Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: GoxTar am 27. Januar 2019, 22:02:18

Titel: Kann man sich während dem Fwd verpflichten?
Beitrag von: GoxTar am 27. Januar 2019, 22:02:18
Hi! Einmal hab ich die Frage die im Betreff steht.
Und dann würde mich interessieren ob man, wenn man sich 4 Jahre verpflichtet einen Anspruch auf BFD hat, denn ich habe leider kein Abitur sondern Hauptschulabschluss mit einer Ausbildung.

Mein ,,Plan" wenn man das so nennen kann wäre es SAZ4 zu werden ( AGA beginnt übernächste Woche ) danach falls möglich Abitur zu machen und bei der Polizei zu arbeiten.

Ist das realistisch oder funktioniert da was grundsätzlich nicht?
Ich hoffe mir kann da jeman helfen. Ich bedanke mich schon einmal im Vorfeld.
Titel: Antw:Kann man sich während dem Fwd verpflichten?
Beitrag von: Lehre- und Ausbildung am 27. Januar 2019, 22:45:03
Relativ knapp die Fragestellung, wenn es denn schon übernächste Woche (04.02.19) los gehen soll!? Grundsätzlich sollte man sich doch frühzeitg Informieren was für Optionen man(n) hat  :o

Die Möglichkeit besteht aber Sie sollten erst einmal die Grundausbildung beginnen und die Bundeswehr auf sich wirken lassen! Wärend dieser findet auch ein Gespräch mit dem Einplaner statt - wohin soll/wird es gehen nach der Grundausbildung und was für Möglichkeiten kann er Ihnen aufzeigen.

Vorrausgesetzt sie sind ein guter Soldat! Also geben Sie sich reichlich Mühe!

BFD Möglichkeiten für SaZ 4 lesen Sie hier.... https://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fuer-saz-4.html
Titel: Antw:Kann man sich während dem Fwd verpflichten?
Beitrag von: KlausP am 28. Januar 2019, 06:28:56
Zitat... Wärend dieser findet auch ein Gespräch mit dem Einplaner statt ...

... wenn man seine GA bei der Luftwaffe hat. Das ist aber nicht der Einplaner aus dem Karrierecenter!
Sprechen Sie nach der GA in Ihrer Stammeinheit Ihre Vorgesetzten darauf an, dass Sie sich als SaZ verpflichten wollen.
Titel: Antw:Kann man sich während dem Fwd verpflichten?
Beitrag von: LwPersFw am 28. Januar 2019, 08:18:18
Und als Hinweis noch...

Auch mit mittlerer Reife können Sie zur Polizei.

...und dann dort den Aufstieg in den gehobenen Dienst in Angriff nehmen.
Titel: Antw:Kann man sich während dem Fwd verpflichten?
Beitrag von: Flexscan am 28. Januar 2019, 08:23:55
aber nicht in Nordrhein-Westfalen...
Titel: Antw:Kann man sich während dem Fwd verpflichten?
Beitrag von: ulli76 am 28. Januar 2019, 11:35:09
In Niedersachsen auch nicht einfach so. Da gibt es keine unterschiedlichen Laufbahnen mehr. Es gibt aber die Möglichkeit mit Realschulabschluss ein Fachabitur zu machen bevor man endgültig angenommen wird.
Titel: Antw:Kann man sich während dem Fwd verpflichten?
Beitrag von: LwPersFw am 28. Januar 2019, 12:47:23
Zitat von: ulli76 am 28. Januar 2019, 11:35:09
In Niedersachsen auch nicht einfach so. Da gibt es keine unterschiedlichen Laufbahnen mehr. Es gibt aber die Möglichkeit mit Realschulabschluss ein Fachabitur zu machen bevor man endgültig angenommen wird.
Zitat von: Flexscan am 28. Januar 2019, 08:23:55
aber nicht in Nordrhein-Westfalen...

Da bin ich altmodisch ... Lehrjahre sind keine Herrenjahre...

Wenn ich als junger Mensch ein Ziel vor Augen habe ... gehe ich dahin, wo ich es verwirklichen kann...

Und klammer mich nicht an Mamas Schoß...  ;)


Optionen sind z.B. die Bundespolizei, oder eben der von Ulli erläuterte weg... 

Da muss man sich halt schlau machen ... und "reinhängen"
Titel: Antw:Kann man sich während dem Fwd verpflichten?
Beitrag von: BSG1966 am 28. Januar 2019, 17:41:54
Zitat von: GoxTar am 27. Januar 2019, 22:02:18
Mein ,,Plan" wenn man das so nennen kann wäre es SAZ4 zu werden ( AGA beginnt übernächste Woche ) danach falls möglich Abitur zu machen und bei der Polizei zu arbeiten.

Sie können auch währenddessen Ihr Abitur machen (Abendschule und so) - dann wären Sie schon früher ein ganzes Stück weiter, könnten ggf. sich sogar aus dem Dienst heraus für die Laufbahn der Offiziere bewerben, usw usw - Ihnen stünden früher mehr Türen offen.