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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Chakou am 05. Februar 2019, 17:19:30

Titel: Laufendes Disziplinarverfahren
Beitrag von: Chakou am 05. Februar 2019, 17:19:30
Moin,

beim laufendem Disziplinarverfahren darf man auf Zaw gehen oder zählt die als förderlich und die wird verschoben?

Beim Laufendem Disziplinarverfahren darf man ja nicht gefördert werden.

Es geht nicht um die Entlassung des Kameraden  und ich bin mir da nicht sicher.

Gruß Chakou
Titel: Antw:Laufendes Disziplinarverfahren
Beitrag von: tank1911 am 05. Februar 2019, 20:56:11
ZitatBeim Laufendem Disziplinarverfahren darf man ja nicht gefördert werden.

Der Sachstand ist veraltet.

Siehe dazu: ZDv A-1340/49 "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten", Nr. 246.

Sinngemäß:

Während der Ermittlungen durch den DV..., disziplinarer Vorermittlungen..., eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens oder eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder
Gerichtsverfahrens, sollen (hieß vorher dürfen) die Betroffenen nicht gefördert werden. Davon ausgenommen ist die Teilnahme an Laufbahnlehrgängen sowie Ausbildungen und Lehrgängen im jeweiligen Regelausbildungsgang. Dazu kommen noch weitere Härtefallausnahmen.