vorliegen ist das die Baustelle des Disziplinarvorgesetzen und des Arztes.

Natürlich gibt es entsprechende Gesetzte und Regelungen. Das bedeutet aber nicht, dass ich das in allen Details gut finden muss.

Natürlich führt das nicht dazu, dass ich persönliche Probleme mit betroffenen Kameraden habe (es gibt auch bei uns Kameraden die auf nicht absehbare Zeit z.B. nicht Auslandsverwendungsfähig sind).
Aber das System an sich finde ich so nicht gut.

Ich verstehe Ihr Ansinnen, aber so einfach ist das Leben nicht.

Man kann z.B. nicht mal eben einen Soldaten in die Zivilverwaltung verschieben... schon einen Soldaten innerhalb der mil. Strukturen zu versetzen, ist ja nicht einfach...

Wünsche müssen sich an bestehenden Realitäten ausrichten.

Und... da bin ich ganz bei Ulli ... bevor hier jetzt die AVU in Frage gestellt wird, muss das Verhalten der zuständigen Vorgesetzten und der betroffenen Soldaten auf den Prüfstand.

Solange z.B. in den KdoBeh und Ämtern nicht ALLE Soldaten, die keine ärztliche Befreiung haben, jede Woche 4 × 45 Minuten Dienstsport durchführen...

Und da ich selbst auf dieser Ebene arbeite ... weiß ich, dass  es ginge ... wenn man es wollte... 
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: Lehre- und Ausbildung am 26. Januar 2019, 15:36:54
Meinem Erachten nach ist es eine gute Entscheidung die AVU in diesem Rahmen durchzuführen. Schauen wir uns die freie Wirtschaft an ist es bei Großunternehmen gang und gebe.... Wenn Truppenärzte erkennen, dass es Soldaten gibt die tatsächlichen Bedarf haben und so etwas für ihre Gesundheit tun müssen ggf. hier direkt dazu Aufgefordert werden dann muss man ihnen auch die Zeit dazu geben. Immerhin ist nicht jedes Krankheitsbild sofort zu erkennen.

Das wir genug schwarze Schafe haben die einfach keine Lust zum Sport, BFT oder IGF haben wissen wir alle. Nur dürfen diese Soldaten mit ihren unterschiedlichsten Entschuldigungen so nicht durchkommen. Immer hin spiegelt sich so etwas auch z.B. in einer Beurteilung wieder und da ist es schon etwas anderes ob sich ein Soldat dafür abgemüht hat oder es eben mit Hand auflegen geschehen ist. Leider etwas was ich vermisse! Das Vorgesetzte Ihren unterstellten Soldat nicht die Zeit aufzeigen um gemeinsam mit Ihren Vorgesetzten die sportlichen Anforderung durchzuführen. Auch hier zählt führen durch Vorbild.

Ich zitiere "Sport ist in der Bundeswehr Pflicht. Das heißt, Soldaten müssen Sport treiben, ob sie wollen oder nicht. Und das in der Dienstzeit. Mindestens 180 Minuten in der Woche". Denn um ihren Auftrag erfüllen zu können, müssen sie körperlich leistungsfähig sein.

...hier geht es also nicht um wollen!? Es ist Pflicht, ganz einfach.

Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: ulli76 am 26. Januar 2019, 18:02:56
Nope- in der freien Wirtschaft soll es nur noch in begründeten Ausnahmefällen Eignungsuntersuchungen geben. Einige Firmen bieten aber check-ups an oder es wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemacht.

Was es eben gibt ist betriebliche Gesundheitsförderung. Mal ungezielt (so wie die Bundeswehr es macht), mal recht gezielt auf die Bedürfnisse der mitarbeiter.
Leider hat man die Chance bei der Bundeswehr vertan etwas vernünftiges draus zu machen.
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: Lehre- und Ausbildung am 26. Januar 2019, 21:35:59
Dem kann ich so nicht zustimmen! Man spricht hier nicht von "Eignungsuntersuchungen"! Man spricht hier von "Gesundheitsförderung"
Ich selbst habe in verschiedensten Unternehmen mit beigetragen Gesundheitsförderung zu betreiben und habe in dieser Zeit festgestellt, dass der Ruf nach gesunden Mitarbeitern immer stärker wird. Warum liegt auf der Hand. Besser, leistungsfähiger, mehr Freude bei der Arbeit, motiviert und das Gefühl das sich jemand tatsächlich um jemand sorgt bzw. interessiert ist an dem Gesundheitszustand der Mitarbeiter. Immer mehr Unternehmen bieten, wie von Ihnen angesprochen, Untersuchungen auf freiwilliger Basis für ihre Mitarbeiter an.
Nicht zu vergessen das richtig große Unternehmen ihre Werksärzte oder Betriebsärzte haben die dazu beitragen dieses zu fördern. Die US-Amerikaner sind uns hier weit voraus aber letztlich hat man erkannt, dass dies nötig ist....
Gesunde, motivierte Mitarbeiter sind weniger Krank und wenn sie dann noch den nötigen Ausgleich finden, angetrieben von der eigenen Firma, prima!
Natürlich ist dies mit Kosten verbunden die ein klein oder mittelständischer Betrieb nicht immer aufbringen kann aber der Ruf danach wird seit 6-7 Jahren immer stärker. Allein das Betriebsklima in diesen Unternehmen ist enorm gestiegen, was auch unter dem sozialen Aspekt für den Chef von enormem Vorteil ist.
Einziger Knackpunkt sind die Krankenkassen die sich hier noch sehr schwer tun!
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: ulli76 am 26. Januar 2019, 21:38:42
Achso- dann haben wir jeweils was anderes gemeint.

Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: Lehre- und Ausbildung am 26. Januar 2019, 21:57:56
Nein, nein wir haben schon den gemeinsamen Gedanken gehabt. Es wird in der freien einfach nicht mehr als Eignungsfeststellung verkauft. Schreckt zu sehr ab und man fühlt sich von vorneherein beobachtet 8) Hier spielt alles nur noch unter dem Decknamen Gesundheit. Stellt man bei Mitarbeitern fest das, ich sag's mal so – sie zu wenig Bewegung haben, dann werden sie gezielt ran geführt ;)
Problem bei der Bundeswehr ist das die Jugend immer unfitter wird und die alten eben kein Bock hat und das ist jetzt schwer verallgemeinert aber leider eine Tatsache...
Nehmen wir als Beispiel die Rekruten in der AGA. Die Bundeswehr hat dort Wunschvorstellungen die eben mal so einfach nicht umzusetzen sind. Zu einem nicht ausreichend qualifiziertes Personal und zum anderen das Zeit Management, dank SAZV. Die Anerkennung privater Trainerscheine ist auch nicht einfach mal so zu bewältigen. Auch hier meint die BW sie müsste wieder ihren Weg gehen der es sehr kompliziert gestalten...
Titel: Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
Beitrag von: Spellboro am 24. September 2019, 14:21:20
Sorry dass ich dieses Thema nochmal rauskramen muss...
Wie sieht das mit der PersWiSys-Pflege aus. Mir ist jetzt zu Ohren gekommen dass es dort nicht geplfegt werden soll, eine Grundlage dazu fehlt mir aber.
Die Verwendungsfähigkeit IGF ist ja hinterlegt.